Unterhaltsvorschuss pfändbar?

Unterhaltsvorschuss pfändbar?

Alleinerziehende Eltern sind besonders häufig von Schulden betroffen. Können sie ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen, droht die Pfändung oder gar die Privatinsolvenz.

Erhalten Eltern Unterhaltsvorschuss für ihre Kinder, stellt sich die Frage, ob diese staatliche Leistung pfändbar ist. Hier gibt es Antworten.

Das Wichtigste – kurz & knapp

  • Es handelt sich um eine staatliche Leistung, die an Kinder alleinerziehender Eltern gezahlt wird, wenn der andere Elternteil den Unterhalt nicht oder nur teilweise zahlt.
  • Der Unterhaltsvorschuss ist nicht automatisch vor einer Pfändung geschützt. Mittels einer P-Konto-Bescheinigung können Sie aber die Freigabe beantragen.
  • Deckt der per P-Konto-Bescheinigung bewilligte Freibetrag nicht den gesamten Vorschuss ab, können Sie einen weiteren Antrag für Pfändungsschutz beim Vollstreckungsgericht stellen.

Definition und Bedeutung

Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für die Kinder von Alleinerziehenden, die 1980 eingeführt wurde. Rechtliche Grundlage bildet das Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG).

Das Geld soll demnach Kinder unterstützen, deren anderer Elternteil den Unterhalt nicht, nur teilweise oder nur unregelmäßig zahlt, sowie Kinder, deren Vater nicht bekannt ist. Verwitwete Elternteile können ihn ebenfalls beantragen.

Als Vorschuss wird die Leistung bezeichnet, da der andere Elternteil das Geld später zurückzahlen muss, wenn er finanziell dazu in der Lage ist.

Damit Kinder Unterhaltsvorschuss erhalten, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Elternteil und Kind müssen gemeinsam in Deutschland wohnen.
  • Der Elternteil ist alleinerziehend und trägt die überwiegende Erziehungsverantwortung.
  • Der andere Elternteil zahlt keinen oder nicht den vollständigen Unterhalt.

Zunächst bestand der Anspruch auf den Vorschuss nur bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Seit dem 1. Juli 2017 steht die Zahlung Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zu, sofern sie nicht auf Leistungen nach SGB II (Bürgergeld) angewiesen sind.

Erhalten alleinerziehende Eltern Bürgergeld, müssen sie zusätzlich ein eigenes Einkommen von mindestens 600,- Euro brutto im Monat erzielen.

Höhe richtet sich nach dem Alter des Kindes

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem Alter des Kindes und beträgt ab dem 1. Januar 2023:

  • Für Kinder bis 5 Jahre: 187,- Euro im Monat
  • Für Kinder von 6 bis 11 Jahre: 252,- Euro im Monat
  • Für Kinder von 12 bis 17 Jahren: 338,- Euro im Monat

Der Betrag reduziert sich, wenn das Kind teilweise Unterhalt vom anderen Elternteil oder eine Halbwaisenrente erhält. Weniger Geld gibt es auch, wenn das Kind eigene Einkünfte erzielt. Dazu gehören die Ausbildungsvergütung, Erwerbseinkommen, aber auch das Taschengeld für den Freiwilligendienst.

Der Unterhaltsvorschuss ist bei der sogenannten Unterhaltsvorschussstelle oder Unterhaltsvorschusskasse zu beantragen. Diese befindet sich i.d.R. beim örtlichen Jugendamt. Wird der Antrag bewilligt, kann der Betrag für einen Monat rückwirkend gezahlt werden, vorausgesetzt, die Alleinerziehenden haben sich bereits darum bemüht, den ausstehenden Unterhalt einzufordern.

Bei Pfändung nicht automatisch geschützt

Als zweckgebundene Zahlung zugunsten des Kindes ist Kindesunterhalt nicht pfändbar. Während der Privatinsolvenz steht Ihnen dieses Geld also weiterhin zu.

Bei einer Kontopfändung ist der Unterhaltsvorschuss allerdings nicht automatisch durch den gesetzlichen Freibetrag geschützt.

Führt ein Gläubiger eine Kontopfändung durch, sollten Sie Ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln lassen. Auf dem P-Konto bleibt der Grundfreibetrag gemäß Pfändungstabelle automatisch geschützt und steht den Schuldnern zur Deckung ihres Lebensunterhalts zur Verfügung.

Unterhaltsvorschusszahlungen sind jedoch nicht nur durch diesen Freibetrag abgedeckt. Geht die Zahlung ein und das Guthaben übersteigt den Pfändungsfreibetrag, überweist die Bank den Überschuss an den Gläubiger.

Damit Sie den Unterhaltsvorschuss behalten können, müssen Sie aktiv werden.

Zwei Möglichkeiten stehen zur Wahl:

  • Sie eröffnen ein Girokonto für Ihr Kind und lassen den Betrag direkt auf dieses Konto auszahlen.
  • Sie legen der Bank eine P-Konto-Bescheinigung gemäß § 903 Zivilprozessordnung (ZPO) vor.

Unterliegt Ihr Konto einer Pfändung, kann es sein, dass die Bank die Eröffnung eines neuen Kontos auf den Namen des Kindes ablehnt. In diesem Fall haben Sie immer noch die Option, eine P-Konto-Bescheinigung vorzulegen.

Unterhaltsvorschuss mit P-Konto-Bescheinigung schützen

Eine P-Konto-Bescheinigung gewährt Ihnen keinen gesonderten Freibetrag für den Unterhaltsvorschuss. Vielmehr können Sie sich mit diesem Dokument einen zusätzlichen Freibetrag für Ihre Kinder schützen lassen.

Die P-Konto-Bescheinigung erhalten Sie von der Unterhaltsvorschusskasse oder von einer anerkannte Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle – selbstverständlich auch von uns.

Reicht der bescheinigte Freibetrag nicht aus, um die Unterhaltsvorschusszahlungen zu schützen, können Sie bei der Vollstreckungsstelle – dem örtlichen Amtsgericht – einen Antrag auf die Freigabe weiterer Beträge stellen.

Mit Ihrem Antrag müssen Sie folgende Nachweise einreichen:

  • Nachweis über Kontopfändung
  • Nachweis, dass Sie Ihr Konto als P-Konto führen, inklusive Höhe der bereits eingerichteten Freibeträge
  • Bewilligungsbescheid von der Unterhaltsvorschusskasse
  • Aktueller Kontoauszug, sofern der Freibetrag durch die Unterhaltsvorschusszahlungen überschritten wird

Das Vollstreckungsgericht wird nach Eingang des Antrags für gewöhnlich die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen vorübergehend einstellen und über die Freigabe des Unterhaltsvorschusses entscheiden.

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FAQ

Was ist Unterhaltsvorschuss?

Eine staatliche Leistung, die an Kinder alleinerziehender Eltern gezahlt wird, wenn der andere Elternteil keinen oder nicht den gesamten Unterhalt zahlt. Der Vorschuss wird auch gezahlt, wenn der Vater unbekannt oder ein Elternteil verstorben ist.

Wo beantrage ich Unterhaltsvorschuss?

Bei der Unterhaltsvorschusskasse im örtlichen Jugendamt.

Wie lange bekommt man Unterhaltsvorschuss?

Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss 2023?

Kinder bis 5 Jahre erhalten bis zu 87 Euro im Monat, Kinder von 6 bis 11 Jahren 252 Euro, Kinder von 12 bis 17 Jahren 338 Euro.

Muss Unterhaltsvorschuss zurückgezahlt werden?

Ja. Sofern der andere Elternteil dazu in der Lage ist bzw. gewesen wäre, Unterhalt zu leisten, muss er den Betrag zurückzahlen.

Wird Unterhaltsvorschuss beim Wohngeld angerechnet?

Ja, wenn Sie Wohngeld erhalten, müssen Sie den Unterhaltsvorschuss als Einkommen angeben.

Wann entfällt der Unterhaltsvorschuss?

Der Anspruch entfällt, wenn das Kind älter als 18 Jahre ist. Bei Kindern ab dem vollendeten 12. Lebensjahr entfällt der Anspruch, wenn das Kind oder der alleinerziehende Elternteil Bürgergeld (SGB II) erhalten. Der Anspruch reduziert sich, wenn das Kind eigene Einkünfte erzielt.

Foto: Andreas Koch / stock.adobe.com

Schuldnerberatung Schulz: Oliver Schulz (Rechtsanwalt / Fachanwalt für Insolvenzrecht)
Oliver Schulz

Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.

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