Foto für den Blogartikel "Ist eine Pfändung trotz Vermögensauskunft zulässig?". Das Bild zeigt drei große, weiße Fragezeichen auf hellem Hintergrund. Es steht symbolisch für Unklarheit, offene Fragen oder Entscheidungsbedarf. Die dezente Farbgebung vermittelt dabei Seriosität und Nachdenklichkeit.

Ist eine Pfändung trotz Vermögensauskunft zulässig?

Hat ein Gläubiger einen vollstreckbaren Titel gegen Sie erwirkt, kann er den Gerichtsvollzieher beauftragen, eine Vermögensauskunft von Ihnen einzuholen. Mit dieser Auskunft legen Sie Ihre Einkommensverhältnisse offen.

Sind nach Abgabe der Vermögensauskunft noch weitere Vollstreckungsmaßnahmen möglich? Hier finden Sie Antworten.

Das Wichtigste – kurz & knapp

  • Die Vermögensauskunft gewährt dem Gläubiger einen umfassenden Einblick in die finanziellen Verhältnisse des Schuldners.
  • Sie dient zur Vorbereitung weiterer Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Eine Pfändung ist damit auch nach Abgabe der Vermögensauskunft möglich.
  • Nicht pfändbar sind der geschützte Freibetrag und das unpfändbare Einkommen gemäß Zivilprozessordnung (§ 850a ZPO).

Was ist eine Vermögensauskunft?

Zahlen Sie offene Forderungen nicht, kann ein Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungstitel gegen Sie erwirken. Damit erhält er das Recht, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zu ergreifen. Er darf nun zum Beispiel einen Gerichtsvollzieher damit beauftragen, die Vermögensauskunft einzuholen.

Früher war die Vermögensauskunft als „eidesstattliche Versicherung“ oder als „Offenbarungseid“ bekannt. Mit der Abgabe der Vermögensauskunft legen Sie Ihre finanziellen Verhältnisse vollumfänglich offen.

Gläubiger erhalten auf diese Weise Auskunft über Ihre Bankverbindung, Ihren Arbeitgeber, Ihr Einkommen, Ihre Wertpapiere, wertvolle Besitztümer und Fahrzeuge.

Was passiert, wenn Sie die Vermögensauskunft nicht abgeben?

Nach Aufforderung des Gerichtsvollziehers sind Sie zur Abgabe der Vermögensauskunft verpflichtet. Für gewöhnlich setzt der Gerichtsvollzieher Ihnen zunächst eine zweiwöchige Frist, um die offene Forderung zu bezahlen.

Zahlen Sie nicht, legt er einen Termin für die Abgabe der Vermögensauskunft fest. Zugleich erhalten Sie das sogenannte Vermögensverzeichnis, ein mehrseitiges Formular mit Fragen zu Ihrem Einkommen, Besitztümern und Unterhaltsverpflichtungen.

Dieses Formular müssen Sie vollständig und wahrheitsgemäß ausfüllen. Die Angaben aus der Vermögensauskunft werden elektronisch im zentralen Schuldnerverzeichnis gespeichert und erst nach Ablauf von drei Jahren gelöscht.

Machen Sie absichtlich oder fahrlässig falsche Angaben, kann dies ein Bußgeld oder sogar eine Haftstrafe nach sich ziehen. Lassen Sie sich beim Ausfüllen daher am besten von den Experten unserer Schuldnerberatung unterstützen.

Bleiben Sie dem Termin zur Abgabe fern, kann der Gläubiger ebenfalls einen Haftbefehl beantragen.

Pfändung ist auch nach Abgabe der Vermögensauskunft möglich

Anders als manche Schuldner annehmen, schützt die Abgabe der Vermögensauskunft nicht vor weiteren Zwangsvollstreckungsmaßnahmen!

Ihr Zweck besteht gerade darin, den Gläubiger über Einkommen und Vermögen des Schuldners zu informieren. Mit dem Vermögensverzeichnis erhält er alle Auskünfte, die er braucht, um etwa eine Lohnpfändung oder Kontopfändung anzustrengen.

Eine Pfändung ist also auch nach Abgabe der Vermögensauskunft möglich. Das gilt für jede Art der Pfändung, also für Sach-, Lohn- und Kontopfändungen. Eine Sachpfändung ist nur dann nicht erlaubt, wenn die Verwertung der pfändbaren Gegenstände die Kosten der Zwangsvollstreckung nicht deckt (§ 803 Abs. 2 ZPO).

Stellt sich erst nach Beginn der Pfändung heraus, dass die Versteigerung der Wertgegenstände nicht den nötigen Erlös einbringt, können Schuldner bereits gepfändete Sachen zurückerhalten. Im Gegenzug müssen sie jedoch die Vollstreckungskosten tragen. Das Pfändungsverbot gilt zudem nur für die erste Pfändung.

Vor einer Kontopfändung können Sie sich schützen, wenn Sie Ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln lassen. Auf diese Weise bleibt Ihnen der in der Pfändungstabelle festgesetzte Freibetrag automatisch erhalten. Die Freigabe weiterer nicht pfändbarer Beträge ist mit einer entsprechenden P-Konto-Bescheinigung möglich.

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Schuldnerberatung Schulz: Foto von Oliver Schulz (Rechtsanwalt / Fachanwalt für Insolvenzrecht)
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Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.

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