"Kuckuck": Wissenswertes über den Gerichtsvollzieher

„Kuckuck“: Wissenswertes über den Gerichtsvollzieher

Wenn der Gerichtsvollzieher seinen Besuch (häufiger) anmeldet, deutet das auf deutliche Finanzprobleme hin … Kontaktieren Sie uns und füllen Sie das Beratungsformular aus!

Wir helfen Ihnen gern dabei, einen außergerichtlichen Vergleich mit Ihren Gläubigern auszuhandeln. Falls das nicht klappt, begleiten wir Sie kompetent durch die Privatinsolvenz.

Für viele Schuldner ist es häufig die Horrorvorstellung schlechthin: Es klingelt an der Tür und der Gerichtsvollzieher steht davor.

Im folgenden Artikel schauen wir uns die Arbeit eines Gerichtsvollziehers genauer an. Was darf ein Gerichtsvollzieher eigentlich und was nicht? Wie sollten Sie sich als Schuldner verhalten, wenn er bei Ihnen um Einlass bittet?

Auf diese und andere Fragen finden Sie hier Antworten!

Berufsbild des Gerichtsvollziehers

Wenn Gläubiger keine andere Möglichkeit mehr sehen, um an ihr Geld zu kommen, strengen sie häufig ein gerichtliches Mahnverfahren an. Kommt es in dieser Phase zu keiner Einigung zwischen den Parteien, mündet das Verfahren in einem Vollstreckungsbescheid. Die Zuständigkeit für die Zwangsvollstreckung liegt beim Amtsgericht, das für den Wohnsitz des Schuldners verantwortlich ist.

Der Gerichtsvollzieher ist ein deutscher Justizbeamter, der als „Vollstrecker“ dient. Er/Sie hat die Aufgabe, Urteile oder Vollstreckungstitel in der Praxis durchzuführen, die entsprechenden Papiere zur Vollstreckung zuzustellen und im Endeffekt dafür zu sorgen, dass der Gläubiger mit Hilfe einer titulierten Forderung an das Geld kommt, das ihm rechtmäßig zusteht. Dabei besteht jedoch kein zivilrechtliches Auftragsverhältnis zwischen dem Gerichtsvollzieher und dem Gläubiger.

Der Gerichtsvollzieher kommt nicht einfach so ins Haus, um Ihr ganzes Hab und Gut zu pfänden. Er dient – zunächst – eher als Vermittler zwischen Ihnen als Schuldner und Ihren Gläubigern. Dass der Gerichtsvollzieher in Ihre Wohnung kommt und sich beim ersten Besuch Bargeld und Wertgegenständen „schnappt“, ist ein Mythos aus dem Fernsehen.

Stattdessen versuchen Gerichtsvollzieher, gemeinsam mit Ihnen einen Weg aus der Situation zu finden. Dazu gehören etwa Ratenzahlungen oder Teilentschuldung und Aufschub.

Öffentliche Gläubiger wie das Finanzamt, Sozialbehörden oder gesetzliche Krankenkassen haben eigene Vollstreckungsbeamte, die sich jedoch an dieselben Regeln halten müssen wie Gerichtsvollzieher.

Nicht immer wird der Gerichtsvollzieher aus monetären Gründen beauftragt, auch in Ehe- und Sorgerechtsstreitigkeiten kommen Gerichtsvollzieher als Vermittler zum Einsatz.

Abgrenzung zu einem Inkassounternehmen

Ein Inkassounternehmen oder Inkassobüro wird häufig anstelle eines Gerichtsvollziehers beauftragt, um die ersten Schritte zur Eintreibung der Schulden einzuleiten.

Allerdings hat ein Inkassounternehmen keine hoheitlichen Befugnisse und ist kein Vollstreckungsorgan wie der Gerichtsvollzieher (§ 753 ZPO). Ein Inkassobüro kann die Forderung anmahnen und auch mit einer Zwangsvollstreckung drohen, diese aber nicht selbst durchführen. Es muss dafür selbst einen Gerichtsvollzieher beauftragen. Gläubiger sind in den meisten Fällen gut beraten, den Umweg über ein Inkassounternehmen zu vermeiden.

Häufig versuchen Inkassounternehmen Schuldnern Angst zu machen und mit Einschüchterungen und massivem psychischen Druck an das Geld für die Gläubiger zu kommen. Ein Inkassobüro möchte den Auftrag i.d.R. so schnell wie möglich erledigen, da das Honorar meist erfolgsabhängig gezahlt wird.

Ist die Angst vor dem „Kuckuck“ berechtigt?

Ihre finanzielle Lage ist nahezu aussichtslos und dann kommt noch der Gerichtsvollzieher ins Spiel, der alle Ihre Wertgegenstände pfändet … Das klingt sehr dramatisch und ist in der Intensität zum Glück falsch. Sie können also kurz durchatmen, bevor Sie die nächsten Absätze lesen!

Eine Pfändung bedeutet nicht, dass Ihr gesamtes Hab und Gut unter den Hammer kommt, sondern lediglich, dass Sie nicht mehr frei darüber verfügen können. Entsprechend können auch Ihr Lohn und Ihr Konto gepfändet werden, was Ihnen lediglich die freie Verfügung unmöglich macht. So werden von Ihrer Bankverbindung oder Ihrem Lohn aus die Schulden beglichen.

Sie dürfen auch zu keiner Zeit Ihre eigenen Rechte vergessen. Bei einer Bank können Sie z.B. ein pfändungsfreies Konto (P-Konto) beantragen, das Ihnen einen Pfändungsfreibetrag sichert, der unpfändbar ist.

Von den meisten Wertgegenständen müssen Sie sich nicht trennen. Eine Versteigerung würde Ihnen nur in den wenigsten Fällen bei der Entschuldung helfen. Fernsehgeräte oder Radios fallen beispielsweise aus rechtlicher Sicht unter die bescheidene Lebens- und Haushaltsführung und sind unpfändbar.

Wahrscheinlicher ist es, dass etwa eine bestehende Lebensversicherung gepfändet wird, denn hier erhält Ihr Gläubiger schnell sein Geld und Sie kommen vergleichsweise zügig aus den Schulden heraus.

Auch bei Ihnen in der Wohnung befindliches Bargeld kann der Gerichtsvollzieher pfänden. Natürlich gibt es auch hier Grenzen, denn Ihnen muss genug Geld verbleiben, um Ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können.

Werden dennoch Wertgegenstände mit dem Kuckuck versehen, so haben Sie als Schuldner vier Wochen Zeit, den Gegenstand vor der Zwangsversteigerung zu retten. Benötigen Sie Gegenstände für Ihren Job oder Ihr Studium, können Sie zudem beantragen, dass diese nicht versteigert werden dürfen. Im Einzelfall entscheidet das Gericht.

In Sonderfällen können Gerichte sogar eine Taschenpfändung in Auftrag geben, dann sind auch Ihre Brieftasche, Armbanduhr und Ihr Smartphone nicht mehr pfändungssicher.

Ihre Rechte – und Ihre Pflichten

Der Gerichtsvollzieher hat die Möglichkeit, eine Vermögensauskunft von einem Schuldner zu verlangen. Versäumen Sie den festgesetzten Termin, kann der Gerichtsvollzieher Sie sogar verhaften lassen. Der Schuldner muss an Eides statt versichern, dass er die Angaben über sein Vermögen (Sparguthaben, Lebensversicherungen etc.) nach bestem Wissen und Gewissen gemacht hat. Generell sollten Sie niemals wissentlich falsche Angaben machen!

Aus diesen Aufgaben des Gerichtsvollziehers ergibt sich für Sie als Schuldner die Chance, einen Weg aus Ihren Schulden zu finden, selbst wenn es schon fast zu spät scheint. Denn in der Regel wird der Gerichtsvollzieher versuchen, mit Ihnen zu kooperieren – je besser Sie den Beamten dabei helfen, desto leichter wird dieser Vorgang für Sie ablaufen.

Außerdem sollten Sie wissen, dass Gerichtsvollzieher im Falle einer Weigerung unmittelbaren Zwang und Zwangsräumung einsetzen können, gegebenenfalls auch unter Zuhilfenahme der Polizei. Konkret heißt das, dass Sie sich gegen die Zwangsvollstreckung des Gerichtsvollziehers nicht verweigern können. Arbeiten Sie nicht mit dem Beamten zusammen, geht der Gerichtsvollzieher eben ohne Sie ans Werk.

Dies betrifft nicht nur eine konkrete Ablehnung des Zugangs zur Wohnung, sondern auch Tricks wie Abwesenheit beim Besuch. Sind Sie etwa beim zweiten, immer schriftlich angekündigten, Besuch ebenfalls nicht daheim, wird die Tür mit einem Durchsuchungsbefehl und einem Schlosser geöffnet, den Sie als Schuldner zahlen müssen.

Liegt erst einmal der Vollstreckungsbeschluss vor, so ist es meistens zu spät für einen geordneten Widerspruch. Den sollten Sie dann einlegen, wenn Ihnen der Mahnbescheid vorliegt, dann nämlich haben Sie noch zwei Wochen Zeit, Widerspruch einzulegen.

Gegen den Vollstreckungsbeschluss können Sie dennoch Einspruch einlegen, auch dann geht Ihr Fall vor Gericht, was Ihnen aber den Besuch des Gerichtsvollziehers nicht unbedingt erspart.

Legen Sie keinen Einspruch ein, kann selbst ein ungültiger Vollstreckungsbeschluss so wirksam werden. Prüfen Sie einen Vollstreckungsbeschluss also genau und legen Sie ihn nicht einfach zu den Akten, weil Sie ihn für unberechtigt halten.

Sehen Sie den Gerichtsvollzieher als Vermittler

Beim Gerichtsvollzieher handelt es sich nicht um einen „fiesen“ Beamten, der Sie mit einer Zwangsvollstreckung „ausplündern“ möchte, sondern um einen Vermittler zwischen Ihnen als Schuldner und Ihren Gläubigern.

Die Beamten möchten mit Ihnen gemeinsam den einfachsten Weg finden, um an das Geld für die Gläubiger zu kommen. Das kann die Zwangspfändung sein, wenn Sie es so weit kommen lassen. Doch in der Regel gibt es einfachere Methoden.

Je früher Sie mit dem Gerichtsvollzieher kooperieren und je eher Sie diesen als Vermittler wahrnehmen, desto einfacher finden Sie eine faire Lösung für alle Beteiligten.

Und noch eine interessante Information: Das Pfandsiegel wird umgangssprachlich immer noch als Kuckuck bezeichnet. Das liegt daran, dass damals auf dem preußischen Staatssiegel ein Adler abgebildet war. Heute lautet der Text auf dem Siegel „Pfandsiegel + zuständiges Amtsgericht“. Das Entfernen des Siegels ist eine Straftat.

Photo by Jim Reardan on Unsplash 

Schuldnerberatung Schulz: Oliver Schulz (Rechtsanwalt / Fachanwalt für Insolvenzrecht)

Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.

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