Foto für den Blogartikel "Meine Firma ist pleite - was tun für die Rettung?". Auf der Illustration sieht man eine kleine Person auf einem sinkenden Schiff bzw. Papierboot. Von oben reicht eine große Hand einen Rettungsring. Das Bild steht symbolisch für Hilfe bei einer Firmenpleite.

Meine Firma ist pleite – was tun für die Rettung?

Die Firma ist in finanzielle Schieflage geraten. Bleibt jetzt nur noch der Weg in die Insolvenz mit Zerschlagung des Unternehmens?

Tatsächlich besteht in vielen Fällen noch die Möglichkeit, die Firma zu retten – zum Beispiel durch ein Schutzschirm- oder ein Restrukturierungsverfahren. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, erfahren Sie im folgenden Artikel.

Das Wichtigste – kurz & knapp

  • Die Insolvenz bedeutet nicht zwangsläufig das Aus für ein Unternehmen. Per Insolvenzplanverfahren lässt sich in vielen Fällen die Firma sanieren.
  • Von Zahlungsunfähigkeit bedrohte, aber noch nicht zahlungsunfähige Unternehmen können das Schutzschirmverfahren beantragen, eine besondere Form der Insolvenz in Eigenverwaltung von maximal drei Monaten Dauer.
  • Seit dem 31. Dezember 2020 besteht zudem die Möglichkeit, ein ebenfalls drei Monate dauerndes Restrukturierungsverfahren ohne oder mit nur geringer gerichtlicher Beteiligung zu durchlaufen.

Firma retten durch Unternehmenssanierung: So funktioniert es

Ist eine Firma zahlungsunfähig, muss innerhalb von drei Wochen ein Antrag auf Insolvenzeröffnung gestellt werden. So sieht es die Insolvenzordnung vor (§ 15a InsO). Juristische Personen wie die GmbH, AG, oder OHG haben dabei stets das Regelinsolvenzverfahren zu durchlaufen.

Eine Insolvenz bedeutet nun nicht zwangsläufig, dass die Firma zerschlagen wird und alle Mitarbeiter ihren Job verlieren. In vielen Fällen kann das Unternehmen saniert und weitergeführt werden.

Das Ziel der Unternehmenssanierung besteht darin, die Zahlungsunfähigkeit zu überwinden und die Firma wieder wirtschaftlich handlungsfähig zu machen.

Zielt das Insolvenzverfahren auf die Sanierung des Unternehmens ab, kommen zwei Wege in Frage:

  1. Das Unternehmen wird verkauft (übertragene Sanierung).
  2. Es wird ein Insolvenzplanverfahren durchgeführt.

Das Insolvenzplanverfahren

Das Insolvenzplanverfahren erlaubt es, das Unternehmen abweichend von den Regeln der Insolvenzordnung umzugestalten. Zunächst ist ein Insolvenzplan zu erstellen und dem zuständigen Insolvenzgericht vorzulegen.

Dieser Insolvenzplan führt zum einen die Maßnahmen auf, die das Unternehmen nach Eröffnung des Verfahrens treffen möchte, um die Rechte von Gläubigern zu befriedigen (§ 220 InsO). Zum anderen legt der Plan dar, welche Forderungen voll erfüllt, welche gestundet und welche erlassen werden (§ 221 InsO).

Das Schutzschirmverfahren

Unternehmen können zudem die Insolvenz in Eigenverwaltung beantragen (§§ 270 ff InsO). Statt die Leitung der Firma an einen Treuhänder übertragen, wird dem Unternehmer ein Sachverwalter zur Seite gestellt.

Das Eigenverwaltungsverfahren spart bis zu 40 Prozent der Insolvenzkosten und zeigt Studien zufolge auch große Erfolge bei der Unternehmenssanierung. So sind nach Abschluss des Eigenverwaltungsverfahrens noch 60 Prozent der befragten Unternehmer vollständig im Besitz ihrer Firma.

Eine besondere Form der Eigenverwaltung stellt das Schutzschirmverfahren dar. Es steht Unternehmen offen, die in absehbarer Zeit ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen können, bei denen aber gute Chancen auf Sanierung bestehen.

Voraussetzung ist abermals die Vorlage eines Insolvenzplans. Das Schutzschirmverfahren dauert maximal drei Monate und zielt darauf ab, die Firma noch vor der endgültigen Insolvenz wieder in die Gewinnzone zu bringen.

Restrukturierungsverfahren gemäß SansInsFoG

Zum 31. Dezember 2020 ist das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) in Kraft getreten. Teil dieses Gesetzes ist der sogenannte Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen (StaRUG).

Firmen können nun ein vorinsolvenzliches Restrukturierungsverfahren durchlaufen, ohne einen Insolvenzantrag zu stellen. Das Gericht kann, muss aber nicht beteiligt werden.

Im Fokus dieses maximal drei Monate dauernden Verfahrens steht die Einigung zwischen Unternehmen und Gläubigern. Kernstück ist der sogenannte Restrukturierungsplan. Ähnlich wie der Insolvenzplan teilt der Restrukturierungsplan die Gläubiger in verschiedene Gruppen auf und ermöglicht es, mit diesen Gruppen einen Vergleich zu treffen. Ein Restrukturierungsbeauftragter begleitet den Prozess.

Eine Besonderheit: Per Mehrheitsentscheidung der Gläubiger kann die Sanierung auch gegen den Willen einzelner Stakeholder durchgesetzt werden.

Die Sanierung eines finanziell angeschlagenen Unternehmens ist komplex, aber nicht unmöglich. Wir stehen Ihrer Firma bei finanziellen Problemen zur Seite und zeigen Ihnen, wie Sie Ihren Betrieb retten können.

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Foto: treety / stock.adobe.com

Schuldnerberatung Schulz: Foto von Oliver Schulz (Rechtsanwalt / Fachanwalt für Insolvenzrecht)
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Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.

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