Trennen sich Ehepartner, stellt sich die Frage, wer für Schulden aufkommen muss, die während der Ehe aufgenommen wurden. Die Antwort hängt dabei vom Güterstand ab, den die Eheleute vereinbart haben.
Sofern kein Ehevertrag geschlossen wird, gilt die Zugewinngemeinschaft gemäß § 1357 BGB. Das bedeutet, dass während der meisten Ehen in Deutschland jeder sein Vermögen behält und verwaltet. Eine gemeinsame Haftung besteht dabei jedoch für sogenannte Geschäfte des Lebensbedarfs, etwa für Strom- und Gasverträge.
Nach einer Trennung gelten jedoch andere Regelungen, die wir hier kurz skizzieren.
Das Wichtigste – kurz & knapp
- Grundsätzlich haften Sie nicht für Schulden, die Ihr Partner nach der Trennung allein aufnimmt.
- Voraussetzung ist eine dauerhafte, nach außen klar erkennbare Trennung des Lebensbereichs.
- Ob sich Schulden auf Unterhaltszahlungen auswirken, hängt von der Höhe und den Rückzahlungsvereinbarungen ab.
Haften Sie für Schulden Ihres getrennt lebenden Ehemannes?
Die gemeinschaftliche Haftung endet mit der Trennung der Ehepartner. Das ergibt sich ebenfalls aus § 1357 BGB. Schließt ein getrennt lebender Partner neue Verträge ab, steht er alleine für die Zahlungsverpflichtungen gerade.
Voraussetzung ist eine räumliche Trennung zwischen den ehemaligen Partnern – die sogenannte Trennung von Tisch und Bett.
Wichtig zu wissen: Eine vorübergehende Trennung beendet die gemeinschaftliche Haftung noch nicht. Teilen sich die getrennten Eheleute weiterhin eine Wohnung, muss die Trennung nach außen klar erkennbar sein, etwa durch getrennte Nutzung des Bade- und Wohnzimmers.
Vorsicht bei laufenden Verträgen
Für Schulden, die Ihr Ex-Partner nach der Trennung aufnimmt, müssen Sie also nicht mehr haften. Versucht ein Gläubiger dennoch, Geld bei Ihnen einzutreiben, können Sie dem mit Hinweis auf das Trennungsjahr widersprechen.
Anders sieht es allerdings bei laufenden Verträgen aus, die Sie während der Ehe geschlossen haben. So besteht beispielsweise weiterhin eine gemeinsame Zahlungspflicht für Strom- und Gasverträge, selbst wenn nur Ihr Partner diese Verträge unterzeichnet hat. Das hat der Bundesgerichtshof im Jahr 2013 entschieden (Az. XII ZR 159/12).
Um eine Haftung auszuschließen, kündigen Sie am besten die vor der Trennung geschlossenen Dauerverträge und schließen neue Verträge auf Ihren Namen ab.
Wie wirken sich Schulden auf den Unterhalt aus?
Bei finanziellen Problemen stellt Ihr ehemaliger Partner unter Umständen die Unterhaltszahlungen ein. In diesem Fall können Sie die ausstehenden Zahlungen einklagen.
Ist Ihr getrennt lebender Partner überschuldet, muss er eventuell weniger Unterhalt zahlen. Gemäß § 1603 BGB sind Schuldner nicht unterhaltspflichtig, wenn die Unterhaltszahlungen ihren eigenen Lebensunterhalt gefährden.
Allerdings sind nicht alle Arten von Schulden unterhaltsrechtlich relevant. Selbst bei hohen Schulden kann weiterhin Unterhaltspflicht bestehen, wenn der Schuldner die Forderung in geringen monatlichen Raten zurückzahlt.
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Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.


