Schuldenerlass bei psychischer Erkrankung möglich?

Schuldenerlass bei psychischer Erkrankung möglich?

Erkrankungen, Sucht und Unfall sind die Ursache für mehr als 17 Prozent aller Überschuldungsfälle in Deutschland. Das geht aus den Erhebungen des Statistischen Bundesamtes hervor. Auch psychische Erkrankungen wie Depressionen oder Angstzustände zählen zu den Faktoren, die in die Schuldenfalle führen.

Doch kann eine ärztlich bescheinigte psychische Erkrankung Gläubiger zu einem Schuldenerlass bewegen?

Das Wichtigste – kurz & knapp

  • Körperliche und psychische Erkrankungen sind eine häufige Ursache für Schulden.
  • Schuldner mit ärztlich bescheinigter psychischer Erkrankung können versuchen, diese als Grund für einen vollständigen oder teilweisen Schuldenerlass anzugeben.
  • Ein Anspruch auf Schuldenerlass besteht allerdings nicht. Gute Erfolgsaussichten haben Schuldner, wenn Gläubiger bei einem Teil-Schuldenerlass mehr Geld zurückerhalten würden, als es der Fall wäre, wenn der Schuldner Privatinsolvenz anmeldet.

Wenn psychische Erkrankungen zu Schulden führen

Eine genaue Aufschlüsselung, wie viele Überschuldungsfälle sich auf psychische Erkrankungen zurückführen lassen, gibt es nicht. Eine Studie der Universitäten Mainz und Erlangen-Nürnberg lässt aber den Schluss zu, dass psychische Krankheiten durchaus eine Rolle in der Schuldenstatistik spielen.

In einer Umfrage unter Klienten von Schuldnerberatungsstellen haben die Autoren ermittelt, dass 79 Prozent der Studienteilnehmer an mindestens einer Krankheit leiden. Auf den ersten beiden Plätzen stehen dabei psychische Probleme sowie Gelenks- und Wirbelsäulenerkrankungen. Ein Drittel der Befragten gibt zudem an, dass Krankheiten, Unfall und Sucht der Hauptgrund für ihre finanziellen Sorgen sind.

Wer einen Ausweg aus der Schuldenfalle sucht, kann sich um einen Schuldenerlass bemühen. Ist eine bestehende und bescheinigte psychische Erkrankung aber tatsächlich ein ausschlaggebender Grund für einen solchen Erlass?

Info: Was ist eigentlich ein Schuldenerlass?
Bei einem Schuldenerlass verzichtet der Gläubiger ganz oder teilweise auf eine seine Geldforderung. Einigen sich Schuldner und Gläubiger auf einen Schuldenerlass und zahlt der Schuldner den festgesetzten Anteil, erlischt das Schuldenverhältnis damit.

Schwere Erkrankung als Grund für den Schuldenerlass

Eine schwere psychische Erkrankung kann ein Grund sein, warum ein Schuldner einen Schuldenerlass anstrebt. Ob die ärztliche Bescheinigung allein ausreicht, den Gläubiger zum Verzicht auf einen Teil seiner Forderung zu bewegen, ist jedoch nicht gesagt.

Einige mögen sich von einem ärztlichen Attest durchaus dazu bewegen lassen, dem erkrankten Schuldner einen Teil der ausstehenden Summe zu erlassen. Ein Anspruch auf Schuldenerlass besteht aber auch bei psychischer Erkrankung nicht. Gläubiger haben weiterhin das Recht, die Zahlung in voller Höhe einzufordern.

Gute Erfolgsaussichten hat ein teilweiser Schuldenerlass unter folgenden Bedingungen:

  • Der Schuldner kann nachweisen, dass er zahlungsunfähig und vermögenslos ist.
  • Die angebotene Teilzahlung liegt über dem Betrag, den der Gläubiger im Falle einer Privatinsolvenz erhalten würde. Melden vermögenslose Schuldner Privatinsolvenz an, gehen Gläubiger nämlich meistens leer aus. Mit einem teilweisen Schuldenerlass erhalten sie zumindest etwas Geld zurück.
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Mit professioneller Hilfe zum Schuldenerlass

Einen Schuldenerlass zu erwirken, setzt viel Fingerspitzengefühl voraus. Sind Sie überschuldet und zudem von einer psychischen Erkrankung betroffen, lassen Sie sich bei den Verhandlungen mit Ihren Gläubigern am besten von einer professionellen Schuldnerberatung unterstützen.

Unsere geschulten Berater ermitteln zunächst alle Gläubiger und verschaffen sich einen Überblick über Ihre Finanzen. Anschließend übernehmen sie die Kommunikation mit den Gläubigern und helfen Ihnen dabei, einen Schuldenvergleich bzw. Schuldenerlass auszuhandeln.

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Schuldnerberatung Schulz: Oliver Schulz (Rechtsanwalt / Fachanwalt für Insolvenzrecht)
Oliver Schulz

Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.

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