Unternehmenssanierung - so kann der Neustart gelingen

Unternehmenssanierung – so kann der Neustart gelingen

Eine Unternehmenssanierung wird notwendig, wenn ein Unternehmen in eine wirtschaftliche Krise geraten und von Insolvenz bedroht ist. Der Sanierungsprozess umfasst sämtliche Maßnahmen, die das Unternehmen wieder wirtschaftlich handlungsfähig machen.

Das Ziel besteht darin, die Zahlungsunfähigkeit zu überwinden, eine Insolvenz abzuwenden und dem Unternehmen einen Neustart zu ermöglichen.

Das Wichtigste – kurz & knapp

  • Unternehmen wie eine GmbH, GmbH & Co. KG oder AG müssen bei Zahlungsunfähigkeit, drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung Insolvenz anmelden.
  • Mittels einer zügig eingeleiteten Unternehmenssanierung können insolvenzbedrohte Unternehmen eine Insolvenz noch abwenden.
  • Die Unternehmenssanierung umfasst alle Maßnahmen, die die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit des Unternehmens sicherstellen und zur Erwirtschaftung von Gewinnen führen.

Unternehmenssanierung – die Rettung bei drohender Firmeninsolvenz

Ist ein Unternehmen überschuldet, zahlungsunfähig oder von Zahlungsunfähigkeit bedroht, muss gemäß Insolvenzordnung (InsO) innerhalb von drei Wochen ein Insolvenzantrag gestellt werden (§ 15a InsO). Passiert das nicht, riskiert man den Straftatbestand einer Insolvenzverschleppung.

Ist das Unternehmen in eine wirtschaftliche Krise gerutscht, aber noch zahlungsfähig, kann eine Sanierung angestrebt werden. Ziel der Sanierungsmaßnahmen ist es, die Ursachen der Unternehmenskrise zu identifizieren, zu beheben und den Fortbestand des Unternehmens zu sichern.

Eine Sanierung erfolgt in erster Linie, wenn mit einer anschließenden positiven Entwicklung der Firma gerechnet werden kann.

Der typische Ablauf

Der Sanierungsprozess besteht typischerweise aus den folgenden Schritten:

  1. Prüfung der Zahlungsfähigkeit: Zunächst muss geprüft werden, ob überhaupt eine wirtschaftliche Krise besteht und ob das Unternehmen noch zahlungsfähig ist.
  2. Auswertung der Unternehmensdaten: Im nächsten Schritt wird die aktuelle Finanzlage der Firma analysiert, um die Ursachen der Krise zu ermitteln.
  3. Sanierungsmaßnahmen festlegen: Nun gilt es herauszufinden, ob es sich um eine vorübergehende oder um eine strukturelle Krise handelt. Dem Ergebnis entsprechend werden die Sanierungsmaßnahmen festgelegt.
  4. Liquiditätsplan: Ein kurzfristiger Liquiditätsplan stellt die Zahlungs- und Handlungsfähigkeit des Unternehmens in den nächsten zwei bis drei Monaten sicher. Der Betrieb sollte während dieser Zeit versuchen, einerseits noch ausstehende Forderungen einzutreiben und andererseits mit den Gläubigern über Ratenzahlungen oder Zahlungsaufschübe zu verhandeln. Darüber hinaus sollten verschiedene Möglichkeiten geprüft werden, um neues Eigenkapital zu schaffen.
  5. Langfristige Handlungsfähigkeit sicherstellen: Eine Unternehmenssanierung strebt die langfristige Umstrukturierung des Unternehmens an. Um künftige Krisen zu vermeiden, sind meist Anpassungen an der Unternehmensstrategie, der Organisation, der Unternehmensführung, der Preispolitik und dem Controlling nötig.
  6. Controlling und Reporting: Die ergriffenen Sanierungsmaßnahmen müssen regelmäßig auf ihren Erfolg kontrolliert und gegebenenfalls angepasst werden.

Schutzschirmverfahren: Sanierung in Eigenverwaltung

Im Jahr 2012 ist das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) in Kraft getreten. Bestandteil ist das sogenannte Schutzschirmverfahren, das Unternehmen eine Sanierung in Eigenverwaltung ermöglicht. Fällige Verbindlichkeiten werden eingefroren und das Unternehmen bekommt die Gelegenheit, sich zu reorganisieren.

Die Sanierung in Eigenverwaltung findet unter gerichtlicher Aufsicht statt, auf die Einsetzung eines Insolvenzverwalters wird allerdings verzichtet. Stattdessen arbeitet das Unternehmen mit Unterstützung eines erfahrenen Sachverwalters daran, einen Sanierungsplan aufzustellen und den Betrieb fortzuführen. Als Sachverwalter wird in der Regel ein vom Unternehmen vorgeschlagener Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer eingesetzt.

Der Sanierungsplan muss innerhalb einer gewissen Frist vorgelegt werden. Hält das Gericht diesen Plan für durchführbar, kann das Unternehmen mit der Umsetzung beginnen. Andernfalls wird die Regelinsolvenz eingeleitet. Der Vorteil gegenüber der Regelinsolvenz: Das Schutzschirmverfahren dauert maximal drei Monate.

Voraussetzungen für die Sanierung in Eigenverwaltung sind in § 270a InsO festgelegt. Demnach muss der Schuldner einen entsprechenden Antrag stellen und ihm einen Eigenverwaltungsplan beifügen, der die folgenden Punkte umfasst:

  • Finanzplan für einen Zeitraum von sechs Monaten mit einer fundierten Darstellung der Finanzierungsquellen.
  • Konzept für die Durchführung des Insolvenzverfahrens.
  • Darstellung des Verhandlungsstandes mit den Gläubigern, den am Unternehmen beteiligten Personen und Dritten zu den Sanierungsmaßnahmen.
  • Darstellung aller Vorkehrungen, die das Unternehmen zur Erfüllung seiner insolvenzrechtlichen Pflichten getroffen hat.
  • Darstellung der Mehr- oder Minderkosten, die im Eigenverwaltungsverfahren im Vergleich zum Regelverfahren voraussichtlich anfallen.

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FAQ

Was ist eine Unternehmenssanierung?

Eine Unternehmenssanierung umfasst alle Maßnahmen, die das Unternehmen aus einer wirtschaftlichen Krise herausführen, eine Insolvenz abwenden und langfristig die Zahlungs- und Handlungsfähigkeit sicherstellen sollen.

Was bedeutet Sanierung in Eigenverwaltung?

Bei der Sanierung in Eigenverwaltung wird auf die Einsetzung eines Insolvenzverwalters verzichtet, das Unternehmen kann also eigenständig Sanierungsmaßnahmen durchführen und behält die Kontrolle über sein Vermögen. Das Unternehmen reicht vor Gericht einen Sanierungsplan ein und schlägt einen Sachverwalter vor. Wird dieser bewilligt, kann das Unternehmen ihn mithilfe des Sachverwalters umsetzen.

Was ist ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung?

Im Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung steht das Unternehmen unter der Kontrolle eines Masseverwalters, der das Unternehmen fortführt und über die Verwendung des Vermögens bestimmt. Das Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung wird durchgeführt, wenn der Sanierungsplan vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorliegt und innerhalb von zwei Jahren mindestens 20 Prozent der Schulden gezahlt werden können.

Was ist der Unterschied zwischen Restrukturierung und Sanierung?

Sowohl die Restrukturierung als auch die Sanierung haben die Änderung gewisser Unternehmensprozesse und Abläufe zum Ziel. Eine Restrukturierung kann jedoch zu jeder Zeit durchgeführt werden, während Sanierungsmaßnahmen bei akuten Liquiditätsproblemen und drohender Insolvenz getroffen werden.

Was bedeutet Liquidation nach Insolvenzverfahren?

Die Liquidation bedeutet, dass das Unternehmen nach Ende des Insolvenzverfahrens aufgelöst wird. Der Betrieb wird abgewickelt und sämtliche noch vorhandenen Vermögenswerte verkauft, um noch bestehende Schulden zu zahlen.

Welche Sanierungsmaßnahmen zuerst?

Im ersten Schritt sollte geprüft werden, ob das Unternehmen überhaupt noch zahlungsfähig ist. Im nächsten Schritt werden die Ursachen der Krise ermittelt. Aus dieser Analyse ergibt sich, ob eine vorübergehende oder eine strukturelle Krise vorliegt und ob eine Sanierung aussichtsreich ist. Ist dass der Fall, muss zunächst die Handlungsfähigkeit sichergestellt werden, zum Beispiel über die Anmeldung des Schutzschirmverfahrens.

Foto: lifeoflinescnx / stock.adobe.com

Schuldnerberatung Schulz: Oliver Schulz (Rechtsanwalt / Fachanwalt für Insolvenzrecht)
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Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.

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