Zugegeben, Gespräche übers Geld sind nicht sonderlich romantisch. Dennoch sind sie wichtig für eine funktionierende Partnerschaft. Das gilt insbesondere, falls während der Ehe Schulden aufgenommen werden.
Im folgenden Artikel werfen wir einen Blick darauf, wie Ehepartner am besten mit Schulden umgehen und Streitigkeiten über Geldangelegenheiten vermeiden.
Das Wichtigste – kurz & knapp
- Wer für Schulden während der Ehe haftet, hängt vom vereinbarten Güterstand ab. In Deutschland gibt es drei Modelle: die Zugewinngemeinschaft, die Gütergemeinschaft und die Gütertrennung.
- Für gemeinsam aufgenommene Kredite haften Ehepartner gesamtschuldnerisch.
- Streit über Schulden lässt sich vermeiden, wenn Sie offen über finanzielle Angelegenheiten kommunizieren, Absprachen treffen und bei Zahlungsschwierigkeiten frühzeitig Beratungsstellen aufsuchen.
Gute Schulden, schlechte Schulden – nicht alle Schulden sind gleich
Schulden sind nicht zwangsläufig negativ. Sogenannte „gute Schulden“ schaffen einen Mehrwert. Dazu gehören etwa die Finanzierung des Eigenheims, ein Bildungskredit oder Darlehen für geschäftliche Investitionen.
„Schlechte Schulden“ finanzieren dagegen Verbindlichkeiten ohne Gegenwert. Kaufen Sie zum Beispiel Konsumgüter wie einen Fernseher auf Raten, zahlen Sie meist hohe Zinsen, während der Gegenstand selbst schnell an Wert verliert. Zu den schlechten Schulden gehören weiterhin Kreditkartenschulden und Dispokredite.
Schlechte Schulden sollten Sie am besten komplett vermeiden oder so gering wie möglich halten.
Schulden während der Ehe: Die Frage nach der Haftung
Nehmen Sie während der Ehe Schulden auf, stellt sich die Frage, wer für die Forderungen haftet.
In Deutschland werden drei wesentliche Güterstände unterschieden:
- Zugewinngemeinschaft: Soweit nichts anderes vereinbart wurde, leben Ehepartner in einer Zugewinngemeinschaft. Das Vermögen der Partner bleibt grundsätzlich getrennt, für Schulden haftet nur der jeweilige Vertragspartner. Ausnahmen bestehen für sogenannte Geschäfte des Lebensbedarfs gemäß § 1357 BGB. Dazu zählen etwa Strom- und Gasverträge, für die Ehepartner gemeinsam haften.
- Gütergemeinschaft: In der Gütergemeinschaft wird das Vermögen der Ehepartner zusammengelegt und beide Partner haften gemeinsam für Schulden.
- Gütertrennung: Wurde Gütertrennung vereinbart, bleiben die Vermögen der Ehepartner vollständig getrennt. Damit haftet jeder Partner nur für seine eigenen Schulden.
Für gemeinsam aufgenommene Kredite haften Eheleute i.d.R. gesamtschuldnerisch. Das bedeutet, der Kreditgeber kann jeden Partner für die gesamte Schuld in Haftung nehmen.
Wichtig zu wissen: Bringt ein Partner Schulden mit in die Ehe, bleibt er allein dafür haftbar.
Der leidige Streit ums Geld und wie Sie ihn vermeiden
Unterschiedliche Ansichten zum Thema Geld führen nicht selten zu Konflikten in der Ehe. Eine offene Kommunikation über finanzielle Fragen ist daher besonders wichtig.
Schon zu Beginn der Partnerschaft sollten Sie klären, wer welche Rechnungen bezahlt, welches Budget dem Einzelnen zur Verfügung steht und wie Sie laufende Kosten wie Miete und Strom aufteilen.
Die folgenden Tipps helfen, Streit ums Geld zu vermeiden:
- Besprechen Sie große Ausgaben gemeinsam. Ebenso sollten Sie Verträge, die Ihre Fixkosten erhöhen, zusammen abschließen.
- Setzen Sie sich gemeinsame finanzielle Ziele. Wie stellen Sie sich Ihre Zukunft vor? Welchen Lebensstandard wollen Sie pflegen?
- Teilen Sie Fixkosten nach der Höhe ihres Einkommens auf. Verdient ein Partner mehr, übernimmt er auch einen höheren Anteil der laufenden Kosten.
- Führen Sie ein Haushaltsbuch, in dem Sie alle Einnahmen und Ausgaben aufzeichnen. So erkennen Sie schnell, falls Sie über Budget leben, und sehen zudem, wie viel Geld für besondere Anschaffungen zur Verfügung steht.
- Behalten Sie Ihre eigenen Bankkonten. Richten Sie ein gemeinsames Konto ein, von dem Fixkosten wie Miete, Raten für gemeinsam aufgenommene Kredite usw. abgehen. Zusätzlich ist es empfehlenswert, dass jeder Partner ein eigenes Konto führt, über das er ohne weitere Absprache verfügen kann.
Selbst bei guter Finanzplanung lassen sich Schulden manchmal nicht vermeiden. Suchen Sie sich bei finanziellen Problemen frühzeitig Hilfe, damit die Zahlungsschwierigkeiten nicht Ihre Ehe belasten. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite.
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Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.


