Pfändung durch das Finanzamt

Pfändung durch das Finanzamt

Während private Gläubiger zunächst einen vollstreckbaren Titel vor Gericht beantragen müssen, dürfen Behörden wie das Finanzamt unmittelbar eine Zwangsvollstreckung einleiten.

Zur Pfändung kann es daher relativ schnell kommen, z.B. wenn Sie Ihre Einkommens- oder Umsatzsteuer nicht gezahlt haben.

Das Wichtigste – kurz & knapp

  • Das Finanzamt vollstreckt selbst und muss keinen vollstreckbaren Titel vor Gericht beantragen.
  • Der Behörde stehen alle drei Vollstreckungsmaßnahmen offen: Konto-, Sach- und Lohnpfändung.
  • Vor einer Pfändung müssen Schuldner eine Zahlungserinnerung oder Mahnung bekommen.

Vollstreckungsarten

Das Finanzamt nimmt eine Zwangsvollstreckung vor, wenn Sie Ihre Forderungen nicht bei Fälligkeit oder innerhalb der Mahnfrist begleichen. In den meisten Fällen kommt es aufgrund offener Steuerforderungen zur Pfändung. Darüber hinaus kann es bei festgesetzten unbezahlten Zwangsgeldern eine Vollstreckung einleiten.

Um die offenen Forderungen einzutreiben, stehen dem Finanzamt verschiedene Maßnahmen der Zwangsvollstreckung zur Verfügung:

Ablauf einer Pfändung durch das Finanzamt

Das Finanzamt muss zwar nicht auf einen gerichtlichen Vollstreckungstitel warten, darf aber auch nicht willkürlich pfänden. Laut Abgabenordnung (AO) reicht es allerdings aus, wenn die Behörde Ihnen eine Mahnung mit einer Zahlungsfrist von einer Woche zukommen lässt (§ 259 AO).

Wurde ein Erinnerungsschreiben vor Fälligkeit des Betrags versandt, kann das Amt sogar sofort zum Fälligkeitstag eine Pfändung einleiten. Als Vollstreckungstitel gilt dabei der jeweilige Steuerbescheid.

Für gewöhnlich wird zunächst eine Kontopfändung veranlasst. Über einen Kontenabruf ermittelt die Behörde die Privat- und Geschäftskonten des Schuldners und sendet den jeweiligen Banken eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung zu.

Die Banken sperren daraufhin das Konto und überweisen das Guthaben sowie eingehende Beträge an das Finanzamt, bis die Forderung beglichen ist. Die Pfändung erfolgt unbeschränkt, das bedeutet, sie bezieht sich auf sämtliche Privat- und Geschäftskonten einschließlich Sparkonten.

Gewisse Beträge darf auch das Finanzamt nicht pfänden. Von der Pfändung verschont bleiben:

  • Die Pfändungsfreibeträge entsprechend der aktuellen Pfändungstabelle.
  • Leistungen nach Sozialgesetzbuch, wenn die Freigabe innerhalb der Frist von sieben Tagen beantragt wird.
  • Zahlungen an private Krankenkassen.

Das sollten Sie jetzt tun

Pfändet das Finanzamt Ihr Konto, wandeln Sie Ihr privates Girokonto umgehend in ein sogenanntes P-Konto um. So schützen Sie den Basis-Pfändungsfreibetrag. Sind Sie für ein oder mehrere Personen unterhaltspflichtig, können Sie bei der Vollstreckungsstelle des Finanzamts einen Antrag auf Erhöhung des Freibetrags stellen (P-Konto-Bescheinigung hier beantragen!).

Wurde die Vollstreckung noch nicht eingeleitet, können Sie auch eine Stundung der Forderung beantragen. Voraussetzung ist allerdings, dass eine unbillige Härte vorliegt (§ 222 AO). Eine Ratenzahlung wird nur in Ausnahmefällen akzeptiert – und nur, wenn Sie eine ausführliche Einkommens- und Vermögensauskunft beilegen.

Weiterhin können Sie einen Antrag auf Vollstreckungsschutz gemäß § 258 AO stellen. Liegt eine unbillige Härte vor, kann das Finanzamt die Vollstreckung beschränken oder ganz einstellen.

Im besten Fall handeln Sie, bevor es überhaupt zu einer Pfändung kommt. Suchen Sie sich ggf. auch professionelle Hilfe.

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FAQ

Was passiert bei einer Pfändung vom Finanzamt?

Bei einer Pfändung durch das Finanzamt darf die Behörde Ihr Konto, das Gehalt aus nicht-selbstständiger Arbeit sowie Sachwerte pfänden lassen. Anders als private Gläubiger benötigt die Behörde dafür keinen gerichtlichen Titel.

Wann hebt das Finanzamt die Pfändung auf?

In der Regel hebt das Finanzamt die Pfändung erst auf, wenn die offene Summe vollständig beglichen ist. Eine vorherige Aufhebung ist nur in gut begründeten Einzelfällen möglich.

Was tun bei einer Pfändung durch das Finanzamt?

Betroffene sollten zunächst ihr privates Girokonto in ein P-Konto umwandeln lassen. Zudem ist es ratsam, sich Unterstützung durch einen Steuerberater oder eine anerkannte Schuldnerberatung zu suchen.

Kann man eine Pfändung vom Finanzamt stoppen?

Eine Pfändung durch das Finanzamt aufheben können Betroffene, indem sie die offenen Forderungen direkt zahlen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, Vollstreckungsschutz zu beantragen. Dieser wird aber nur bewilligt, wenn eine unbillige Härte vorliegt.

Hat eine Pfändung vom Finanzamt Vorrang?

Nein, das Finanzamt hat keinen Vorrang vor anderen Gläubigern, die ihre Ansprüche zuerst angemeldet haben.

Was darf das Finanzamt pfänden?

Es darf pfänden, was zur Befriedigung der Forderung und Kosten notwendig ist, ausgenommen der pfändungsfreien Beträge gemäß Pfändungstabelle, unpfändbaren Leistungen nach Sozialgesetzbuch und Zahlungen an private Krankenkassen.

Kann das Finanzamt ohne Ankündigung pfänden?

Nein, vor einer Pfändung müssen Schuldner eine Zahlungserinnerung oder Mahnung erhalten.

Foto: Tobias Arhelger / stock.adobe.com

Schuldnerberatung Schulz: Oliver Schulz (Rechtsanwalt / Fachanwalt für Insolvenzrecht)
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Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.

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