Pfändung bezahlt - wann ist das Konto wieder frei?

Pfändung bezahlt – wann ist das Konto wieder frei?

Bei einer Kontopfändung können Sie nicht mehr frei über Ihr Bankkonto verfügen. Die Pfändung bleibt i.d.R. so lange bestehen, bis Sie die komplette Forderung beglichen haben.

Wie lange dauert es dann, bis das Konto wieder freigegeben wird? Lesen Sie hier unsere Antworten.

Das Wichtigste – kurz & knapp

  • Erhält die Bank einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) eines Gläubigers, wird sie zum Drittschuldner und muss das Kontoguthaben des Schuldners sicherstellen.
  • Die Pfändung wird erst wieder aufgehoben, wenn die Schulden in vollständiger Höhe abbezahlt sind.
  • Haben Sie mit Ihrem Gläubiger Ratenzahlung vereinbart, können Sie die Pfändung ruhend stellen lassen.

PfüB: Das Konto wird gesperrt

Haben Sie Ihre Schulden nicht gezahlt, kann ein Gläubiger beim Amtsgericht einen vollstreckbaren Titel und anschließend einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) bewirken. Dieser Beschluss berechtigt ihn unter anderem zur Kontopfändung.

Mit Zustellung des PfÜB wird die Bank zum Drittschuldner und ist verpflichtet, das Konto des Schuldners sicherzustellen sowie das Guthaben an den Gläubiger zu überweisen. Sie können nun nicht mehr auf Ihr Konto zugreifen und Geld abheben. Zahlungen per EC-Karte, Überweisungen und Daueraufträge sind ebenfalls nicht mehr möglich.

Private Gläubiger erhalten den PfÜB vom Amtsgericht. Behörden wie das Finanzamt dürfen das Konto auch ohne Gerichtsbeschluss pfänden lassen.

Kontopfändung: Sofortige Freigabe nach Begleichung der Schulden

Geht der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ein, besteht zunächst eine sogenannte Schuldnerschutzfrist von vier Wochen. In diesem Zeitraum stellt die Bank das Kontoguthaben lediglich sicher, überweist es aber noch nicht an den Gläubiger.

Reicht das Kontoguthaben aus, um die offene Forderung zu begleichen, können Sie noch während der Schuldnerschutzfrist eine manuelle Überweisung bei der Bank beantragen. Liegen keine weiteren Pfändungen vor, gibt die Bank das Konto nach der Zahlung meist direkt wieder frei.

Veranlassen Sie keine manuelle Überweisung, wird die offene Forderung nach vier Wochen überwiesen. Bei ausreichendem Guthaben wird das Konto anschließend reaktiviert. Reicht der Kontostand nicht aus, um die Schulden zu decken, überweist die Bank alle Geldeingänge an den Gläubiger, bis die Forderung beglichen ist.

P-Konto einrichten und Freibetrag sichern

Die vierwöchige Schuldnerschutzfrist soll Ihnen die Möglichkeit geben, das Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln zu lassen. Auf dem P-Konto bleibt der gesetzliche Pfändungsfreibetrag gemäß Pfändungstabelle (seit Juli 2024: 1.491,75 Euro bzw. aufgerundet 1.500,- Euro) automatisch geschützt. So können Sie Miete, Strom, Lebensmittel und andere laufende Kosten weiterhin bezahlen.

Unter gewissen Voraussetzungen, wenn etwa minderjährige Kinder im Haushalt leben, ist eine Erhöhung des pfändungsfreien Betrags möglich. Das gilt auch, wenn Sie Geldleistungen beziehen, die in der Zivilprozessordnung für pfändungsfrei erklärt werden, zum Beispiel Kindergeld (§ 902 ZPO).

Derartige Bezüge müssen Sie sich von einer geeigneten Stelle bescheinigen lassen und die Bescheinigung bei der Bank einreichen (§ 903 Abs.1 ZPO). Diese P-Konto-Bescheinigung erhalten Sie auch von uns!

Pfändung bei Ratenzahlung ruhend stellen lassen

Haben Sie mit Ihrem Gläubiger vereinbart, die offene Forderung in Raten zu zahlen, bleibt die Kontopfändung in vielen Fällen dennoch bestehen. Um wieder über Ihr Geld verfügen zu können, sollten Sie die Ruhendstellung der Pfändung beantragen. Zu diesem Zweck wenden Sie sich an Ihren Gläubiger oder an Ihre Bank.

Wird die Pfändung ruhend gestellt, erhalten Sie wieder Zugriff auf Ihr Konto, es bleibt aber dennoch zugunsten des Gläubigers gepfändet. Stellen Sie Ihre Ratenzahlungen ein, läuft die Pfändung weiter und die Bank überweist das Geld wieder von Ihrem Girokonto an den Gläubiger.

Achtung: Zahlen Sie die Schulden von einem anderen Girokonto oder in bar, wird das gepfändete Konto nach Begleichung der Forderung nicht automatisch wieder freigeschaltet. Bitten Sie Ihren Gläubiger daher darum, die Bank umgehend zu informieren, wenn Sie Ihre Schulden abbezahlt haben, und den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss aufheben zu lassen.

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Schuldnerberatung Schulz: Oliver Schulz (Rechtsanwalt / Fachanwalt für Insolvenzrecht)
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Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.

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