Was ist ein Drittschuldner?

Was ist ein Drittschuldner?

Zwangsvollstreckungen bleiben häufig erfolglos. Personen mit hohen Schulden verfügen nicht über ausreichend pfändbares Vermögen, um ihre Ausstände zu decken. In dieser Konstellation versuchen Gläubiger, auf anderen Wegen an ihr Geld zu kommen.

Eine Möglichkeit besteht darin, sich an einen sogenannten Drittschuldner zu wenden.

Drittschuldner – eine Definition

Drittschuldner sind i.d.R. dem Schuldner gegenüber zu Zahlungen oder geldwerten Leistungen verpflichtet. Mit dem Gläubiger stehen sie dagegen nicht in einer direkten Geschäftsbeziehung.

Ein typisches Beispiel sind Schulden bei einem Telekommunikationsunternehmen. Um an das Geld zu kommen und den Schuldner zu einer Zahlung zu zwingen, erwirkt das Unternehmen einen vollstreckbaren Titel. Mit diesem Vollstreckungstitel kann es in seiner Rolle als Gläubiger z.B. eine Lohnpfändung anstrengen. In diesem Fall wird der Arbeitgeber zum Drittschuldner. Dieser darf dann, bis die Schuld getilgt ist, nur noch den unpfändbaren Anteil des Gehalts auszahlen (gemäß Pfändungstabelle). Alles, was über die Pfändungsfreigrenze hinaus geht, erhält der Gläubiger.

Hat man Schulden beim Finanzamt, leitet die Behörde meist direkt eine Kontopfändung ein. Einen gerichtlichen Titel benötigt das Amt dafür nicht. Im Falle einer Kontopfändung wird die Bank zum Drittschuldner und steht nun ihrerseits in der Pflicht, dem Finanzamt die ausstehende Summe vom Girokonto des Schuldners zu überweisen.

Pfändungs- und Überweisungsbeschluss – Voraussetzung für die Pfändung beim Drittschuldner

Um Forderungen gegenüber einem Drittschuldner geltend zu machen, müssen Gläubiger zunächst einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) beim zuständigen Amtsgericht erwirken. Der Beschluss wird gemäß Zivilprozessordnung wirksam, sobald er dem Drittschuldner zugestellt worden ist (§§ 829, 835 ZPO).

Einige Behörden, wie eben das Finanzamt, dürfen den PfÜB auch selbst ausstellen und müssen sich nicht erst an das Amtsgericht wenden. In diesen Fällen spricht man von einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung.

Um sicher an ihr Geld zu kommen, können Gläubiger im PfÜB mehrere Drittschuldner auflisten lassen. Zunächst werden dann die Personen kontaktiert, die ganz oben auf der Liste stehen.

Pflichten von Drittschuldnern

Sobald Drittschuldner den PfÜB erhalten haben, dürfen sie nicht mehr wie gewohnt Zahlungen an den Schuldner leisten. Der pfändbare Teil des Einkommens bzw. des Kontoguthabens ist stattdessen an den Gläubiger auszuzahlen.

In einigen Fällen erwirken Gläubiger ein vorläufiges Zahlungsverbot, das es dem Drittschuldner bereits vor Zustellung des PfÜB nicht mehr gestattet, pfändbare Beträge an den Schuldner zu zahlen.

Drittschuldner sind dem Gläubiger gegenüber auskunftspflichtig (§ 840 Abs. 1 ZPO). Auf Verlangen müssen sie ihm innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des PfÜB eine sogenannte Drittschuldnererklärung zukommen lassen.

Darin erklären sie:

  • Ob und in welchem Umfang sie die Forderungen anerkennen.
  • Ob weitere Gläubiger Ansprüche gegenüber dem Schuldner angemeldet haben.
  • Ob diese weiteren Ansprüche bereits gepfändet wurden.
  • Ob innerhalb der letzten 12 Monate die Unpfändbarkeit des Kontoguthabens angeordnet wurde.
  • Ob es sich bei dem zu pfändenden Konto um ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) handelt.

Kommen Drittschuldner dieser Pflicht nicht fristgerecht nach, können Gläubiger die sogenannte Drittschuldnerklage anstrengen und sie auf Schadenersatz verklagen.

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FAQ

Was ist ein Drittschuldner – einfach erklärt?

Drittschuldner sind Personen oder Institutionen, die im Falle einer Zwangsvollstreckung anstelle des eigentlichen Schuldners treten. Drittschuldner sind i.d.R. ihrerseits dem Schuldner gegenüber zu Zahlungen verpflichtet.

Wer ist Drittschuldner bei Pfändung?

Bei einer Lohnpfändung wird der Arbeitgeber zum Drittschuldner. Bei einer Kontopfändung das Kreditinstitut, bei dem der Schuldner sein Girokonto unterhält.

Was ist ein Drittschuldner im Insolvenzverfahren?

Auch im Insolvenzverfahren können die Forderungen an Personen gerichtet werden, die dem Schuldner gegenüber zu Zahlungen verpflichtet sind, etwa den Arbeitgeber.

Was ist ein Drittschuldner beim Finanzamt?

Das Finanzamt kann ausstehende Forderungen direkt vollstrecken lassen. Das geschieht meist in Form einer Kontopfändung. Drittschuldner ist dann die Bank.

Wer ist Drittschuldner bei Kontopfändung?

Im Falle einer Kontopfändung wird das Kreditinstitut zum Drittschuldner, bei dem der Schuldner sein Girokonto führt.

Ist man als Vermieter Drittschuldner?

Vermieter werden nur selten als Drittschuldner eingesetzt. Häufiger ist der Fall, dass Mieter zu Drittschuldnern werden, wenn etwa der Eigentümer der Wohnung seine Schulden bei einem Kreditinstitut nicht mehr bezahlt. Mieter überweisen dann die Kaltmiete direkt an den Gläubiger.

Ist der Arbeitgeber der Drittschuldner?

Bei einer Gehaltspfändung wird der Arbeitgeber zum Drittschuldner.

Welche Pflichten hat ein Drittschuldner?

Der Drittschuldner darf dem Schuldner nur noch den pfändungsfreien Betrag auszahlen. Alle pfändbaren Beträge sind an den Gläubiger zu entrichten. Drittschuldner sind zudem dem Gläubiger gegenüber auskunftspflichtig.

Wer kann alles Drittschuldner sein?

Drittschuldner kann prinzipiell jeder sein, der zum Schuldner in einer Zahlungsverpflichtung steht. Meist werden Arbeitgeber, Kreditinstitute oder Versicherer als Drittschuldner eingesetzt.

Wann muss ein Drittschuldner zahlen?

Der Drittschuldner ist zahlungspflichtig, sobald ihm der sogenannte Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) vom Amtsgericht zugestellt wurde. In einigen Fällen wird bereits zuvor ein vorläufiges Zahlungsverbot erlassen.

Was passiert, wenn der Drittschuldner nicht zahlt?

Kommt der Drittschuldner seiner Zahlungspflicht nicht nach, können Gläubiger ihn auf Schadenersatz verklagen (Drittschuldnerklage).

Was ist eine Drittschuldnererklärung?

Mit der Drittschuldnererklärung teilt der Drittschuldner dem Gläubiger mit, ob und in welchem Maße er die Forderungen anerkennt und ob noch weitere Forderungen gegenüber dem Schuldner bestehen. Banken informieren den Gläubiger zudem, ob es sich beim Girokonto um ein P-Konto handelt und ob die Unpfändbarkeit des Kontos angeordnet wurde.

Foto: matho / stock.adobe.com

Schuldnerberatung Schulz: Oliver Schulz (Rechtsanwalt / Fachanwalt für Insolvenzrecht)

Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.

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