Kurzarbeitergeld pfändbar

Kurzarbeitergeld pfändbar

Die Corona-Pandemie hat für viele Branchen zu einem erheblichen Auftragsverlust und einer deutlichen Verringerung der regelmäßigen Arbeitszeit geführt. Um Mitarbeitern nicht kündigen zu müssen, haben so viele Unternehmen wie nie zuvor für ihre Belegschaft bzw. Teile davon Kurzarbeit angemeldet. Das ist auch möglich, weil die Voraussetzungen aufgrund der Coronakrise etwas gelockert wurden. Zum Beispiel müssen aktuell nicht mehr 33% der Beschäftigten von einer Arbeitszeitverkürzung betroffen sein, sondern nur 10%.

Das Kurzarbeitergeld ist eine Leistung, die in §§ 95 ff. SGB III geregelt ist. Die sozialversicherungspflichtigen Angestellten bekommen ihr Einkommen weiterhin vom Arbeitgeber überwiesen. Dieser bekommt die Beträge jedoch von der Arbeitsagentur erstattet. Kinderlose Mitarbeiter beziehen in den ersten drei Bezugsmonaten 60% ihres Gehalts, Mitarbeiter mit mindestens einem Kind ca. 67%. Dem Unternehmen steht es frei, das Gehalt aus eigenen Mitteln weiter aufzustocken.

Viele Menschen, die sich in Kurzarbeit befinden, waren schon vorher verschuldet und sitzen nun noch noch verzweifelter in der Schuldenfalle. Andere sind erst durch den geringeren Verdienst in eine finanzielle Schieflage geraten. Beide Personenkreise stellen sich jetzt die Frage, ob Kurzarbeitergeld gepfändet werden darf.

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Pfändung von Kurzarbeitergeld möglich?

Es handelt sich um eine Lohnersatzleistung, die von der Bundesagentur für Arbeit aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung an Arbeitnehmer gezahlt wird. Grundsätzlich ist es wie das „normale“ Arbeitseinkommen pfändbar. Die gesetzliche Regelungen finden sich in § 53 SGB I („Übertragung und Verpfändung“) und § 54 SGB I („Pfändung“).

Da das Kurzarbeitergeld vom Arbeitgeber ausgezahlt wird, ist dieser Drittschuldner. Bei einer laufenden Lohnpfändung kann es sein, dass eine Pfändung für das Kurzarbeitergeld vom Gläubiger gesondert beantragt werden muss.

Zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Kurzarbeitergeld und stockt so das Gehalt der Beschäftigten auf, gehört diese Summe zum steuerpflichtigen Arbeitslohn und kann ebenfalls gepfändet werden.

Photo by Ana Municio on Unsplash

Schuldnerberatung Schulz: Oliver Schulz (Rechtsanwalt / Fachanwalt für Insolvenzrecht)

Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.

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