Insolvenzstraftaten sind Straftaten, die im Zusammenhang mit der Eröffnung oder Durchführung eines Insolvenzverfahrens begangen werden. Die Ahndung von Insolvenzstraftaten soll zum einen die Gläubiger schützen und zur Befriedigung ihrer Forderungen führen, zum anderen den ordnungsgemäßen Ablauf des Insolvenzverfahrens sicherstellen.
Welche Insolvenzstraftaten es gibt, erfahren Sie im folgenden Artikel.
Das Wichtigste – kurz & knapp
- Bei Insolvenzstraftaten handelt es sich um Straftaten, die Schuldner im Zusammenhang mit einem Insolvenzverfahren begehen.
- Rechtliche Grundlage bilden die Insolvenzordnung (InsO) und das Strafgesetzbuch (StGB).
- Insolvenzstraftaten können strafrechtliche Konsequenzen, die Versagung der Restschuldbefreiung und Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.
Insolvenzstraftaten gemäß Insolvenzordnung und Strafgesetzbuch
Welche Insolvenzstraftaten es gibt, definieren die Insolvenzordnung (InsO) und das Strafgesetzbuch (StGB):
Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO)
Juristische Personen wie Kapital- und Aktiengesellschaften müssen bei drohender oder bestehender Zahlungsunfähigkeit sowie bei Überschuldung innerhalb von drei Wochen einen Insolvenzantrag stellen. Versäumen sie dies, machen sie sich der Insolvenzverschleppung schuldig.
Bankrott (§ 283 StGB)
Eine Bankrottstraftat begehen Schuldner unter anderem, wenn sie bei bestehender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zur Insolvenzmasse gehörende Gelder und Wertgegenstände beiseiteschaffen. Wird die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung durch grob unwirtschaftliches Verhalten herbeigeführt, zählt dies ebenfalls zum Bankrott. Bankrott wird mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe belangt. In besonders schweren Fällen, etwa bei Gewinnsucht, drohen bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe.
Verletzung der Buchführungspflicht (§ 283b StGB)
Eine Verletzung liegt vor, wenn …
- die Führung der Bilanzen die Übersicht über die Vermögenswerte erschwert oder
- Handelsbücher nicht ordnungsgemäß geführt oder aufbewahrt werden,
- Bilanzen nicht innerhalb der vorgeschriebenen Zeit erstellt werden.
Es drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren.
Gläubigerbegünstigung (§ 283c StGB)
Wer einem Gläubiger am Insolvenzverwalter vorbei Gelder auszahlt oder dies versucht, macht sich ebenfalls strafbar. Gläubigerbegünstigung wird mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren geahndet.
Schuldnerbegünstigung (§ 283 StGB)
Eine Insolvenzstraftat begeht auch, wer für einen Schuldner Gelder und Vermögenswerte beiseiteschafft, verheimlicht oder unbrauchbar macht.
Weitere Insolvenzstraftaten
Das Strafgesetzbuch kennt noch weitere Formen von Insolvenzstraftaten:
- Unterschlagung (§ 246 StGB)
- Betrug (§ 263 StGB)
- Untreue (§ 266 StGB),
- Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB)
- Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB)
- Urkundenfälschung (§ 267 StGB),
- Steuerhinterziehung (§ 370 AO)
Mögliche Konsequenzen
Bei Insolvenzstraftaten drohen nicht nur strafrechtliche Konsequenzen. Schuldnern kann auch die Restschuldbefreiung versagt werden. Rechtliche Grundlage dafür bildet § 297 InsO. Voraussetzung: Der Schuldner wurde zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt.
Achtung: Wird die Restschuldbefreiung aufgrund einer Insolvenzstraftat versagt, dürfen Schuldner drei Jahre lang keinen neuen Insolvenzantrag stellen.
Insolvenzstraftaten können weiterhin zu Schadensersatzansprüchen führen. Das ergibt sich aus § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Wer zum Beispiel einen Gläubiger bevorzugt behandelt, muss den anderen Gläubigern gegenüber Schadensersatz leisten.
Damit Sie im Insolvenzverfahren keine Fehler begehen, suchen Sie sich am besten kompetente Unterstützung durch einen Fachanwalt. Wir beraten Sie gerne und stehen Ihnen während des gesamten Verfahrens zur Seite.
Foto: Thomas R. / stock.adobe.com
Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.