Schufa-Löschfristen: Wie lange bleibt ein Schufa-Eintrag bestehen, wenn alles bezahlt ist?

Wie lange bleibt ein Schufa-Eintrag, wenn alles bezahlt ist?

Banken, Vermieter und Online-Händler – sie alle haben eines gemeinsam: Sie holen Informationen zur Kreditwürdigkeit ihrer Kunden und Klienten bei der Schufa ein. Der Bonitätsscore der Wirtschaftsauskunftei stellt eine wichtige Größe im wirtschaftlichen Leben in Deutschland dar.

Ein negativer Schufa-Eintrag kann zum Beispiel dazu führen, dass Kreditanfragen abgelehnt werden oder es Schwierigkeiten bei der Anmietung einer Wohnung gibt.

Hier erklären wir Ihnen die Schufa-Löschfristen und beantworten die Frage, wie lange negative Schufa-Einträge nach Begleichung der Forderung bestehen bleiben.

Das Wichtigste – kurz & knapp

  • Negative Schufa-Einträge verschlechtern die Bonität und führen zu vielen Einschränkungen im wirtschaftlichen Leben.
  • Nach vollständiger Begleichung einer Forderung bleibt der Eintrag in der Regel drei Jahre bestehen.
  • Die Löschfrist für die Restschuldbefreiung wurde auf sechs Monate verkürzt.

Der Schufa-Score: Wichtige Auskunft zur Kreditwürdigkeit

Der Bonitätsscore der Schufa, umgangssprachlich auch als Schufa-Score bezeichnet, informiert Banken und Unternehmen über das Zahlungsverhalten der Verbraucher. Er wird mit einem Prozentwert zwischen 1 und 100 angegeben.

Je höher Ihr Score, umso höher schätzt die Schufa die Wahrscheinlichkeit ein, dass Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen zuverlässig nachkommen.

In das Scoring der Schufa fließen viele verschiedene Informationen ein, unter anderem:

  • Girokonten
  • Kreditkarten
  • Ratenkredite
  • Bürgschaften
  • Leasing und Mietkauf
  • Kreditanfragen
  • Vertrags- und Kreditlaufzeiten

Zu negativen Schufa-Einträgen kommt es, wenn Sie zum Beispiel Rechnungen nicht bezahlen und Gläubiger Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen Sie anstrengen. Müssen Sie Insolvenz anmelden, wird dies ebenfalls bei der Schufa gespeichert.

Da Verbraucher nur wenig Einblick in die Berechnung des Scores haben, steht die Schufa seit Jahren in der Kritik. Im Januar 2023 stellte eine Einschätzung eines Sachverständigen am Europäischen Gerichtshof (EuGH) zudem die automatische Berechnung des Schufa-Scores infrage.

Die Wirtschaftsauskunftei bemüht sich seitdem um mehr Transparenz. So können Verbraucher seit April 2023 beispielsweise ihren Basisscore kostenlos über die Bonify-App abrufen. Künftig soll es auch möglich sein, auf Wunsch der Verbraucher weitere Daten ins Scoring einfließen zu lassen, etwa zum Einkommen.

Verbraucherschützer warnen jedoch davor, der Schufa zu viel Einblick in die eigenen Vermögensverhältnisse zu geben. Sie empfehlen, den Schufa-Score über die einmal jährlich kostenlose Datenkopie nach § 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu prüfen.

Löschfristen Schufa-Einträge

Die bei der Schufa gespeicherten Daten unterliegen der DSGVO und den dort vorgegebenen Speicherfristen. In der Regel bleiben Einträge drei Jahre lang gespeichert. Die Löschfrist beginnt, wenn Sie die Forderung vollständig beglichen haben. Nach der Löschung fließen die Daten nicht mehr in die Score-Berechnung ein.

Beispiel

Sie sind mit Ihren Zahlungen an ein Online-Versandhaus in Rückstand geraten und der Händler hat ein Mahnverfahren angestrengt. Sie haben sich auf Ratenzahlung geeinigt. Am 1. Juni 2024 haben Sie sämtliche Raten abbezahlt. Damit beginnt die Löschfrist und der negative Schufa-Eintrag wird zum 1. Juni 2027 gelöscht. Die Drei-Jahres-Frist gilt auch für fällige Kreditforderungen sowie für die Kündigung von Girokonten und Kreditkarten.

Zusätzlich sind die folgenden Löschfristen zu beachten:

  • Falsche und veraltete Angaben: Unberechtigte Angaben muss die Schufa sofort löschen, nachdem Sie diese gemeldet haben.
  • Kreditanfragen: Informationen zu getätigten Kreditanfragen bleiben taggenau zwölf Monate gespeichert. Vertragspartner können diese Informationen jedoch nur zehn Monate lang einsehen.
  • Restschuldbefreiung: Im März 2023 hat die Schufa die Speicherdauer der Restschuldbefreiung auf sechs Monate verkürzt. Wurde Ihnen zum Beispiel die Restschuldbefreiung zum 1. Mai 2024 gewährt, erfolgt die Löschung des damit verbundenen Eintrags automatisch zum 1. November 2024.
  • Daten aus dem öffentlichen Schuldnerverzeichnis: Haben Sie die Vermögensauskunft abgegeben, werden diese Daten im öffentlichen Schuldnerverzeichnis eingetragen und auch bei der Schufa gespeichert. Auch dieser Eintrag verjährt nach drei Jahren. Allerdings ist eine vorzeitige Löschung möglich, wenn das Amtsgericht den Eintrag ebenfalls gelöscht hat.

Übrigens: Einträge zu titulierten Forderungen können Sie unter gewissen Voraussetzungen ebenfalls vorzeitig löschen lassen, wenn Sie die Forderung erfüllt haben, das nachweislich gerichtlich vermerkt ist und die Gläubiger der Löschung zustimmen.

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Schuldnerberatung Schulz: Oliver Schulz (Rechtsanwalt / Fachanwalt für Insolvenzrecht)
Oliver Schulz

Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.

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