GLOSSAR
Vermögensauskunft (Offenbarungseid, eidesstattliche Versicherung)
Wer Schulden bei einem oder mehreren Gläubigern hat, die er nicht begleichen kann, muss eine Vermögensauskunft abgeben. Besser bekannt ist die Vermögensauskunft unter den bis zum 1. Januar 2013 geltenden Begriffen "eidesstattliche Versicherung" oder "Offenbarungseid".
Mit Hilfe einer Vermögensauskunft verschafft sich der Gläubiger einen Überblick über die finanzielle Gesamtsituation des Schuldners, beispielsweise über sein Einkommen und über mögliches Vermögen. Notwendige Angaben sind die Bankverbindung des Schuldners, der Arbeitgeber, der Besitz einer Lebensversicherung, eines Autos, von Immobilien und Bausparverträgen sowie anderen Vermögenswerten.
Zur Annahme einer Vermögensauskunft ist ausschließlich der Gerichtsvollzieher berechtigt, bei dem der Gläubiger ihre Abnahme beantragen muss. Voraussetzung ist eine titulierte Forderung, also ein Gerichtsurteil, ein Beschluss, ein Vollstreckungsbescheid oder eine notarielle Urkunde, während eine Mahnung oder offene Rechnungen nicht ausreichen.
Der Vermögensauskunft geht eine Aufforderung des Gerichtsvollziehers voraus, die offene Forderung zu bezahlen. Das bedeutet, dass die Vermögensauskunft durch Begleichen der Schulden innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen abgewendet werden kann.