Schuldner - Definition, Rechte, Pflichten

Schuldner – Definition, Rechte, Pflichten

Wer anderen eine Zahlung schuldet, ist ein Schuldner. Das erscheint so weit klar. Doch wie ist der Begriff des Schuldners eigentlich rechtlich definiert? Welche Pflichten hat ein Schuldner und welche Rechte stehen ihm zu? Ab wann und wo sollte man sich bei hohen Schulden Hilfe suchen?

Antworten erhalten Sie im folgenden Artikel.

Das Wichtigste – kurz & knapp

  • Rechtlich ist der Begriff des Schuldners im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) definiert.
  • Ein Schuldner ist demnach eine natürliche oder juristische Person, die einem anderen – dem Gläubiger – gegenüber zu einer Leistung verpflichtet ist. Dies bezeichnet man als Schuldnerverhältnis.
  • Das Schuldnerverhältnis erlischt erst bei vollkommener Erbringung der Leistung.
  • Erfüllen Schuldner ihre Leistung nicht wie gefordert, geraten sie in Schuldnerverzug.
  • Schuldner haben das Recht, dass Gläubiger ihre ordnungsgemäß erbrachte Leistung annehmen. Andernfalls gerät die andere Partei in Gläubigerverzug.

Definition

Der Begriff Schuldner stammt aus dem deutschen Zivilrecht. Eine Definition findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Ein Schuldner ist demnach eine natürliche oder juristische Person, die aufgrund eines Schuldverhältnisses in einer Leistungspflicht steht (§ 241 Abs. 1 BGB).

Schuldner können also Unternehmen und private Personen sein. Bei der geschuldeten Leistung kann es sich um eine Geldleistung, aber auch um nicht finanzielle Leistungen wie die Erbringung einer Dienstleistung oder die Lieferung von Waren handeln.

Info: Debitor
Die Definition für den Begriff Schuldner ist relativ weit gefasst. Anders verhält es sich mit dem Begriff des Debitors. Ein Debitor ist ein Schuldner, der gegenüber einem Unternehmen, dem Kreditor, in einer finanziellen Verpflichtung steht. Die Bezeichnung bezieht sich also speziell auf die wirtschaftliche Beziehung zwischen Unternehmen und ihren Kunden.

Die Rolle des Schuldners im Schuldverhältnis

Ein Schuldverhältnis besteht zwischen mindestens zwei Parteien, dem Schuldner und dem Gläubiger. In diesem Verhältnis ist der Schuldner die zu einer Leistung verpflichtete Partei, während der Gläubiger dazu berechtigt ist, eine Leistung zu fordern. In vielen Fällen treten jedoch beide Parteien sowohl als Schuldner wie auch als Gläubiger auf.

Ein Beispiel: Sie bestellen online ein Buch. Sie sind nun zur Zahlung verpflichtet und damit Schuldner, der Händler nimmt die Rolle des Gläubigers ein. Zugleich hat der Händler als Schuldner die Pflicht, das bezahlte Buch an Sie, den Gläubiger, herauszugeben.

Die rechtlichen Grundlagen des Schuldrechts finden sich im Zweiten Buch des BGB. §§ 241 bis 432 BGB gehen dabei auf das Allgemeine Schuldrecht ein, §§ 433 bis 853 auf das Besondere Schuldrecht.

Das beschäftigt sich mit den zwei Arten, die ein Schuldverhältnis einnehmen kann: das vertragliche und das gesetzliche Schuldverhältnis.

  • Vertragliches Schuldverhältnis: entsteht durch den Abschluss eines Vertrags, etwa eines Kaufvertrags oder Kreditvertrags. Es handelt sich also um eine freiwillig eingegangene Vereinbarung zwischen Schuldner und Gläubiger.
  • Gesetzliches Schuldverhältnis: resultiert aus gesetzlichen Vorschriften wie Schadenersatzregelungen oder dem Steuerrecht. Der Schuldner ist in solchen Fällen auch ohne bestehenden Vertrag zur Leistung verpflichtet.

Pflichten des Schuldners

Wie bereits beschrieben, haben Schuldner die Pflicht, die geforderte Leistung zu erbringen. Das Schuldverhältnis erlischt erst, wenn der sogenannte Leistungserfolg eintritt und der Schuldner die vereinbarte Leistung komplett erbracht hat. Die Leistungspflicht bleibt also bestehen, bis beispielsweise eine Zahlung komplett geleistet oder eine Dienstleistung komplett ausgeführt wurde.

Erfüllt der Schuldner seine Leistung nicht wie gefordert, gerät er in Verzug. Damit der Verzug eintritt, muss gemäß § 286 BGB ein Fälligkeitsdatum zur Leistungserfüllung genannt worden sein. Ist der Schuldner ein Verbraucher, muss der Gläubiger die fällige Leistung mindestens einmal anmahnen. Der Schuldnerverzug kann Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und Schadenersatzforderungen nach sich ziehen (§§ 280 Abs. 2, 286 BGB).

Schadenersatz dürfen Gläubiger auch geltend machen, wenn Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis verletzen (§ 280 Abs. 1 Satz 1 BGB), etwa die geschuldete Leistung überhaupt nicht oder nicht ordnungsgemäß erbringen (§ 281 BGB).

Unter ähnlichen Voraussetzungen dürfen Gläubiger auch vom Vertrag zurücktreten (§§ 323 ff BGB) oder – im Falle von Dauerschuldverhältnissen wie einem Mietvertrag – den Vertrag kündigen.

Welche Rechte haben Schuldner?

Neben Pflichten haben Schuldner auch Rechte. So stehen beispielsweise Gläubiger in der Pflicht, eine vertragsmäßig angebotene Leistung anzunehmen. Kommen sie dem nicht nach, geraten sie in Gläubigerverzug und Schuldner können unter bestimmten Umständen ihre Leistung verweigern (§§ 293 ff BGB).

Zudem dürfen Schuldner in einem solchen Fall Ersatz für ihre Mehraufwendungen verlangen, die durch das erfolglose Angebot sowie für Aufbewahrung und Erhaltung von geschuldeten Gegenständen entstanden sind (§ 304 BGB).

Weiterhin haben Schuldner das Recht, über den genauen Umfang ihrer Schulden informiert zu werden. Das ermöglicht es ihnen, die Berechtigung der Schulden zu prüfen und gegebenenfalls Widerspruch einzulegen.

Ab wann sollten Schuldner professionelle Hilfe in Anspruch nehmen?

Können Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen über längere Zeit hinweg nicht aus eigener Kraft nachkommen, tritt die Zahlungsunfähigkeit ein. Spätestens jetzt sollten Sie die professionelle Unterstützung einer Schuldnerberatung in Anspruch nehmen.

Am besten wenden Sie sich jedoch schon beim ersten Auftreten ernsthafter finanzieller Probleme an einen kompetenten Berater. Wir helfen Ihnen gerne und finden geeignete Wege aus der Schuldenfalle.

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Schuldnerberatung Schulz: Oliver Schulz (Rechtsanwalt / Fachanwalt für Insolvenzrecht)
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Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.

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