Schulden weg durch "EU-Trick"

Schulden weg durch „EU-Trick“?

Schulden schränken ein und belasten die Psyche. Wer in der Schuldenfalle sitzt, möchte so schnell wie möglich wieder heraus. Gerüchte besagen, dass ein sogenannter „EU-Trick“ dabei helfen könne …

Unseres Erachtens handelt es sich weniger um einen EU-Trick als vielmehr darum, Wege zu nutzen, die das EU-Recht erlaubt bzw. bietet. Dazu gehört u.a. der Insolvenzplan. Mithilfe des Insolvenzplanverfahrens können Schuldner durch eine Einmalzahlung innerhalb weniger Monate schuldenfrei werden. Da meistens eine beträchtliche Summe von Verwandten oder Freunden benötigt wird, führt der Insolvenzplan in der Praxis eher in Einzelfällen zum Erfolg.

Wir stellen hier den Insolvenzplan, aber auch den außergerichtlichen Schuldenvergleich und das Insolvenzverfahren vor. Sie werden sehen, dass kein Trick nötig ist, um Schulden in absehbarer Zeit loszuwerden!

Insolvenzplanverfahren nach EU-Recht

Der Insolvenzplan ist eher bekannt aus dem Regelinsolvenzverfahren: Melden Unternehmen Insolvenz an, wird darin festgehalten, wie der Betrieb saniert werden soll.

Das EU-Recht gestattet es privaten Verbrauchern seit einiger Zeit, einen Insolvenzplan aufzusetzen. Laut Insolvenzordnung darf dieser sowohl vom Insolvenzverwalter als auch vom Schuldner selbst vor Gericht vorgelegt werden (§ 218 InsO).

Das Insolvenzplanverfahren ermöglicht eine schnellere Restschuldbefreiung als bei einer regulären Privatinsolvenz. Die Schuldensanierung ist dann nach wenigen Monaten möglich. So funktioniert es: Der Schuldner bietet seinen Gläubigern eine Teilzahlung der Schulden an. Der Insolvenzplan hält fest, wie genau die Gläubiger ausbezahlt werden.

Beim Insolvenzplan handelt es sich also um einen gerichtlichen Schuldenvergleich. Gläubiger stimmen diesem Vergleich häufig zu, da sie auf diese Weise schneller an ihr Geld kommen.

Allerdings hat das Verfahren einen Haken: Das angebotene Geld darf nicht vom Schuldner selbst stammen. Solvente externe Geldgeber aus dem Freundes- oder Verwandtenkreis müssen einspringen. Genau aus diesem Grund kommt diese Option für viele private Schuldner nicht infrage.

Schuldenfrei mit einem außergerichtlichen Schuldenvergleich

Für die meisten privaten Schuldner ist die Entschuldung in Deutschland nach wie vor die beste Lösung. Bei einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung einigen sich Schuldner und Gläubiger auf eine – meist deutlich reduzierte – Schuldensumme, die in den meisten Fällen in monatlichen Raten abgezahlt wird.

Sind die Schuldensumme eher gering und die monatlichen Raten vergleichsweise hoch, ist es auch mit einem außergerichtlichen Vergleich möglich, relativ schnell die Schulden loszuwerden.

Wer auf eine möglichst zügige Schuldensanierung hofft, kann diese eventuell durch einen außergerichtlichen Schuldenvergleich erreichen.

Privatinsolvenz in Deutschland: Restschuldbefreiung nach drei Jahren

Scheitert der außergerichtliche Schuldenvergleich, bleibt noch die Verbraucherinsolvenz nach deutschem Recht. Mit der Insolvenzrechtsreform 2020 wurde die Dauer von Insolvenzverfahren von sechs auf drei Jahre verkürzt.

Wer innerhalb dieser drei Jahre dauernden Wohlverhaltensphase keine neuen Schulden aufnimmt und sich darum bemüht, seine Einkünfte zu verbessern, kann sich im Anschluss von der Restschuld befreien lassen – ganz gleich, wie hoch die verbleibende Schuldensumme ist.

Es gibt aber auch Schulden, die man nicht durch die Restschuldbefreiung loswerden kann. Dazu gehören Forderungen aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen, Unterhaltsforderungen, Steuerschulden aus Steuerstraftaten, Geldstrafen und Verbindlichkeiten aus zinslosen Darlehen, die zur Kostendeckung des Insolvenzverfahrens aufgenommen wurden (§ 302 InsO).

Insolvenz im EU-Ausland anmelden? Nicht empfehlenswert.

Das deutsche Insolvenzverfahren gilt als äußerst aufwendig, bürokratisch und langwierig. In anderen EU-Staaten scheint eine Insolvenz einfacher zu sein – zumindest in der Theorie. Je nach Mitgliedsland ist eine Entschuldung schneller möglich, z.B. in Spanien, Frankreich oder Irland.

Es sprechen aber viele Faktoren dagegen:

  • Schuldner dürfen noch kein Insolvenzverfahren in Deutschland angemeldet haben.
  • Der Lebensmittelpunkt oder Hauptwohnsitz muss sich seit einer gewissen Zeit im Ausland befinden. Den genauen Zeitrahmen legen die Mitgliedsländer individuell fest.
  • Durch den erforderlichen Umzug ins Ausland entstehen weitere Kosten.
  • Einige Mitgliedsstaaten setzen voraus, dass Schuldner neben einem Wohnsitz ein festes Beschäftigungsverhältnis im jeweiligen Land nachweisen können.
  • Schuldner sollten die jeweilige Landessprache beherrschen oder müssen einen Dolmetscher engagieren.
  • Unterstützung durch einen im EU-Insolvenzrecht bewanderten Fachanwalt ist empfehlenswert – ein zusätzlicher Kostenfaktor.
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Schuldnerberatung Schulz: Oliver Schulz (Rechtsanwalt / Fachanwalt für Insolvenzrecht)
Oliver Schulz

Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.

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