Schufa-Eintrag löschen lassen

Schufa-Eintrag löschen lassen

Die Schufa Holding AG mit Sitz in Wiesbaden ist die größte Wirtschaftsauskunftei in Deutschland. Sie speichert Daten zu fast 68 Millionen Einzelpersonen und gibt unter anderem Unternehmen und Banken Auskunft zur Zahlungsfähigkeit ihrer Kunden.

Veraltete oder falsche Schufa-Einträge können Verbraucher löschen lassen. Wie das funktioniert, erfahren Sie hier.

Das Wichtigste – kurz & knapp

  • Verbraucher können fehlerhafte und veraltete Schufa-Einträge löschen lassen.
  • Fehlerhafte, unberechtigte und veraltete Einträge muss die Schufa sofort entfernen.
  • Die Löschung unberechtigter negativer Einträge kann sich positiv auf die Bonität auswirken.

Darum ist der Schufa-Eintrag so wichtig

Die Schufa speichert Informationen zum Zahlungsverhalten von Verbrauchern. Aus den negativen und positiven Einträgen können Unternehmen und Banken auf Wunsch einen Wert errechnen lassen (Schufa-Score). Dieser sogenannte Bonitätsscore dient als Anhaltspunkt, wie zuverlässig Verbraucher ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen. So lässt sich aus den Schufa-Einträgen zum Beispiel erkennen, ob jemand seine Rechnungen und Kreditraten stets pünktlich zahlt.

Unternehmen melden zudem Unregelmäßigkeiten im Zahlungsverhalten. Weiterhin werden Informationen aus öffentlichen Registern und Verzeichnissen gespeichert, zum Beispiel zu laufenden Privatinsolvenzverfahren und erteilter Restschuldbefreiung.

Negative Einträge verschlechtern die Kreditwürdigkeit (Bonität). Mit einem geringen Schufa-Score ist es wesentlich schwieriger, einen Kredit zu bekommen oder Waren auf Rechnung zu kaufen. Auch der Abschluss von Verträgen wie einem neuen Mietvertrag oder einem Smartphone-Vertrag wird durch eine negative Schufa-Auskunft erschwert.

Bestehen viele negative Einträge, lassen viele Unternehmen gar keine Score berechnen, sondern lehnen die Vertragsbeziehung direkt ab. Verbraucher haben daher ein berechtigtes Interesse daran, Schufa-Einträge regelmäßig zu überprüfen und veraltete oder fehlerhafte Informationen löschen zu lassen.

Wie lange bleiben Schufa-Einträge gespeichert?

Die Speicherfrist richtet sich nach der Art der Informationen:

  • 6 Monate: Informationen zur Privatinsolvenz mit Restschuldbefreiung werden sechs Monate nach Ende des Verfahrens gelöscht.
  • 12 Monate: Kreditanfragen werden nach zwölf Monaten gelöscht.
  • 3 Jahre: Informationen zu offenen Rechnungen und Kreditforderungen löscht die Schufa nach drei Jahren.
  • Sofortige Löschung: Veraltete, fehlerhafte und unberechtigte Einträge muss die Schufa sofort löschen.

Info: Verkürzte Löschfrist
Seit dem 25. Mai 2024 gilt eine neue Kulanzregel für Wirtschaftsauskunfteien. Begleichen Sie eine Forderung innerhalb von 100 Tagen nach Meldung an die Schufa, kann der negative Eintrag schon nach 1,5 Jahren gelöscht werden. Voraussetzung ist, dass keine weiteren negativen Einträge bestehen und keine Informationen aus Schuldnerverzeichnissen vorliegen.

Welche Daten können Sie überhaupt löschen lassen?

Ein berechtigter Eintrag bleibt bis zum Ablauf der Speicherfrist bestehen.

Löschen lassen können Sie jedoch die folgenden Einträge:

  • Informationen, die lediglich zu Dokumentationszwecken gespeichert werden, beispielsweise Kreditkonditionsanfragen
  • Fehlerhafte und unberechtigte Informationen
  • Veraltete Einträge

Kostenlose Datenkopie anfordern und überprüfen

Hin und wieder können der Schufa durchaus Fehler unterlaufen und Einträge werden nicht fristgerecht gelöscht. Manchmal melden auch Unternehmen fehlerhafte Informationen an die Auskunftei. Vielleicht haben Sie eine Rechnung schon längst bezahlt, das Unternehmen hat es aber versäumt, die Schufa über Ihre Zahlung zu informieren. Dort besteht daher immer noch ein negativer Eintrag.

Eventuell sind auch unberechtigte Einträge in Ihrem Schufa-Datensatz gelandet, die mit Ihrer Person gar nichts zu tun haben. Um Ihre Schufa-Einträge aktuell zu halten, sollten Sie daher regelmäßig eine Schufa-Auskunft anfordern und diese gründlich überprüfen.

Laut Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben Verbraucher das Recht, sich einmal im Jahr kostenlos eine sogenannte Datenkopie zusenden zu lassen. Das können Sie ganz einfach über die Website der Schufa beantragen.

Die Zustellung per Post dauert ungefähr fünf bis sieben Werktage. Die Datenkopie enthält alle Daten, die die Schufa zu ihrer Person gespeichert hat und zeigt, woher diese Daten stammen sowie an wen sie weitergeleitet wurden.

Schufa-Eintrag löschen lassen – so geht’s

Prüfen Sie alle Einträge in der Datenkopie sorgfältig. Stellen Sie fest, dass Angaben zu Ihrer Person veraltet oder fehlerhaft sind, zum Beispiel Ihre Adresse nicht mehr stimmt, können Sie diese Daten mit einem einfachen Schreiben an die Schufa berichtigen lassen. Die Adresse lautet:

SCHUFA Holding AG
Kormoranweg 5
65201 Wiesbaden

Negative Einträge sollten Sie besonders in Augenschein nehmen. Möchten Sie unberechtigte Einträge löschen lassen, wenden Sie sich mit einem formlosen Antrag an die Schufa. Am besten schicken Sie Ihren Antrag als Einschreiben mit Rückschein ab. So wissen Sie sicher, dass Ihr Anliegen ankommt.

Sinnvoll ist es auch, den jeweiligen Vertragspartner anzuschreiben, von dem die Daten stammen, und die Berichtigung zu beantragen. Haben Unternehmen oder Banken den fehlerhaften Eintrag verursacht, sind sie zum Widerruf gegenüber der Schufa verpflichtet. Zusätzlich stehen sie für fehlerhafte Einträge in der Haftpflicht.

Achtung: Die Schufa löscht nur Informationen zu gegenstandslosen oder bereits beglichenen Forderungen. Gegebenenfalls müssen Sie nachweisen, dass Sie eine Zahlung beglichen haben oder dass die Forderung verjährt ist. Bewahren Sie Rechnungen und Zahlungsbelege daher gut auf.

Wirken sich berechtigte Schufa-Einträge negativ auf Ihre Bonität aus, sollten Sie die Hilfe einer Schuldnerberatung in Anspruch nehmen. Wir bieten Ihnen kompetente Unterstützung bei finanziellen Problemen und entwickeln individuelle Lösungen für den Schuldenabbau.

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Schuldnerberatung Schulz: Oliver Schulz (Rechtsanwalt / Fachanwalt für Insolvenzrecht)
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Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.

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