Haben Sie den Überblick über Ihre Finanzen verloren und sind ratlos, wie Sie den Schuldenberg jemals abzahlen sollen? Wenn Sie zahlungsunfähig sind und eine Privatinsolvenz in Betracht ziehen, sind wir für Sie da.
Im ersten Schritt prüfen wir jedoch immer, ob nicht doch eine außergerichtliche Schuldenbereinigung mit den Gläubigern möglich ist. Das ist für jeden Schuldner die mit Abstand beste Lösung. Möchten Sie wissen, wie wir als Profis Ihre finanzielle Situation einschätzen?
Dann füllen Sie jetzt das Formular aus und nutzen Sie unsere kostenlose und unverbindliche Erstberatung!
Laut Statistik befindet sich jeder zehnte Haushalt in Deutschland in einer Schuldenfalle. Falls Sie mit dem Gedanken spielen, eine Privatinsolvenz zu beantragen, sind Sie gewiss nicht allein. Unter gewissen Voraussetzungen können Sie mit Hilfe einer Verbraucherinsolvenz innerhalb von drei Jahre schuldenfrei werden.
In den folgenden Absätzen erfahren Sie mehr über das Privatinsolvenzverfahren, die erforderlichen Unterlagen für den Antrag und finden viele Gründe für die Hilfe eines Experten, wenn Ihnen finanziell das Wasser bis zum Halse steht.
Privatinsolvenz beantragen und der Schuldenfalle entkommen
Die Privatinsolvenz ist für völlig überschuldete Menschen oftmals die letzte Möglichkeit, um ihre hohen Schulden loszuwerden. Wenn Gläubiger nicht zu einer Reduzierung der Raten bereit sind, ist es in vielen Fällen besser, möglichst schnell die Privatinsolvenz zu beantragen. Das entsprechende Verfahren ist in der Insolvenzordnung geregelt.
Während der Insolvenz bzw. Wohlverhaltensphase müssen Sie monatlich nur das zahlen, was gemäß Pfändungstabelle über der Pfändungsfreigrenze liegt. Außerdem müssen Sie von nun an nicht mehr befürchten, dass ständig der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht.
Privatinsolvenz selbst beantragen – geht das?
Bevor Sie zum örtlich zuständigen Insolvenzgericht gehen, müssen Sie versucht haben, sich mit den Gläubigern außergerichtlich zu einigen. Dafür ist eine Bescheinigung nach §305 InsO notwendig. Diese bekommen Sie nicht beim zuständigen Gericht, sondern von einer „staatlich anerkannten Stelle“ bzw. von einer „geeigneten Person“. Darunter fällt selbstverständlich auch eine seriöse Schuldnerberatung wie Schulz & Partner.
Der nächste Schritt ist, dass Sie einen Antrag auf ein Insolvenzverfahren stellen. Dieser ist sehr umfangreich und muss vollständig und richtig ausgefüllt werden. Für Laien kann das zu einem Stolperstein werden, der die Schuldenfreiheit weiter verzögert. Wir empfehlen Ihnen daher, die Hilfe von Experten in Anspruch zu nehmen.
Ob eigenständig ausgefüllt oder mit Hilfe eines Profis … anschließend wird der Antrag beim zuständigen Amtsgericht eingereicht. Innerhalb der nächsten zwei bis vier Wochen weist Ihnen das Amtsgericht einen Treuhänder zu, der während des Insolvenzverfahrens Ihr Ansprechpartner ist.
Welche Formulare und Unterlagen werden benötigt?
Mit dem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:
- Bescheinigung (nach §305 InsO ) über die gescheiterte außergerichtliche Einigung mit Ihren Gläubigern
- Antrag auf eine Erteilung der Restschuldbefreiung
- Vermögensübersicht
- Angaben zum Einkommen
- Überblick über sämtliche relevanten wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse
- Schuldenbereinigungsplan
- Verzeichnis der Gläubiger und deren Forderungen
- Erklärung zur Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben
Das Gericht prüft im Anschluss, ob ein Schuldenbereinigungsplan Aussicht auf Erfolg hat. Ist dies der Fall, wird er zusammen mit der Vermögensübersicht an Ihre Gläubiger verschickt, die dazu Stellung nehmen müssen. Wenn der Schuldenbereinigungsplan nicht von mindestens der Hälfte der Gläubiger abgelehnt wird, kann das Gericht das Privatinsolvenzverfahren eröffnen.
Antrag auf Privatinsolvenz: Am besten mit anwaltlich Beratung!
Gerät die finanzielle Situation außer Kontrolle, verschließen Betroffene oft die Augen vor der verheerenden Situation. Sie probieren es z.B. weiterhin auf eigene Faust und merken nicht, wie sich die Situation dadurch noch verschlimmert. Oder – genauso fatal – Sie graben sich in Ihren eigenen vier Wänden und ignorieren Post und Türklingel.
Der beste, aussichtsreichste und auch einfachste Weg in ein schuldenfreies Leben hat man, wenn man sich von echten Experten helfen lässt. Mit einer professionellen Schuldnerberatung geht der Prozess – entweder ein Vergleich oder der Antrag auf Verbraucherinsolvenz – schneller über die Bühne.
Ist der Schuldnerberater zugleich Rechtsanwalt für Insolvenzrecht, sind Sie auch rechtlich immer auf der sicheren Seite. Für viele Schuldner ist es außerdem ein Segen, dass Sie nicht mehr mit ihren Gläubigern kommunizieren müssen. Das übernimmt ebenfalls der Schuldnerberater.

Oliver Schulz
Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.