Hat ein Gläubiger einen vollstreckbaren Titel gegen einen Schuldner erwirkt, kann er den Gerichtsvollzieher beauftragen, die Vermögensauskunft einzuholen. Auf diese Weise erhält er einen umfassenden Einblick in die finanziellen Verhältnisse des Schuldners.
Doch was geschieht, wenn ein Schuldner die Abgabe der Vermögensauskunft verweigert? Wir haben Antworten für Sie.
Das Wichtigste – kurz & knapp
- Die Vermögensauskunft informiert Gläubiger über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners.
- Die Nichtabgabe der Vermögensauskunft kann bis zu sechs Monate Erzwingungshaft nach sich ziehen.
- Verhindern können Schuldner die Abgabe der Vermögensauskunft, wenn Sie Ihre Schulden bezahlen oder sich mit dem Gläubiger auf Stundung oder Ratenzahlung einigen.
Infos zur Vermögensauskunft
Die Vermögensauskunft, früher als eidesstattliche Versicherung oder Offenbarungseid bekannt, bereitet die Zwangsvollstreckung vor. Gerichtsvollzieher setzen Schuldnern für gewöhnlich eine zweiwöchige Frist, um ihre Schulden zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist fordert er den Schuldner zur Abgabe der Vermögensauskunft auf. Zu diesem Zweck wird meist ein Termin im Büro des Gerichtsvollziehers vereinbart.
Die Vermögensauskunft besteht aus einem mehrseitigen Formular, dem Vermögensverzeichnis. Darin aufgeführt sind Fragen zu Einkommen, Unterhaltsansprüchen, Arbeitgeber, Konten und weiteren Aspekten, die Auskunft über Ihre finanziellen Verhältnisse geben. Das Formular müssen Sie vollständig und richtig ausfüllen. Falsche Angaben sind strafbar.
Bei Nichtabgabe droht der Haftbefehl
Die Abgabe der Vermögensauskunft wird drei Jahre lang im örtlichen Schuldnerverzeichnis und bei der Schufa gespeichert. Schon aus diesem Grund überlegt manch ein Schuldner, die Abgabe der Vermögensauskunft zu verweigern. Das hat jedoch ernste Konsequenzen.
Bei Nichtabgabe können Gläubiger den Erlass eines Haftbefehls beantragen. Der Haftbefehl wird zwar nicht zur Fahndung ausgeschrieben, gibt dem Gerichtsvollzieher aber das Recht, Sie von der Polizei vorführen zu lassen. Verweigern Sie daraufhin immer noch die Abgabe, können Sie mit bis zu sechs Monaten Erzwingungshaft belangt werden. Außerdem wird auch die Nichtabgabe im Schuldnerverzeichnis gespeichert.
Abgabe der Vermögensauskunft verhindern
Möchten Sie die Abgabe der Vermögensauskunft auf legalem Wege verhindern, haben Sie die folgenden Möglichkeiten:
- Sie bezahlen die offenen Forderungen sofort.
- Der Gläubiger verzichtet auf die Abgabe, da Sie sich mit ihm auf eine Möglichkeit zum Schuldenabbau geeinigt haben.
- Es liegen inhaltliche oder formale Verfahrensfehler vor.
Wurden Sie zur Abgabe der Vermögensauskunft aufgefordert, suchen Sie sich am besten kompetente Hilfe durch eine anwaltliche Schuldnerberatung. Wir können das Verfahren auf Richtigkeit prüfen und Ihnen beim Ausfüllen des Vermögensverzeichnisses helfen, sodass Ihnen keine Fehler unterlaufen.
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Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.