Doppelpfändung - Wissenswertes für Schuldner

Doppelpfändung – Wissenswertes für Schuldner

Sobald ein Gläubiger vor Gericht einen vollstreckbaren Titel erwirkt hat, darf er offene Forderungen per Zwangsvollstreckung eintreiben. Er kann nun zum Beispiel das Gehalt oder das Konto eines Schuldners pfänden lassen. In manchen Fällen strengen Gläubiger zwei Pfändungen gleichzeitig an, um an ihr Geld zu kommen. Das bezeichnet man als Doppelpfändung.

Hier erfahren Sie, wie eine Doppelpfändung abläuft, wann sie zulässig ist und wie Sie sich als Schuldner wehren können.

Der typische Ablauf

Der Ablauf einer Doppelpfändung lässt sich am besten an einem Beispiel verdeutlichen. Nehmen wir einmal an, Sie haben Schulden bei einem Online-Händler und dieser hat einen Vollstreckungsbescheid gegen Sie erwirkt. Sein Problem: Er weiß nicht, welche Vollstreckungsmaßnahme zum Erfolg führt wird.

Per Vermögensauskunft kann er sich zwar Einblick in Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse verschaffen, es besteht aber immer noch ein Risiko, dass er bei Wahl einer einzigen Maßnahme leer ausgeht. Er entscheidet sich daher zur Doppelpfändung und startet per Pfändungs- und Überweisungsbeschluss sowohl eine Gehaltspfändung / Lohnpfändung als eine Kontopfändung.

Ihr Arbeitgeber muss nun als Drittschuldner den pfändbaren Anteil Ihres Lohns berechnen und an den Gläubiger auszahlen. Dabei muss er den Freibetrag gemäß Pfändungstabelle berücksichtigen. Sie erhalten nur den pfändungsfreien Betrag.

Haben Sie Ihr Konto in ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) umwandeln lassen, bleibt dort der gesetzliche Freibetrag geschützt. Übersteigt die vom Arbeitgeber ausbezahlte Summe diesen Freibetrag, zahlt die Bank die Differenz ebenfalls an den Gläubiger.

Erhalten Sie beispielsweise ein monatliches Nettoeinkommen von 2.000,- Euro, ist ein Anteil von 355,78 Euro pfändbar. Damit gehen 1.644,22 Euro aufs P-Konto ein. Dort ist allerdings nur der gesetzliche Freibetrag von 1.491,75 Euro geschützt (Stand: September 2023). Die Differenz von 152,47 Euro geht ebenfalls an Ihren Gläubiger, der dementsprechend Geld über Ihren Lohn UND Ihr Konto bekommt.

Doppelpfändung: In diesen Fällen ist sie erlaubt

Rechtliche Grundlage für die Zwangsvollstreckung bildet die Zivilprozessordnung (§§ 704 – 945b ZPO). Ein grundsätzliches Verbot der Doppelpfändung ist dort nicht vorgegeben. Gläubiger dürfen also durchaus Konto und Gehalt gleichzeitig pfänden lassen.

Untersagt ist dagegen die sogenannte „echte Doppelpfändung“. Eine echte Doppelpfändung liegt vor, wenn ein Gläubiger seinen Anspruch zweimal auf denselben Pfändungsgegenstand gültig macht, also beispielsweise das Girokonto des Schuldners aufgrund derselben Forderung zweimal pfänden lässt.

Übrigens: Führen mehrere Gläubiger Pfändungen durch, haben Drittschuldner zunächst den Gläubiger zu bedienen, der seine Ansprüche als erstes geltend macht. Erst wenn die Forderung dieses Gläubigers vollständig befriedigt ist, ist der nächste an der Reihe (§ 853 ZPO).

Doppelpfändung droht? Das können Sie jetzt tun.

Im Falle einer Doppelpfändung von Gehalt und Konto sollten Sie – sofern noch nicht geschehen – bei Ihrer Bank zunächst ein P-Konto einrichten. So bleibt zumindest der gesetzliche Freibetrag geschützt. Möchten Sie darüber hinausgehende Beträge schützen lassen, müssen Sie dem Vollstreckungsgericht per P-Konto-Bescheinigung nachweisen, dass Sie pfändungsfreie Geldleistungen erhalten.

Liegt der Freibetrag des P-Kontos immer noch unter dem unpfändbaren Anteil Ihres Gehalts, können Sie die Freigabe des Differenzbetrags ebenfalls beim Vollstreckungsgericht beantragen. Verfügen Sie über ein konstantes monatliches Einkommen, sollten Sie einen Blankettbeschluss beantragen, um den Antrag auf Freigabe nicht jeden Monat stellen zu müssen.

Ihr Weg aus den finanziellen Schwierigkeiten

Kommt es erst einmal zur Pfändung, befinden Sie sich vermutlich seit längerer Zeit in finanziellen Schwierigkeiten. Die folgenden Maßnahmen helfen bei der Schuldensanierung:

  • Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre Einnahmen und Ausgaben, etwa mittels eines Haushaltsbuchs.
  • Versuchen Sie, Ihre Ausgaben so weit wie möglich zu reduzieren, und suchen Sie nach neuen Einnahmequellen, etwa durch einen Nebenjob oder den Verkauf nicht mehr benötigter Gegenstände.
  • Nehmen Sie Kontakt zu Ihren Gläubigern auf und versuchen Sie, Ratenzahlungen oder eine Stundung zu erwirken.
  • Nehmen Sie die Hilfe einer professionellen Schuldnerberatung in Anspruch. Die geschulten Berater ermitteln die individuell beste Methode zur Schuldensanierung, vom außergerichtlichen Vergleich bis hin zur Privatinsolvenz mit Restschuldbefreiung nach drei Jahren.

Ist auch eine Dreifachpfändung möglich?
Die ZPO untersagt es Gläubigern nicht, auch mehrere Vollstreckungsversuche gleichzeitig laufen zu lassen. Sind die Ansprüche des Gläubigers durch eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme befriedigt, sind aber auch alle weiteren Maßnahmen einzustellen.

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FAQ

Was versteht man unter Doppelpfändung?

Eine Doppelpfändung bezeichnet die gleichzeitige Durchführung zweier Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, zum Beispiel einer Gehalts- und Kontopfändung.

Was ist eine echte Doppelpfändung?

Eine echte Doppelpfändung liegt vor, wenn ein Gläubiger versucht, einen Anspruch zweimal auf denselben Pfändungsgegenstand geltend zu machen und beispielsweise zweimal dasselbe Konto pfändet.

Ist eine Doppelpfändung rechtens?

Eine echte Doppelpfändung ist nicht gestattet. Es besteht jedoch kein grundsätzliches Verbot einer „unechten“ Doppelpfändung, die verschiedene Zwangsvollstreckungsmaßnahmen kombiniert.

Was tun gegen Doppelpfändung?

Bei einer Doppelpfändung von Gehalt und Konto sollten Schuldner ihr Girokonto in ein P-Konto umwandeln lassen und gegebenenfalls einen Anpassungsantrag für höhere Freibeträge beim Vollstreckungsgericht stellen.

Kann ein Gläubiger mehrere Konten pfänden?

Ja, grundsätzlich können Gläubiger mit einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) auch mehrere Konten eines Schuldners pfänden lassen. Schuldner dürfen ihrerseits aber nur ein Girokonto als P-Konto führen.

Foto: ullrich / stock.adobe.com

Schuldnerberatung Schulz: Oliver Schulz (Rechtsanwalt / Fachanwalt für Insolvenzrecht)

Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.

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