Schulden loswerden mit einem Brief?

Schulden loswerden mit einem Brief?

Möglichst schnell wieder schuldenfrei sein – dieser Wunsch treibt wohl die meisten Schuldner um. So mancher fragt sich da, ob es nicht möglich ist, die Schulden mit nur einem Brief loszuwerden. Tatsächlich gestaltet sich die Schuldensanierung meist deutlich aufwendiger.

Wie Sie Ihre Schulden zeitnah abbauen, zeigt dieser Artikel.

Schuldenfrei mit einem außergerichtlichen Schuldenvergleich

Der außergerichtliche Schuldenvergleich gilt als Königsweg der Schuldensanierung. Das Prinzip: Sie finden gemeinsam mit Ihren Gläubigern einen Weg, Ihre Schulden zurückzuzahlen. Eventuell lassen sich Ihre Gläubiger auf eine Ratenzahlung ein. Eine weitere Möglichkeit ist, dass Sie eine Teilsumme der Schulden auf einen Schlag begleichen und Ihr Gläubiger Ihnen daraufhin die Restschuld erlässt. Viele Gläubiger lassen sich auf einen solchen Vergleich ein, da sie im Falle eines Insolvenzverfahrens eventuell weniger oder gar kein Geld erhalten.

Auch eine außergerichtliche Schuldenbereinigung lässt sich nicht mit nur einem Brief erreichen. Meist müssen Sie nicht nur mit einem, sondern mit mehreren Gläubigern Kontakt aufnehmen. Zunächst sollten Sie eine aktuelle Forderungsaufstellung anfordern. Auf diese Weise erhalten Sie einen Überblick über die tatsächliche Schuldenhöhe. Anschließend schildern Sie Ihren Gläubigern Ihre finanzielle Situation und bitten um den Schuldenvergleich.

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Raus aus den Schulden mit einem Insolvenzverfahren

Damit die außergerichtliche Einigung gelingt, empfiehlt es sich, die Hilfe einer Schuldnerberatungsstelle in Anspruch zu nehmen. Professionelle Schuldnerberater unterstützen Sie dabei, ein Verzeichnis aller Gläubiger und Schulden zu erstellen. Darauf aufbauend erstellen sie einen Schuldenbereinigungsplan. Diesen Plan legen sie anschließend allen Gläubigern vor. Stimmen die Gläubiger dem Vergleich zu, wird der Zahlungsplan vertraglich festgehalten.

Lehnen die Gläubiger einen Vergleich ab, bleibt noch der Weg in die Privatinsolvenz bzw. Regelinsolvenz. Ein Fachanwalt für Insolvenzrecht stellt Ihnen nicht nur die für den Insolvenzantrag nötige Bescheinigung über das Scheitern der außergerichtlichen Einigung gemäß § 305 Insolvenzordnung (InsO) aus, sondern begleitet Sie auch durch das gesamte Insolvenzverfahren. Nach einer Wohlverhaltensphase von drei Jahren können Sie die Restschuldbefreiung erwirken und sind damit schuldenfrei.

Musterbriefe zur Schuldensanierung

Bei der Kommunikation mit den Gläubigern helfen Musterbriefe weiter. Beachten Sie dabei, dass Musterbriefe immer nur eine Orientierungshilfe sind und nicht wortgenau übernommen werden sollten. Am besten ist es, wenn die Beispieldokumente von Schuldnerberatungsstellen oder ähnlichen Einrichtungen stammen. So ist gewährleistet, dass die Inhalte gut zum jeweiligen Zweck passen.

Folgende Briefe benötigen Sie bei einem Schuldenvergleich:

1. Mitteilung der Zahlungsunfähigkeit

Mit diesem Schreiben teilen Sie Ihren Gläubigern mit, dass Sie derzeit zahlungsunfähig sind. Legen Sie dem Schreiben einen Nachweis über ihre aktuelle finanzielle Situation bei, zum Beispiel den Arbeitslosengeld II-Bescheid oder eine Bescheinigung Ihres Einkommens.

2. Anforderung der aktuellen Forderungsaufstellung

Mit diesem Brief bitten Sie Ihre Gläubiger, Ihnen eine Aufstellung aller aktuellen Forderungen zuzusenden.

3. Vergleich: Angebot einer Einmalzahlung

Sie bieten an, Ihre Schulden durch die einmalige Zahlung einer Teilsumme zu begleichen. Das Schreiben sollte die Höhe der Summe und den Zahlungstermin nennen.

4. Vergleich: Angebot einer Ratenzahlung

Das Angebot einer Ratenzahlung sollte unter anderem die Höhe der Raten und den Zahlungsrhythmus enthalten.

Besser haushalten mit Hilfe eines Briefumschlags

Geringe Schulden lassen sich eventuell schon durch eine sparsame Haushaltsführung abbauen. Führen Sie einen Haushaltsplan und notieren Sie alle Einnahmen sowie Ausgaben penibel. Damit Sie nicht mehr Geld ausgeben als zur Verfügung steht, legen Sie ein Wochenbudget fest, zum Beispiel 100 Euro.

Diese 100 Euro heben Sie jeden Montag von der Bank ab und bewahren sie in einem Briefumschlag auf. Versuchen Sie, möglichst weniger als diese Summe auszugeben und den Rest für die Schuldentilgung zu sparen.

FAQ

Welche Schulden zuerst bezahlen?

Zunächst sollten alle existenzbedrohenden Schulden beglichen werden. Dazu gehören Miete, Strom und Gas sowie die Krankenkassenbeiträge. Steuerschulden sind ebenfalls möglichst schnell zu zahlen, da das Finanzamt bereits aus dem Steuerbescheid heraus vollstrecken kann.

Wie kann man schnell schuldenfrei werden?

Besonders schnell können Sie Ihre Schulden loswerden, wenn Ihre Gläubiger einem Vergleich zustimmen und Sie nur einen Teil der ausstehenden Summe zurückzahlen müssen. Scheitert der außergerichtliche Vergleich, können Sie das Privatinsolvenzverfahren durchlaufen und die Restschuldbefreiung nach drei Jahren beantragen.

Wer hilft mir, meine Schulden loszuwerden?

Bei der Schuldensanierung helfen professionelle Schuldnerberatungsstellen. Kommunale und gemeinnützige Einrichtungen bieten zumeist eine kostenfreie Schuldnerberatung an, die häufig jedoch sehr viel Zeit in Anspruch nimmt. Gewerbliche Schuldnerberater verlangen Gebühren. Auch die Schuldnerberatung beim Fachanwalt ist kostenpflichtig. Schuldner können allerdings Prozesskostenhilfe beantragen.

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Schuldnerberatung Schulz: Oliver Schulz (Rechtsanwalt / Fachanwalt für Insolvenzrecht)
Oliver Schulz

Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.

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