Statt einen Neuwagen zu kaufen, entscheiden sich viele Verbraucher dazu, ein Auto zu leasen. Das Leasing funktioniert vergleichbar mit der Miete des Wagens: Die Leasingnehmer zahlen eine monatliche Rate an den Leasinggeber und dürfen das Auto dafür nutzen. Leasingverträge werden für gewöhnlich für eine bestimmte Laufzeit geschlossen, meist zwei bis vier Jahre. Anschließend müssen Leasingnehmer das Auto zurückgeben.
Funktioniert das Auto-Leasing auch trotz Privatinsolvenz? Welche Probleme können auftreten? Und was gibt es nach einem erfolgreich abgeschlossenen Insolvenzverfahren zu beachten? Wir geben Antworten.
Das Wichtigste – kurz & knapp
- Das Auto-Leasing während eines laufenden Insolvenzverfahrens ist nicht vollkommen unmöglich, aber schwierig.
- Die Schufa speichert Informationen zur Insolvenzeröffnung, was sich negativ auf Ihre Bonität auswirkt und den Vertragsabschluss erschwert.
- Leasingverträge können zudem als unangemessene Verbindlichkeit gewertet werden.
- Schufa-Einträge zur Privatinsolvenz bleiben nach erteilter Restschuldbefreiung sechs Monate lang gespeichert. Bis Sie wieder problemlos ein Auto leasen können, müssen Sie also etwas warten.
Auto-Leasing im laufenden Insolvenzverfahren
Während eines Privatinsolvenzverfahrens müssen Sie auf teure Neuanschaffungen verzichten. Die Finanzierung eines Neuwagens ist damit eigentlich tabu.
Doch wie sieht es mit dem Auto-Leasing aus? Beim Leasing werden Sie nicht Eigentümer des Fahrzeugs, sondern erhalten gegen eine monatliche Rate lediglich ein Nutzungsrecht. Die Höhe der Leasingrate hängt für gewöhnlich vom Wert des Autos sowie von der Leasingdauer ab. Je länger die Laufzeit des Leasingvertrags, umso geringer die Rate.
Grundsätzlich ist es nicht verboten, während einer laufenden Privatinsolvenz ein Auto zu leasen. Aus den folgenden Gründen gestaltet es sich für insolvente Verbraucher aber oft schwierig, einen Leasingvertrag abzuschließen:
- Die meisten Leasinggeber informieren sich vor Vertragsabschluss über Ihre Zahlungsfähigkeit. Informationen zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens werden von der Schufa gespeichert und wirken sich negativ auf Ihre Bonität aus.
- Während der Wohlverhaltensphase dürfen Sie gemäß Insolvenzordnung keine unangemessenen Verbindlichkeiten eingehen, um Ihre Restschuldbefreiung nicht zu gefährden (§ 290 InsO). Sind Sie nicht auf ein Fahrzeug angewiesen, könnte das Auto-Leasing als eine solche unangemessene Verbindlichkeit gewertet werden. Verschweigen Sie dem Leasinggeber, dass Sie zahlungsunfähig sind, machen Sie sich zudem des Eingehungsbetrugs gemäß § 263 Strafgesetzbuch (StGB) schuldig.
- Während eines laufenden Insolvenzverfahrens bleibt Ihnen nur eine geringe Summe zur Deckung des Existenzminimums. Es dürfte äußerst schwierig sein, mit dieser Summe die regelmäßigen Leasingraten zu zahlen.
Übrigens: Im Gegensatz zu Fahrzeugen im Eigentum des Schuldners zählt ein geleastes Auto nicht zur Insolvenzmasse. Behalten können Sie es in der Regel trotzdem nicht. Da im laufenden Insolvenzverfahren die Zahlungen eingestellt werden, wird der Leasinggeber den Leasingvertrag kündigen und innerhalb einer gewissen Zeit die Herausgabe des Wagens verlangen.
Auto-Leasing nach der Restschuldbefreiung
Nach erteilter Restschuldbefreiung können Sie wieder ohne Einschränkungen am wirtschaftlichen Leben teilhaben. Zumindest in der Theorie. In der Praxis speichert die Schufa Daten zur Restschuldbefreiung für weitere sechs Monate. Damit bleibt Ihre Bonität zunächst einmal negativ, was Leasinggeber abschrecken dürfte. Direkt nach der Restschuldbefreiung ein Auto zu leasen, gestaltet sich also ebenfalls schwierig.
Zwar gibt es mittlerweile auch Leasinggeber, die auf eine Schufa-Abfrage verzichten, diese verlangen aber meist vergleichsweise hohe Leasingraten. Zudem überprüfen auch diese Anbieter, ob Sie ein regelmäßiges Einkommen beziehen und über andere Sicherheiten verfügen.
Ein Auto über eine dritte Person wie Freunde oder Verwandte leasen zu lassen, ist oft ebenfalls nicht möglich. Die meisten Leasinggeber untersagen es dem Leasingnehmer nämlich, den Wagen für eine längere Zeit einem Dritten zu überlassen. Warten Sie daher lieber ab, bis Sie einen Leasingvertrag ganz regulär abschließen können.
Haben Sie Fragen zur Privatinsolvenz, sind wir gerne für Sie da. Wenden Sie sich bei finanziellen Problemen frühzeitig an uns, lässt sich ein Insolvenzverfahren in vielen Fällen sogar vermeiden.
Foto: Visual Generation / stock.adobe.com
Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.