Schufa speichert Restschuldbefreiung nur noch 6 Monate

Schufa speichert Restschuldbefreiung nur noch 6 Monate

Nachdem ein Gutachter am Europäischen Gerichtshof das Schufa-Scoring gerügt hat und Zweifel an der langen Speicherdauer von abgeschlossenen Privatinsolvenzen geäußert hat, hat die Schufa jetzt reagiert.

Bislang wurde die Information, dass eine Privatinsolvenz durchlaufen wurde, von der Auskunftei noch drei Jahre nach der Restschuldbefreiung gespeichert. Ab sofort verkürzt die Schufa die Speicherdauer auf sechs Monate!

Bei Abruf der Schufa-Webseite (FAQ Verbraucherinsolvenz, Stand: 28.3.2023, ca. 10:45 Uhr) waren die entsprechenden Informationen bei der Frage „Wie lange bleiben Informationen zu einer Verbraucherinsolvenz gespeichert?“ jedoch noch veraltet.

Kürzere Speicherdauer – eine gute Nachricht für Schuldner

Überschuldete Privatpersonen, die sich mit ihren Gläubigern nicht auf einen außergerichtlichen Schuldenvergleich einigen können, haben die Chance sich mit einem Insolvenzverfahren von ihren Schulden zu befreien. Eine Verbraucherinsolvenz dauert seit einiger Zeit maximal drei Jahre.

Man könnte meinen, dass der Schuldner nach der erteilten Restschuldbefreiung finanziell neu durchstarten kann … diesem Neustart stand aber in vielen Fällen der negative Schufa-Eintrag im Wege, der mutmaßlich auch zu einem niedrigeren Schufa-Score führte.

Warum? Weil Betroffene es deutlich schwerer hatten, wieder am Wirtschaftsleben teilzunehmen. Das drückte sich u.a. durch Schwierigkeiten aus, einen Kredit zu erhalten, eine neue Wohnung zu finden oder einen Handyvertrag abzuschließen.

Dementsprechend ist die Nachricht über die Verkürzung der Speicherdauer eine gute Nachricht für Schuldner. Der finanzielle Neustart ist nun deutlich schneller möglich!

Wenn die Schufa ihre Ankündigung umsetzt, muss sie in Kürze über 250.000 Einträge löschen, denn diese sind älter als ein halbes Jahr.

Schufa reagiert auf Klagen und das EU-Datenschutzrecht

Insolvenzverfahren werden auf Insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht. Wird die Restschuldbefreiung erteilt, sind die Daten noch 6 Monate abrufbar. Diese Praxis steht im Einklang mit dem EU-Datenschutzrecht, das seit Mai 2018 gilt.

Seit diesem Zeitpunkt ist eine längere Speicherdauer als 6 Monate nicht mehr zulässig. Es hat fast 5 Jahre gedauert, bis die Schufa eine Anpassung vorgenommen hat. Eine lange Zeit, in der es viele betroffene Verbraucher schwer hatten, sich frei(er) zu entfalten.

Ganz freiwillig passiert das sicherlich nicht, denn nicht nur der Europäische Gerichtshof beschäftigt sich aktuell mit der Schufa, sondern auch der Bundesgerichtshof (BGH). Ein Selbständiger aus Schleswig-Holstein hatte erfolgreich vor dem Oberlandesgericht gegen die lange Speicherdauer geklagt, wogegen sich die Schufa bis heute gewehrt hat.

Foto: Jarretera / stock.adobe.com

Schuldnerberatung Schulz: Oliver Schulz (Rechtsanwalt / Fachanwalt für Insolvenzrecht)
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Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.

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