Wachsen Ihnen Ihre Schulden über den Kopf, ist es höchste Zeit, einen Termin bei einer Schuldnerberatungsstelle zu vereinbaren. Seriöse Beratungsangebote erhalten Sie von kommunalen, gemeinnützigen und anwaltlichen Beratungsstellen.
Was Sie zu Ihrem Termin wissen müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.
Das Wichtigste – kurz & knapp
- Die Wartezeiten auf einen Termin bei öffentlichen Schuldnerberatungsstellen sind oft lang. Bei anwaltlichen Beratungsstellen erhalten Sie oft innerhalb weniger Tage einen Termin für ein Erstgespräch.
- Bereiten Sie sich auf das Beratungsgespräch vor, indem Sie alle wichtigen Unterlagen zusammenstellen und eine Übersicht Ihrer Einnahmen und Ausgaben anfertigen.
- Das Erstgespräch dient der Bestandsaufnahme. Zu weiteren Terminen folgen die Haushaltsplanung und die Erstellung eines Schuldenbereinigungsplans.
Erster Schritt: Termin vereinbaren
Der erste Schritt zur Schuldensanierung besteht darin, einen Termin bei einer Schuldnerberatung zu vereinbaren. Kostenlose kommunale und gemeinnützige Beratungsstellen wie die Caritas oder Diakonie haben oft lange Wartelisten. Insbesondere in Großstädten warten Schuldner teilweise mehrere Monate auf einen Termin. In besonderen finanziellen Notlagen lässt sich eventuell ein telefonisches Beratungsgespräch vereinbaren.
Für kostenpflichtige anwaltliche Beratungsstellen fallen weniger lange Wartezeiten an. Ein telefonisches Erstgespräch lässt sich oft innerhalb weniger Tage (manchmal Stunden) vereinbaren.
Info: Wie lange dauert ein Termin bei der Schuldnerberatung?
Das Erstgespräch dauert in der Regel rund eine Stunde. Folgetermine können auch mehr Zeit in Anspruch nehmen, abhängig von der Komplexität Ihrer finanziellen Schwierigkeiten und Ihrer Vorbereitung.
So überbrücken Sie die Zeit bis zum Erstgespräch
Für einen möglichst effektiven Ablauf sollten Sie sich gut auf den Termin bei der Schuldnerberatung vorbereiten:
- Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre Ausgaben und Einnahmen.
- Sortieren Sie alle relevanten Unterlagen zu Ihren Ausgaben, Einnahmen und Schulden.
- Informieren Sie Ihre Gläubiger über den bevorstehenden Beratungstermin und weisen Sie auf Ihre Zahlungsunfähigkeit hin. Wichtig: Machen Sie keine Zahlungsversprechungen!
In der Zeit bis zum Beratungsgespräch sollten Sie zudem keine weiteren Zahlungsverpflichtungen mehr eingehen, also keine Käufe auf Rechnung tätigen oder Kredite aufnehmen.
So läuft ein Termin bei der Schuldnerberatung ab
Das Erstgespräch dient in erster Linie der Bestandsaufnahme. Zunächst verschafft sich der Schuldnerberater einen Überblick über Ihre finanzielle Situation und Ihre Lebensumstände.
Er prüft, ob existenzsichernde Maßnahmen oder Vollstreckungsschutzmaßnahmen ergriffen werden müssen, etwa um Obdachlosigkeit bei Mietschulden zu vermeiden. Außerdem klärt er, ob Anspruch auf staatliche Hilfen wie Bürgergeld oder Wohngeld besteht.
Wurde bereits eine Kontopfändung angekündigt oder durchgesetzt, hilft der Berater Ihnen, ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) einzurichten und das pfändungsfreie Einkommen zu schützen.
Weitere Termine: Haushaltsplanung und Schuldenregulierung
Nach dem Erstgespräch prüft der Schulnderberater, ob die Ansprüche von Gläubigern gegen Sie berechtigt sind. Ist das der Fall und Sie stimmen weiteren Terminen zu, erarbeitet der Berater mit Ihnen zusammen einen Haushaltsplan, mit dem sich unnötige Ausgaben und Sparpotenzial identifizieren lassen. Darüber hinaus gibt ihm der Haushaltsplan Auskunft darüber, wie viel Geld Ihnen für die Schuldenregulierung zur Verfügung steht.
Im nächsten Schritt folgt die Schuldenregulierung. In aller Regel bemüht sich der Schuldnerberater zunächst um einen außergerichtlichen Vergleich mit den Gläubigern. Zu diesem Zweck wird ein Schuldenregulierungs- oder Schuldenbereinigungsplan erstellt, der die folgenden Informationen zusammenfasst:
- Anzahl der Gläubiger und Höhe der Forderungen
- Art der Schuldenregulierung: zeitweiser Zahlungsaufschub (Stundung), Ratenzahlung oder Einmalzahlung einer Teilsumme
- Eventuell weitere Vereinbarungen wie ein Verzicht auf Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
Der Schuldenbereinigungsplan wird den Gläubigern vorgelegt. Stimmen alle Gläubiger zu, können Sie damit beginnen, die Vergleichszahlungen gemäß den vereinbarten Modalitäten zu leisten.
Lehnt auch nur ein Gläubiger ab, gilt der außergerichtliche Vergleich als gescheitert. Gemäß Insolvenzordnung können Sie nun Privatinsolvenz anmelden (§ 305 InsO). Versierte Berater unterstützen Sie auch bei diesem Schritt.
Tipp: Je früher Sie eine Schuldnerberatung in Anspruch nehmen, umso schneller gelingt meist die Schuldenregulierung. Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf!
Foto: Birgit Reitz-Hofmann / stock.adobe.com
Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.


