Dauer einer Privatinsolvenz nur noch maximal 3 Jahre

Privatinsolvenz Dauer – nach 3 Jahren schuldenfrei!

Wie lange dauert eine Privatinsolvenz? Die Frage zur Dauer des vereinfachten Insolvenzverfahrens für Verbraucher hören wir sehr häufig. Hier finden Sie unsere umfangreiche Antwort.

Im Jahr 2020 wurde die Dauer von Insolvenzverfahren (Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz) im Rahmen einer Reform des Insolvenzrechts auf 3 Jahre verkürzt. Das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens trat in Kraft. Vorher dauerten die Insolvenzverfahren für Verbraucher bis zu sechs Jahre.

Dauer der Privatinsolvenz nur noch 3 Jahre

Die verkürzte Laufzeit gilt für Regelinsolvenzen genauso wie für Privatinsolvenzen. Dabei ist die Dauer einer Privatinsolvenz nicht mehr an Vorgaben wie z.B. die Erfüllung von Mindestquoten gebunden.

Die Bundesregierung hat mit der gesetzlichen Neuregelung die EU-Richtlinie 2019/1023 frühzeitig umgesetzt und in Teilen sogar übererfüllt. Die kürzere Dauer einer Privatinsolvenz ist für redliche Schuldner eine sehr gute Nachricht. Sie sind schneller schuldenfrei und können früher am Wirtschaftsleben teilnehmen. Ein wichtiges Signal des Gesetzgebers, der diesen Schritt auch gemacht hat, damit die Wirtschaft in schwierigen Zeiten nicht noch mehr leidet.

Voraussetzung für die Erteilung der Restschuldbefreiung nach 3 Jahren ist weiterhin, dass man sich während der Wohlverhaltensphase an die Obliegenheiten bzw. seine Pflichten hält. Dazu gehört, dass man den pfändbaren Anteil des Einkommens an einen Treuhänder abführt, der das Geld an die Gläubiger weitergibt.

Übrigens: Schulden aus Straftaten (deliktische Forderungen), z.B. wegen einer Steuerhinterziehung oder Körperverletzung, werden nicht gelöscht.

Wichtiger Hinweis: Anders als bei Regelinsolvenzverfahren wird bei Privatinsolvenzverfahren 2025 entschieden, ob es weiterhin bei dieser Höchstdauer bleibt.

Übergangsregelungen

Für Insolvenzverfahren, die Verbraucher zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September 2020 beantragt haben, gelten folgende Abweichungen:

  • ab 17.12.2019 = 5 Jahre 7 Monate
  • ab 17.01.2020 = 5 Jahre 6 Monate
  • ab 17.02.2020 = 5 Jahre 5 Monate
  • ab 17.03.2020 = 5 Jahre 4 Monate
  • ab 17.04.2020 = 5 Jahre 3 Monate
  • ab 17.05.2020 = 5 Jahre 2 Monate
  • ab 17.06.2020 = 5 Jahre 1 Monate
  • ab 17.07.2020 = 5 Jahre 0 Monate
  • ab 17.08.2020 = 4 Jahre 11 Monate
  • ab 17.09.2020 = 4 Jahre 10 Monate

Weitere gute Nachricht für Schuldner: Die Schufa hat die Speicherdauer von Einträgen über absolvierte Insolvenzverfahren von drei Jahren auf sechs Monate verkürzt. Solche Einträge verursachen einen schlechten Schufa-Score, der die Teilnahme am Wirtschaftsleben erheblich erschwert. Jetzt wird dieses Hindernis schneller aus dem Weg geräumt.

Höchstdauer: erst 6 Jahre, dann 3 bis 6 Jahre, jetzt 3 Jahre

Mit Einführung der Insolvenzordnung am 1. Januar 1999 betrug die Dauer einer Privatinsolvenz maximal 6 Jahre. Verkürzungen auf 5 oder 3 Jahre waren für Schuldner erst nach der Insolvenzrechtsreform im Jahr 2014 möglich.

Die Restschuldbefreiung wurde nach 5 Jahren erteilt, wenn man zumindest die Kosten für das Gericht und den Insolvenzverwalter beglichen hatte. Eine Reduzierung der Dauer auf 3 Jahre war nur möglich, wenn bis zu diesem Zeitpunkt 35 % der Forderungen aller Gläubiger und die Kosten des Insolvenzverfahrens bezahlt werden konnten. Das gelang aber nur sehr wenigen Schuldnern.

Zweites Insolvenzverfahren: Wenn der Insolvenzantrag nach dem 30. September 2020 gestellt wurde, dauert die nächste Privatinsolvenz 5 Jahre.

Insolvenzplan oder Schuldenvergleich – noch schneller schuldenfrei

Mit einem Insolvenzplanverfahren für Verbraucher besteht die Chance, die Insolvenzdauer weiter zu verringern. In der Eröffnungsphase der Privatinsolvenz wird ein Geldgeber gesucht, mit dessen finanzieller Unterstützung man doch noch eine Einigung mit den Gläubigern erzielt. Findet man im persönlichen Umfeld tatsächlich eine solche Person, ist das Insolvenzverfahren bereits beendet bevor es richtig begonnen hat. Eine Privatinsolvenz dauert dann unter Umständen nur wenige Wochen bzw. Monate.

Ein Insolvenzplanverfahren kann natürlich auch gelingen, wenn man erbt oder im Lotto gewinnt. Leider kommt das ziemlich selten vor.

Trotz der kürzeren Laufzeit von Insolvenzverfahren ist eine außergerichtliche Schuldenbereinigung für Schuldner fast immer der beste Weg aus der Schuldenfalle. Die Dauer der Privatinsolvenz beträgt dann 0 Jahre, da sie gar nicht erst angemeldet werden muss …

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Schuldnerberatung Schulz: Oliver Schulz (Rechtsanwalt / Fachanwalt für Insolvenzrecht)
Oliver Schulz

Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.

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