Im Dezember 2020 trat das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens in Kraft. Seit dieser Reform dauern Insolvenzverfahren in Deutschland nur noch maximal 3 Jahre!
Seit gesetzlicher Neuregelung kürzere Dauer
Die verkürzte Laufzeit gilt für Regelinsolvenzen genauso wie für Privatinsolvenzen. Dabei ist die Dauer einer Verbraucherinsolvenz nicht mehr an Vorgaben wie z.B. die Erfüllung von Mindestquoten gebunden. Bezüglich der Privatinsolvenzverfahren wird 2025 entschieden, ob es weiterhin bei dieser Höchstdauer bleibt.
Die Bundesregierung hat mit der gesetzlichen Neuregelung die EU-Richtlinie 2019/1023 frühzeitig umgesetzt und in Teilen sogar übererfüllt. Die kürzere Dauer einer Privatinsolvenz ist für redliche Schuldner eine sehr gute Nachricht. Sie sind schneller schuldenfrei und können früher am Wirtschaftsleben teilnehmen. Ein wichtiges Signal des Gesetzgebers, der diesen Schritt auch gemacht hat, damit die Wirtschaft in Zeiten der Corona-Pandemie nicht noch mehr leidet.
Höchstdauer einer Privatinsolvenz: erst 6 Jahre, dann 3 bis 6 Jahre, jetzt 3 Jahre
Mit Einführung der Insolvenzordnung am 1. Januar 1999 betrug die Dauer einer Privatinsolvenz 6 Jahre. Verkürzungen auf 5 oder 3 Jahre waren für Schuldner erst nach der Insolvenzrechtsreform im Jahr 2014 möglich.
Die Restschuldbefreiung wurde nach 5 Jahren erteilt, wenn man zumindest die Kosten für das Gericht und den Insolvenzverwalter beglichen hatte. Eine Reduzierung der Dauer auf 3 Jahre war nur möglich, wenn bis zu diesem Zeitpunkt 35 % der Forderungen aller Gläubiger und die Kosten des Insolvenzverfahrens bezahlt werden konnten. Das gelang aber nur sehr wenigen Schuldnern.
Noch schneller schuldenfrei durch Insolvenzplan
Mit einem Insolvenzplanverfahren für Verbraucher besteht die Chance, die Insolvenzdauer weiter zu drücken. In der Eröffnungsphase der Privatinsolvenz wird ein Geldgeber gesucht, mit dessen finanzieller Unterstützung man doch noch eine Einigung mit den Gläubigern erzielt. Findet man im persönlichen Umfeld tatsächlich eine solche Person, ist das Insolvenzverfahren bereits beendet bevor es richtig begonnen hat. Eine Privatinsolvenz dauert dann unter Umständen nur wenige Wochen bzw. Monate.
Ein Insolvenzplanverfahren kann natürlich auch gelingen, wenn man erbt oder im Lotto gewinnt. Leider kommt das ziemlich selten vor.
Abgesehen von der kürzeren Laufzeit von Insolvenzverfahren ist eine außergerichtliche Schuldenbereinigung für Schuldner fast immer der beste Weg aus der Schuldenfalle. Die Dauer der Privatinsolvenz beträgt dann 0 Jahre, da sie gar nicht angemeldet werden muss …

Oliver Schulz
Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.