FAQ VIDEO

Gibt es Schulden, die durch eine Privatinsolvenz nicht gelöscht werden?

    KOSTENLOSE ERSTBERATUNG

    Jetzt Beratungsgespräch vereinbaren!

    Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und akzeptiere sie hiermit.

    Video-Transkript (Die Antwort zum Nachlesen):

    Gibt es Schulden, die durch eine Privatinsolvenz nicht gelöscht werden?

    Ja, es gibt Schulden, die von der Restschuldbefreiung nicht umfasst werden. Das sind z.B. deliktische Forderungen aus vorsätzlich unerlaubter Handlung, Straf- und Bußgelder, Steuerschulden - wenn Sie rechtskräftig verurteilt wurden wegen Steuerhinterziehung und neuerdings Unterhaltsschulden, wenn sie vorsätzlich und pflichtwidrig den Unterhalt nicht gezahlt haben.

    Das ein bisschen schwierig … also vereinfacht ausgedrückt: Sie hatten das Geld, haben aber absichtlich nicht gezahlt. Und wenn das entsprechend festgestellt wird, dann würden diese Schulden nicht von der Restschuldbefreiung umfasst werden.

    Ansonsten fallen alle Schulen unter die Restschuldbefreiung, insbesondere auch die - was häufig angenommen wird - Schulden beim Finanzamt fallen darunter. Es sei denn, es handelt sich um eine Steuerhinterziehung.

    Weitere Informationen:

    Schulden aus unerlaubter Handlung loswerden?

    In § 302 InsO finden Sie alle Schulden, die durch die Restschuldbefreiung nicht gelöscht werden. Im ersten Absatz werden dabei auch Verbindlichkeiten genannt, die aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen resultieren.

    Der Gläubiger muss seine Forderung ordnungsgemäß anmelden und sie schriftlich erklären. Der Schuldner hingegen kann gegen den Rechtsgrund der Forderung bis zum Prüfungstermin Widerspruch einlegen und eine negative Feststellungsklage gegen die Eintragung in die Insolvenztabelle erheben.

    Nach Ablauf der Wohlverhaltensphase hat wiederum der Gläubiger die Möglichkeit, mit einer Feststellungsklage gegen die ausgenommene Forderung vorzugehen.

    Im Prinzip besteht die größte Hoffnung für Schuldner darin, dass eine Forderung aus unerlaubter Handlung vom Gläubiger nicht ordnungsgemäß angemeldet wird ... was aber eher unwahrscheinlich ist.

    Welche Schulden fallen in die Privatinsolvenz?

    Alle Schulden, die bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehen.

    Wie im Video erwähnt, sind davon aber z.B. deliktische Forderungen ausgenommen. Die ist u.a. bei Straftaten wie Betrug, Körperverletzung, Steuerhinterziehung oder Sachbeschädigung gegeben. Auch Schulden aus nicht gezahlten Unterhaltsverpflichtungen fallen nicht in die Privatinsolvenz.

    Nach oben scrollen