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Gibt es Schulden, die durch eine Privatinsolvenz nicht gelöscht werden?

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    Video-Transkript (Die Antwort zum Nachlesen):

    Gibt es Schulden, die durch eine Privatinsolvenz nicht gelöscht werden?

    Ja, es gibt Schulden, die von der Restschuldbefreiung nicht umfasst werden. Das sind z.B. deliktische Forderungen aus vorsätzlich unerlaubter Handlung, Straf- und Bußgelder, Steuerschulden - wenn Sie rechtskräftig verurteilt wurden wegen Steuerhinterziehung und neuerdings Unterhaltsschulden, wenn sie vorsätzlich und pflichtwidrig den Unterhalt nicht gezahlt haben.

    Das ein bisschen schwierig … also vereinfacht ausgedrückt: Sie hatten das Geld, haben aber absichtlich nicht gezahlt. Und wenn das entsprechend festgestellt wird, dann würden diese Schulden nicht von der Restschuldbefreiung umfasst werden.

    Ansonsten fallen alle Schulen unter die Restschuldbefreiung, insbesondere auch die - was häufig angenommen wird - Schulden beim Finanzamt fallen darunter. Es sei denn, es handelt sich um eine Steuerhinterziehung.

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