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Insolvenzverfahren

Das Insolvenzverfahren ist ein System von Regeln und Gesetzen, dass in Kraft tritt, wenn ein Schuldner Insolvenz anmelden muss. Das Insolvenzverfahren hat das Ziel, wenn möglich die Zahlungsfähigkeit des Schuldners wiederherzustellen oder die Insolvenz geordnet abzuwickeln, so dass alle Beteiligten den geringstmöglichen wirtschaftlichen Schaden nehmen. Im Prinzip dient das Insolvenzverfahren der Schadensbegrenzung. Bei Unternehmen wird das in der Regel durch eine Unternehmensauflösung erreicht, bei natürlichen Personen durch eine Restschuldbefreiung.

Es gibt zwei verschiedene Arten des Insolvenzverfahrens. Die Regelinsolvenz und die Verbraucherinsolvenz. Das Verbraucherinsolvenzverfahren wird  auch Privatinsolvenz genannt. Das Insolvenzgericht vergibt für Regelinsolvenzverfahren Aktenzeichen mit dem Kürzel „IN“ und für das Verbraucherinsolvenzverfahren mit dem Kürzel „IK“.

Im Regelinsolvenzverfahren muss jedenfalls einer der beiden Insolvenzgründe vorliegen. Diese sind die Zahlungsunfähigkeit oder die Überschuldung. Oft liegen auch beide Insolvenzgründe vor. Wenn der Schuldner selbst einen Insolvenzantrag stellt, ist das auch schon bei der nur drohenden Zahlungsunfähigkeit möglich.

Bei der Verbraucherinsolvenz, die nur für natürliche Personen in Betracht kommt, ist nur die Zahlungsunfähigkeit Insolvenzgrund. Wegen Überschuldung kann eine natürliche Person keinen Insolvenzantrag stellen. Für eine erfolgreiche Insolvenzantragstellung müssen aber auch weitere Voraussetzungen erfüllt sein.

Bei der Verbraucherinsolvenz zum Beispiel muss zwingend eine außergerichtliche Schuldenregulierung durch eine Schuldnerberatungsstelle oder durch eine geeignete Person, dies sind insbesondere Rechtsanwälte, stattgefunden haben.

Die außergerichtliche Schuldenregulierung ist einer der Spezialgebiete der Schuldnerberatung Schulz. Nur wenn diese außergerichtliche Einigung scheitert und dies durch uns bescheinigt wird, liegen die Voraussetzungen für eine Verbraucherinsolvenz vor. Das Verbraucherinsolvenzverfahren durchläuft mehrere Phasen: das Eröffnungsverfahren, das eröffnete Insolvenzverfahren und die Wohlverhaltensphase mit der abschließenden Restschuldbefreiung.

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