Kontopfändung ... Was nun?

Kontopfändung … Was tun?

Kommen Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nach, haben Ihre Gläubiger die Möglichkeit, vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid zu erwirken und die Zwangsvollstreckung einzuleiten. Neben der Lohnpfändung stellt die Kontopfändung die häufigste Form der Vollstreckung dar. Gläubigern bietet sie einen wirksamen Zugriff auf das Geld des Schuldners.

Was Sie im Falle einer Kontopfändung tun können, um Ihr Existenzminimum zu sichern, erfahren Sie hier.

Das Wichtigste – kurz & knapp

  • Haben Gläubiger einen vollstreckbaren Titel erwirkt, können sie das Konto des Schuldners pfänden lassen.
  • Um Ihr Existenzminimum zu sichern, lassen Sie Ihr Girokonto in ein P-Konto umwandeln. Das P-Konto schützt automatisch den pfändungsfreien Betrag gemäß Pfändungstabelle.
  • Nehmen Sie außerdem Kontakt zu einer Schuldnerberatung auf und versuchen Sie, mit Ihren Gläubigern eine individuelle Lösung auszuhandeln.

Kontopfändung – rechtliche Grundlage und Konsequenzen

Die primäre rechtliche Grundlage für die Kontopfändung bildet § 829 ZPO (Zivilprozessordnung). Dort ist auch der Ablauf der Kontopfändung festgehalten. Gläubiger müssen zunächst vor Gericht einen Vollstreckungstitel erwirken. Auf Grundlage des Titels können sie dann einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) ausstellen und der Bank des Schuldners zustellen lassen. Die Bank wird damit zum Drittschuldner.

Achtung: Öffentlich-rechtliche Schuldner wie das Finanzamt und die Krankenkassen sind von diesem Vorgehen ausgenommen. Sie dürfen nach einmaliger Mahnung direkt vollstrecken.

Mit der Zustellung des PfÜB an die Bank und den Schuldner wird die Kontopfändung rechtlich wirksam. Die Bank hat nun das Konto des Schuldners zu sperren und muss die geforderte Summe vier Wochen nach Zugang des PfÜB an den Gläubiger überweisen.

Damit sind keine Auszahlungen, Überweisungen, Lastschriften und Daueraufträge mehr möglich. Zudem wird die Kontopfändung der Schufa gemeldet und wirkt sich somit negativ auf Ihre Kreditwürdigkeit aus.

Die Aufhebung der Kontopfändung kann nur durch den Gläubiger veranlasst werden. In der Regel bleibt die Pfändung bestehen, bis die Forderung vollständig bezahlt ist.

So reagieren Sie bei einer Kontopfändung richtig

Ein automatischer Schutz Ihres Existenzminimums besteht bei einer Kontopfändung nicht. Damit Sie weiterhin Ihren Lebensunterhalt decken und Miete, Strom sowie Lebensmittel zahlen können, sollten Sie so schnell wie möglich reagieren. Elementar ist dabei die Umwandlung Ihres Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto).

Dieses Recht steht in Deutschland jeder natürlichen Person zu (§ 850k ZPO). Das P-Konto sichert Ihnen automatisch den gesetzlich festgelegten Freibetrag gemäß Pfändungstabelle (vom 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2026: 1.560,- Euro im Monat). In bestimmten Fällen, zum Beispiel bei bestehenden Unterhaltspflichten, können Sie den Grundfreibetrag erhöhen lassen. Dafür benötigen Sie eine entsprechende P-Konto-Bescheinigung.

Die Umwandlung erfolgt auf Antrag und ist bis zu vier Wochen nach Zugang des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses möglich. Die Bank muss Ihrem Antrag innerhalb von vier Geschäftstagen nachkommen. Danach können Sie Ihr Konto bis zur Grenze des Freibetrags normal weiter nutzen.

Grundsätzlich können Sie Ihr Girokonto auch ohne vorliegende Pfändung in ein P-Konto umwandeln lassen. Ratsam ist das jedoch nicht, da dieser Vorgang von Banken und der Schufa als Hinweis auf mangelnde Kreditwürdigkeit gewertet werden kann.

Kontopfändung: Professionelle Hilfe suchen

Grundsätzlich ist es ratsam, im Falle einer Kontopfändung die professionelle Hilfe einer Schuldnerberatung in Anspruch zu nehmen.

Versierte Berater informieren Sie nicht nur über die möglichen nächsten Schritte, sondern unterstützen Sie auch bei Verhandlungen mit den Gläubigern, um gegebenenfalls eine vorzeitige Aufhebung der Pfändung zu erwirken. Schuldnerberatungen sind u.a. auch befugt, Ihnen gem. § 305 InsO die Bescheinigung zur Erhöhung des Freibetrags auszustellen.

Zögern Sie nicht, bei finanziellen Problemen Kontakt mit uns aufzunehmen. Wir beraten Sie gerne!

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FAQ

1. Wie kann ich den Freibetrag auf meinem P-Konto bei einer Kontopfändung einmalig erhöhen?

Möchten Sie Ihren Freibetrag erhöhen, um zum Beispiel eine einmalige Leistung des Sozialamts freigeben zu lassen, müssen Sie der Bank dafür Nachweise über den Bezug sowie eine Bescheinigung gemäß § 903 Abs. 1 ZPO vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie von der auszahlenden Stelle oder auch bei einer Schuldner- und Insolvenzberatung.

2. Wie bekomme ich eine Kontopfändung wieder weg?

Eine Kontopfändung wird in der Regel aufgehoben, wenn Sie die zugrunde liegende Forderung komplett beglichen haben. Die Aufhebung kann nur der Gläubiger veranlassen. Um eine frühere Aufhebung zu erwirken, versuchen Sie, mit Ihrem Gläubiger eine Lösung auszuhandeln.

3. Wie lange dauert es vom Vollstreckungsbescheid bis zur Kontopfändung?

Der Gläubiger muss die Pfändung nach Zustellung des Vollstreckungsbescheides nicht sofort einleiten. Meist erfolgt die Pfändung jedoch innerhalb weniger Tage nach Zugang des Vollstreckungsbescheids.

4. Wie lange darf ein Konto gesperrt werden?

Das Konto darf gesperrt werden, bis die Forderung in voller Höhe beglichen ist.

5. Wie lange dauert es, bis nach einer Kontopfändung das Konto wieder frei ist?

Sofern keine weitere Pfändung vorliegt, wird das Konto für gewöhnlich wenige Tage nach Zahlung der ausstehenden Forderung wieder freigegeben.

6. Wie läuft es bei einer Kontopfändung ab?

Der Gläubiger lässt der Bank einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) zukommen. Der Schuldner muss ebenfalls schriftlich über die Pfändung informiert werden. Die Bank hat daraufhin das Konto des Schuldners zu sperren und muss vier Wochen nach Zugang des PfÜB das Guthaben an den Gläubiger überweisen.

7. Was passiert mit der Kontopfändung bei Insolvenzverfahren?

Im laufenden Insolvenzverfahren werden alle weiteren Zwangsvollstreckungsmaßnahmen aufgehoben.

8. Wie viel darf bei einer Kontopfändung gepfändet werden?

Gepfändet werden darf die der Pfändung zugrunde liegende Forderung in voller Höhe. Zur Deckung des Existenzminimums steht Ihnen jedoch ein gesetzlich vorgegebener Pfändungsfreibetrag zu, den Sie mit einem P-Konto schützen können.

9. Wird die Kontopfändung automatisch aufgehoben?

Die Aufhebung der Kontopfändung muss vom Gläubiger veranlasst werden.

10. Kann ein Anwalt bei Kontopfändung helfen?

Ein Fachanwalt für Insolvenzrecht kann Sie dabei unterstützen, die Rechtmäßigkeit der Pfändung zu überprüfen und darf Bescheinigungen zur Erhöhung des Freibetrags ausstellen.

11. Kann man trotz Kontopfändung Geld abheben?

Lassen Sie Ihr Konto nicht in ein P-Konto umwandeln, können Sie während der Pfändung nur Geld abheben, sofern das Guthaben den gepfändeten Betrag übersteigt. Von einem P-Konto können Sie dagegen den gesetzlich festgelegten Freibetrag abheben.

12. Wann ist eine Kontopfändung nicht rechtens?

Eine Kontopfändung ist dann nicht rechtens, wenn die genannte Forderung nicht berechtigt ist. Prüfen Sie daher den Vollstreckungsbescheid genau und legen Sie im Zweifel innerhalb von 14 Tagen Widerspruch ein.

13. Was tun bei Kontopfändung trotz P-Konto?

Wenn Sie Ihr Konto bereits als P-Konto führen, bleibt bei einer Pfändung der gesetzliche Grundfreibetrag gemäß Pfändungstabelle geschützt. Unter gewissen Umständen können Sie diesen Basisfreibetrag erhöhen lassen.

14. Kann ich trotz Kontopfändung ein neues Konto eröffnen?

Das ist grundsätzlich möglich. Banken müssen jedem Verbraucher in Deutschland zumindest ein Basiskonto zugestehen. Sie können allerdings nur eines Ihrer Konten in ein P-Konto umwandeln lassen. Erfahren Gläubiger vom zweiten Konto, können sie dieses ebenfalls pfänden.

15. Wann wird bei einer Kontopfändung das Geld abgebucht?

Die Bank überweist die geforderte Summe vier Wochen nach Zugang des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an den Gläubiger.

16. Wird eine Kontopfändung dem Arbeitgeber mitgeteilt?

Nein, in der Regel erfährt der Arbeitgeber nichts von der Kontopfändung.

17. Wird eine Kontopfändung vorher angekündigt?

Ja, Sie werden über eine bevorstehende Kontopfändung informiert, entweder per Post oder direkt durch den Gerichtsvollzieher.

18. Welche Konsequenzen hat eine Kontopfändung?

Mit der Kontopfändung wird das Guthaben auf dem Girokonto bis zur Höhe des gepfändeten Betrags gesperrt. Liegt Ihr Guthaben unter dem geforderten Betrag, können Sie kein Geld mehr abheben, keine Überweisungen vornehmen und nicht mehr per Debitkarte bezahlen. Auch Lastschriften und Daueraufträge werden nicht mehr ausgeführt.

19. Wird eine Kontopfändung der Schufa gemeldet?

Ja, die Kontopfändung wird der Schufa gemeldet. Es erfolgt ein Negativeintrag in Ihrer Schufa-Auskunft, der Ihre Bonität herabsetzt.

20. Wird bei einer Kontopfändung auch die Kreditkarte gesperrt?

Ja, bei einer Kontopfändung wird auch die mit dem Konto verbundene Kreditkarte gesperrt.

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Schuldnerberatung Schulz: Foto von Oliver Schulz (Rechtsanwalt / Fachanwalt für Insolvenzrecht)
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Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.

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