Foto für den Blogartikel "Geschäftsinsolvenz verhindern". Auf der Illustration sieht man einen Manager, der auf einem Seil über einer Schlucht balanciert – sinnbildlich für den riskanten Balanceakt eines Unternehmens kurz vor der Insolvenz.

Geschäftsinsolvenz verhindern

Wirtschaftliche Belastungen und strategische Fehlentscheidungen gehören zu den häufigsten Gründen für Unternehmenskrisen. Tritt die Zahlungsunfähigkeit ein, müssen Unternehmen gemäß Insolvenzordnung (InsO) innerhalb von drei Wochen einen Insolvenzantrag stellen, bei Überschuldung haben sie sechs Wochen Zeit.

Unter gewissen Umständen lässt sich die Geschäftsinsolvenz aber noch verhindern. In unserem kompakten Ratgeber finden Sie Tipps!

Das Wichtigste – kurz & knapp

  • Die Insolvenzordnung legt fest, dass juristische Personen bei drohender oder bestehender Zahlungsunfähigkeit innerhalb von drei Wochen, bei Überschuldung innerhalb von sechs Wochen Insolvenz anmelden müssen.
  • Soll eine Geschäftsinsolvenz verhindert werden, ist es wichtig, Krisen frühzeitig zu erkennen. Dabei hilft ein unternehmensinternes Frühwarnsystem, aufgebaut auf einem zuverlässigen Controlling.
  • Tritt eine Krise ein, sollte so schnell wie möglich Ursachenforschung betrieben werden.
  • Bei drohender, aber noch nicht bestehender Zahlungsunfähigkeit gibt es zudem die Möglichkeit der Unternehmenssanierung durch eine mit den Gläubigern ausgehandelte Restrukturierung.

Insolvenzantragspflicht für Unternehmen

In Deutschland besteht für juristische Personen eine Insolvenzantragspflicht (§ 15a InsO). Bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung müssen Unternehmen innerhalb der festgelegten Fristen Insolvenz anmelden. Versäumen sie dies, machen sie sich der Insolvenzverschleppung strafbar. Zahlungsfähigkeit ist dabei anzunehmen, wenn das Unternehmen zehn Prozent der fälligen Verbindlichkeiten über einen Zeitraum von drei Wochen hinweg nicht mehr erfüllen kann.

Eine Überschuldung ist schwieriger festzustellen, daher ist die Insolvenz in diesem Fall mit einer Frist von sechs Wochen anzumelden.

Krisen frühzeitig erkennen

Die Regelinsolvenz hat zwar nicht zwangsläufig die Zerschlagung des Unternehmens zur Folge, ist aber mit einigen Auflagen, Einschränkungen und Kosten verbunden. Um eine Geschäftsinsolvenz zu verhindern, ist es wichtig, möglichst frühzeitig auf eine finanzielle Schieflage der Firma aufmerksam zu werden.

Latente Krisen bleiben häufig über lange Zeit hinweg unbemerkt. Nach und nach gehen Aufträge zurück, das Unternehmen kann geplante Umsatz- und Ertragsziele nicht mehr erreichen. Aufgrund der Umsatzeinbußen fehlt es dann irgendwann an liquiden Mitteln, um Gehälter, Lieferanten, Krankenkassen und Forderungen des Finanzamts zu zahlen.

Folgende Anzeichen deuten auf eine Unternehmenskrise hin:

  • Trotz guter Auftragslage bleibt kein Gewinn übrig.
  • Der Gewinn reicht nicht aus, um den kalkulierten Unternehmerlohn zu decken.
  • Das Geschäftskonto ist laufend überzogen.
  • Es wird regelmäßig mehr Geld vom Geschäftskonto entnommen als eingezahlt.
  • Rechnungen können nur verspätet gezahlt werden.
  • Wichtige Zahlungen können nicht mehr geleistet werden.

In der Krise richtig gegensteuern

Werden erste Hinweise auf eine Krise sichtbar, gilt es, systematisch gegenzusteuern. Dabei hilft es, ein Frühwarnsystem aufzubauen. Zu einem solchen Frühwarnsystem gehören eine gut organisierte Buchhaltung, eine sorgfältige Unternehmensplanung und ein zuverlässiges Controlling.

Mit diesen Mitteln lassen sich Umsatzschwankungen und Auftragsrückgänge schnell erkennen. Unternehmer sollten sich außerdem über das aktuelle Marktgeschehen auf dem Laufenden halten.

Fehlt es dem Unternehmen bereits an liquiden Mitteln, helfen kurzfristige Einsparmaßnahmen meist wenig. Sinnvoller ist es, Ursachenforschung zu betreiben und der Krise auf den Grund zu gehen. Ein professioneller Berater kann bei diesem Schritt helfen. Die damit verbundene Investition macht sich in vielen Fällen bezahlt.

Geschäftsinsolvenz verhindern: Unternehmenssanierung

Das zum 1. Januar 2021 in Kraft getretene Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) gibt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Sanierung von angeschlagenen Firmen vor.

Das Ziel besteht im außergerichtlichen Vergleich mit den Gläubigern. Voraussetzung für die Durchführung von erfolgreichen Sanierungsmaßnahmen ist, dass eine drohende Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Allerdings dürfen weder die Zahlungsunfähigkeit noch eine Überschuldung bereits eingetreten sein.

Um sich mit den Gläubigern zu einigen, erstellen die verschuldeten Unternehmen einen Restrukturierungsplan. Bei den Verhandlungen kann ein neutraler Sanierungsmoderator eingesetzt werden, der zwischen Unternehmen und Gläubigern vermittelt.

Generell ist es ratsam, wenn Sie sich bei finanziellen Krisen frühzeitig um Hilfe bemühen. Unsere professionellen Schuldnerberater stehen Ihnen gerne zur Seite und entwickeln Strategien, mit denen sich eine Geschäftsinsolvenz in vielen Fällen verhindern lässt.

Noch Fragen?

Jetzt Erstberatung vereinbaren – kostenlos und unverbindlich!

Foto: Dmitry Kovalchuk / stock.adobe.com

Schuldnerberatung Schulz: Foto von Oliver Schulz (Rechtsanwalt / Fachanwalt für Insolvenzrecht)
+ Weitere Beiträge

Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.

Nach oben scrollen