Damit sich Verbraucher innerhalb einer absehbaren Zeit von Ihren Schulden befreien können, hat der Gesetzgeber das Mittel der Privatinsolvenz mit Restschuldbefreiung geschaffen.
Bei allen Vorteilen – das Insolvenzverfahren geht mit einigen Einschränkungen her. In vielen Fällen lassen sich die Schulden aber auch ohne Insolvenz loswerden. Wir zeigen, welche Möglichkeiten es gibt.
Das Wichtigste – kurz & knapp
- Grundsätzlich ist es möglich, sich auch ohne Insolvenz von Schulden zu befreien.
- Optionen der außergerichtlichen Schuldenbereinigung umfassen die vollständige Tilgung der Schulden, den Schuldenvergleich, den Schuldenerlass und den Zahlungsaufschub.
- Die besten Chancen auf eine schnelle Schuldenregulierung bietet der außergerichtliche Schuldenvergleich. Eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle oder ein Fachanwalt unterstützen Sie dabei.
Ihr Weg aus den Schulden – ohne Privatinsolvenz
Möchten Sie Ihre Schulden ohne Privatinsolvenz abbauen, müssen Sie sich außergerichtlich mit Ihren Gläubigern einigen. Ein solcher außergerichtlicher Einigungsversuch ist gemäß Insolvenzordnung auch eine Voraussetzung für den Antrag auf Insolvenzeröffnung (§ 305a InsO).
Für die außergerichtliche Schuldenregulierung bestehen folgende Möglichkeiten:
- Vollständige Tilgung der Schulden durch Ratenzahlung: Sie bieten Ihren Gläubigern eine monatliche Ratenzahlung an und zahlen Ihre Schulden komplett ab.
- Schuldenvergleich: Können Sie Ihre Schulden nicht komplett begleichen, besteht die Möglichkeit eines Schuldenvergleichs. Dabei bieten Sie den Gläubigern an, einen gewissen Teil der ausstehenden Forderung zurückzuzahlen. Abhängig von Ihren finanziellen Verhältnissen leisten Sie entweder eine Einmalzahlung oder zahlen die vereinbarte Teilsumme in Raten.
- Schuldenerlass: Eine weitere Möglichkeit bildet der vollständige Schuldenerlass. Damit Gläubiger Ihnen die Schulden komplett erlassen, muss allerdings glaubhaft dargelegt werden, dass keine Aussicht auf eine Besserung Ihrer finanziellen Situation besteht. Darüber hinaus hängt die Zustimmung von der wirtschaftlichen Lage des Gläubigers ab. Er muss es sich also leisten können, komplett auf die ausstehende Forderung zu verzichten.
- Zahlungsaufschub: Besteht die Aussicht, dass sich Ihre finanziellen Verhältnisse in absehbarer Zeit bessern, können Sie Ihre Gläubiger um einen Zahlungsaufschub bitten.
Vorteile der Schuldenbereinigung ohne Insolvenz
Die Schuldenbereinigung ohne Insolvenzverfahren bietet einige Vorteile:
- Ihre Schulden werden nicht im Internet veröffentlicht.
- Ihr Arbeitgeber erfährt nichts von den Schulden.
- Ihr Einkommen untersteht nicht der Verwaltung durch einen gerichtlich bestellten Treuhänder.
- Nach Zahlung der vereinbarten Raten können Sie frei über Ihr Geld verfügen.
- Es fallen keine Verfahrenskosten an.
- Die Schuldensumme lässt sich teils deutlich reduzieren.
Der Schuldenbereinigungsplan
Für welchen Weg der außergerichtlichen Schuldensanierung Sie sich auch entscheiden: Basis bildet stets der Schuldenbereinigungsplan. Darin legen Sie fest, wie genau Sie die offenen Forderungen begleichen möchten.
Für die Erstellung eines Schuldenbereinigungsplans sind die folgenden Schritte notwendig:
- Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre finanzielle Situation, indem Sie alle Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellen.
- Erstellen Sie eine Liste mit allen Gläubigern und offenen Forderungen.
Für den Schuldenbereinigungsplan gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Er sollte aber die Gläubiger- und Forderungsauflistung enthalten, ebenso wie eine detaillierte Darlegung Ihrer finanziellen Situation, inklusive Angaben zum Einkommen und zu Unterhaltsverpflichtungen. Ebenso gehört ein Vorschlag zum Schuldenabbau in den Schuldenbereinigungsplan.
Achtung: Der Schuldenbereinigungsplan gilt nur als angenommen, wenn ihm alle Gläubiger zustimmen. Lehnt auch nur ein Gläubiger ab, scheitert die außergerichtliche Schuldenbereinigung.
Außergerichtliche Schuldenbereinigung: Wie stehen Ihre Chancen?
Mithilfe eines Schuldenbereinigungsplans lässt sich die Schuldensumme zwischen 20 und 80 Prozent reduzieren – abhängig von der Anzahl der Gläubiger und der Höhe Ihrer Verbindlichkeiten.
Die größten Erfolgsaussichten bestehen, wenn Sie den Gläubigern mehr Geld anbieten können, als sie in einem Insolvenzverfahren erhalten würden.
Die Verhandlungen mit den Gläubigern können sich jedoch schwierig gestalten. Insbesondere Behörden und Krankenkasse erweisen sich häufig als zähe Verhandlungspartner.
Unterstützung erhalten Sie von unserer anwaltlichen Schuldnerberatung. Unsere erfahrenen Experten beraten Sie nicht nur zur Vorgehensweise, sondern übernehmen auch die Kommunikation mit Ihren Gläubigern. So steigen Ihre Chancen deutlich ohne Insolvenz schuldenfrei zu werden.
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Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.