Neues Schufa-Urteil - Bezahlte Schulden müssen sofort gelöscht werden

Neues Schufa-Urteil – Bezahlte Schulden müssen sofort gelöscht werden

Negative Schufa-Einträge stehen so manchem Vertragsabschluss entgegen. Zwei Gerichtsurteile vom Oberlandesgericht Köln und dem Landesgericht Aachen stärken jetzt die Rechte von Verbrauchern:

Die Schufa muss Einträge nach vollständiger Zahlung der Schulden sofort löschen. Schuldner können eventuell Anspruch auf Schadenersatz geltend machen.

Das Wichtigste – kurz & knapp

  • Die Schufa speichert Daten zu Zahlungsausfällen drei Jahre lang.
  • Das OLG Köln und das LG Aachen haben nun entschieden, dass solche Negativeinträge direkt nach vollständiger Bezahlung der Schulden zu löschen sind.
  • Werden die Einträge nicht gelöscht, haben Schuldner gegebenenfalls sogar Anspruch auf Schadenersatz.

Der Schufa-Score und seine Auswirkungen auf das wirtschaftliche Leben

Ob Sie einen Kredit aufnehmen, eine Wohnung mieten oder einen Handyvertrag abschließen möchten: Die meisten Vertragspartner informieren sich bei der Schufa über Ihre Kreditwürdigkeit. Die in Wiesbaden ansässige Wirtschaftsauskunftei verfügt über Daten von rund 68 Millionen Menschen und bewertet deren Bonität.

Der sogenannte Schufa-Score soll die Wahrscheinlichkeit angeben, mit der Verbraucher ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen. Der maximale Wert beträgt 100. Ein hoher Score steht für eine gute Kreditwürdigkeit, ein niedriger Score kann dem Vertragsabschluss im Wege stehen.

Wie genau der Bonitätsscore zustande kommt, ist Betriebsgeheimnis der Schufa. Kritiker bemängeln die fehlende Transparenz der Auskunftei seit Jahren. Als Reaktion hat die Schufa den Score-Simulator eingeführt, der Verbrauchern etwas mehr Einblick in die Score-Berechnung geben soll. Berücksichtigt werden unter anderem die Anzahl der Girokonten und Kreditkarten, bestehende Kredite, Bestellungen auf Rechnung, Umzüge und Zahlungsausfälle.

Fest steht: Negative Schufa-Einträge zu unbezahlten Schulden setzen die Kreditwürdigkeit herab. Die konkrete Berechnung des Schufa-Scores bleibt für Außenstehende aber weiterhin uneinsichtig.

EuGH hat die Verwendung des Schufa-Scores eingeschränkt

Der Schufa-Score und seine Berechnung sind immer wieder Gegenstand von Gerichtsprozessen. Im Dezember 2023 setzte ein Urteil des Europäischen Bundesgerichtshofs (EuGH) der Verwendung des Schufa-Scores Grenzen: Da der Score auf Basis automatisch gesammelter Daten erstellt wird, darf er nicht als „maßgebliche“ Entscheidungsgrundlage für einen Vertragsabschluss dienen.

Das verstößt gegen die europäische Datenschutz-Grundverordnung (Art. 22 DSGVO). Das nach dem Urteil von einigen Kritikern heraufbeschworene Ende der Schufa ist jedoch nicht in Sicht. Der Begriff der Maßgeblichkeit ist nämlich nicht genauer definiert und damit Auslegungssache der nationalen Gerichte.

Einer weiteren Entscheidung des EuGH kam die Schufa bereits zuvor: Die Luxemburger Richter legten fest, dass Auskunfteien Daten zur Restschuldbefreiung in der Privatinsolvenz nicht länger speichern dürfen als öffentliche Insolvenzregister. Die Schufa hatte die Speicherfrist schon im März 2023 von drei Jahren auf sechs Monate verkürzt und damit an das deutsche Insolvenzregister angepasst.

Neues Urteil verspricht das Aus der dreijährigen Speicherfrist

Einträge zu Zahlungsausfällen speichert die Schufa weiterhin drei Jahre lang – bis jetzt. Denn nun können Verbraucher auf eine schnellere Löschung von Negativeinträgen bestehen. Am 10. April 2025 entschied das Oberlandesgericht (OLG) Köln, dass bereits die vollständige Bezahlung ausreicht, um die sofortige Löschung von Negativeinträgen zu verlangen (OLG Köln, Az.15 U 249/24).

Geklagt hatte ein Schuldner, der drei ausstehende Forderungen vollständig beglichen hatte und auf sofortiger Löschung bestand. Zudem forderte er Schadenersatz in Höhe von 1.500 Euro sowie Ersatz der Anwaltskosten.

Ausschlaggebend für die Datenspeicherung ist eine Vorschrift der Datenschutz-Grundverordnung (Art. 6, Abs. 1f DSGVO): Die Datenverarbeitung ist demnach erlaubt, wenn sie zur Wahrung des berechtigten Interesses des Verantwortlichen oder eines Dritten dient oder Grundrechte der betroffenen Person nicht überwiegen.

Der Argumentation der Schufa zufolge hat die Auskunftei ein berechtigtes Interesse, die Daten drei Jahre lang zu speichern, da Personen mit früheren Zahlungsproblemen statistischen Auswertungen zufolge auch später wieder in Zahlungsschwierigkeiten geraten.

Das OLG Köln sieht allerdings die Grundrechte der Verbraucher als schwerwiegender an. Die Richter berufen sich bei ihrer Entscheidung auf den Vergleich mit dem öffentlichen Schuldnerverzeichnis. Entsprechend § 882e ZPO müssen dort gespeicherte Daten über Schuldner sofort nach Nachweis der vollständigen Tilgung gelöscht werden.

Diese Regelung sei dem OLG zufolge auch auf die Schufa anzuwenden – selbst dann, wenn kein Eintrag im Schuldnerverzeichnis vorliegt. Dem Kläger sprach das Gericht zudem 500 Euro Schadenersatz zu.

Das Landgericht (LG) Aachen hat sich in einer Entscheidung vom 17. April 2025 dem Urteil des OLG Köln angeschlossen (LG Aachen, Az. 8 O 224/24). Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Sie zeigen jedoch eine Tendenz der Gerichte, die Rechte von Verbrauchern stärker zu berücksichtigen.

Schuldner: Anspruch auf Schadenersatz prüfen!

Was sollten Sie nun tun? Haben Sie in der Vergangenheit Schulden gemacht, holen Sie zunächst eine Schufa-Auskunft ein. Einmal pro Jahr können Sie kostenlos eine sogenannte Datenkopie anfordern.

Stellen Sie fest, dass noch ein Eintrag zu einer bereits vollständig bezahlten Forderung besteht, schicken Sie der Schufa einen Zahlungsnachweis und beantragen Sie die sofortige Löschung. Außerdem sollten Sie prüfen, ob Anspruch auf Schadenersatz besteht.

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Schuldnerberatung Schulz: Oliver Schulz (Rechtsanwalt / Fachanwalt für Insolvenzrecht)
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Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.

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