Sie befinden sich in einer finanziellen Notlage und möchten dennoch ein Konto eröffnen? Grundsätzlich muss Ihnen jede Bank ein Basiskonto zur Verfügung stellen. Das wird rein auf Guthabenbasis geführt und ermöglicht Ihnen die Teilnahme am Zahlungsverkehr.
Doch können Sie – trotz Schufa und Pfändung – auch ein zweites Girokonto einrichten lassen? Wir geben Antworten.
Das Wichtigste – kurz & knapp
- Jedem Verbraucher in Deutschland steht ein sogenanntes Basiskonto auf Guthabenbasis zu.
- Bei Kontopfändung schützt ein P-Konto den Pfändungsfreibetrag gemäß Pfändungstabelle.
- Zusätzlich zum P-Konto darf auch ein zweites Girokonto geführt werden. Für dieses gilt allerdings kein Pfändungsschutz und Schuldner müssen die Richtlinien der jeweiligen Banken beachten.
Konto eröffnen trotz schlechter Bonität
Beantragen Sie die Eröffnung eines Girokontos, prüft die Bank in aller Regel ihre Bonität. Dazu nutzt sie die Daten von Wirtschaftsauskunfteien, vorrangig das sogenannte Bonitätsscoring der Schufa. Haben Sie negative Schufa-Einträge, etwa aufgrund von Schulden, kann es sein, dass die Bank die Kontoeröffnung zunächst ablehnt.
Sind Sie der Ansicht, eigentlich kreditwürdig zu sein, sollten Sie Ihren Schufa-Score überprüfen. Laut Datenschutzgrundverordnung ist die Schufa dazu verpflichtet, Ihnen auf Antrag einmal jährlich eine kostenlose Datenkopie zur Verfügung zu stellen (Art. 15 DSGVO). Den Basisscore können Sie zudem über die Plattform Bonify abfragen. Stellen Sie veraltete oder fehlerhafte Einträge fest, lassen Sie die Daten korrigieren.
Fällt Ihre Bonität tatsächlich negativ aus, können Sie dennoch ein Konto eröffnen. Alle Verbraucher in Deutschland haben Anrecht auf ein sogenanntes Basiskonto. Basiskonten werden ausschließlich auf Guthabenbasis geführt. Sie können also keinen Dispo-Kredit in Anspruch nehmen und bekommen auch keine Kreditkarte zum Konto. Sie können aber ganz normal Geld überweisen, Daueraufträge einrichten und Lastschriften abziehen lassen.
Eine Schufa-Anfrage stellen Banken auch bei Eröffnung eines Basiskontos. Denn jedem Verbraucher steht nur ein Konto zu. Haben Sie bereits ein Girokonto bei einem anderen Anbieter, können Sie kein weiteres Basiskonto eröffnen.
Neues Girokonto trotz Pfändung
Ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto (P-Konto) sichert Ihnen im Fall einer Kontopfändung den Pfändungsfreibetrag gemäß Pfändungstabelle. Auf Antrag können Sie den Freibetrag erhöhen lassen, etwa wenn Sie Dritten gegenüber Unterhalt zahlen.
Haben Sie bereits ein Girokonto, beantragen Sie die Umwandlung in ein P-Konto. Die Bank ist gesetzlich dazu verpflichtet, diesem Antrag nachzukommen, und muss die Umwandlung innerhalb von vier Bankarbeitstagen vornehmen (§ 850k ZPO).
Wenn Sie zum Zeitpunkt der Pfändung noch kein Girokonto haben, können Sie ein neues direkt als P-Konto eröffnen. Gestattet die Bank dies nicht, lassen Sie zunächst ein Basiskonto einrichten und anschließend in ein P-Konto umwandeln.
Trotz Pfändung zweites Konto eröffnen
Dürfen Sie neben Ihrem P-Konto auch ein zweites Girokonto führen? Das ist durchaus erlaubt. Dabei gilt es jedoch, die Richtlinien der jeweiligen Bank zu beachten.
Keinesfalls sollten Sie versuchen, durch die Eröffnung eines neuen Girokontos Geld beiseitezuschaffen und die Pfändung zu umgehen! Das kann nicht nur die Kündigung des Kontos, sondern auch rechtliche Konsequenzen zur Folge haben.
Achtung: Jeder Verbraucher darf nur ein P-Konto führen. Für ein zusätzliches Girokonto gilt daher kein Pfändungsschutz!
Ein zweites Konto zu eröffnen, kann für Schuldner in gewissen Fällen sinnvoll sein, etwa zur Insolvenzvorbereitung. Das gilt insbesondere, wenn sich das alte Konto im Minus befindet. Suchen Sie sich eine neue Bank, bei der Sie keine Schulden haben, und eröffnen dort ein Konto auf Guthabenbasis.
Auf dieses Konto lassen Sie dann alle regelmäßigen Zahlungen wie Einkommen, Bürgergeld, Kindergeld und Unterhalt überweisen. Per Kontowechselservice lassen Sie Daueraufträge und Lastschriften umleiten. Die Bank, bei der Sie das Minus-Konto führen, behandeln Sie nun wie einen weiteren Gläubiger im Insolvenzverfahren.
FAQ
Welche Bank nimmt mich trotz negativer Schufa?
Grundsätzlich muss Ihnen jede Bank in Deutschland ein Basiskonto gewähren, das rein auf Guthabenbasis geführt wird. Bei einigen Banken können Sie ein solches Konto nur in der Filiale eröffnen, aber auch reine Online-Banken bieten Basiskonten an.
Kann man bei der Sparkasse ein Konto eröffnen trotz Schufa?
Ja, auch die Sparkasse richtet Ihnen ein Basiskonto auf Guthabenbasis ein.
Kann ich ein zweites Konto eröffnen trotz Schufa?
Jedem Verbraucher steht nur ein Basiskonto zu. Der Versuch, bei negativer Schufa-Auskunft ein zweites Girokonto zu eröffnen, wird daher in aller Regel abgelehnt.
Kann ich ein zweites Konto eröffnen trotz Pfändung?
Grundsätzlich ist das möglich. Sie dürfen aber nur ein Konto als P-Konto führen. Außerdem sollten Sie jeden Verdacht vermeiden, mit dem zweiten Konto die Pfändung umgehen zu wollen.
Kann ich online ein P-Konto eröffnen?
Ja, bei vielen Direktbanken können Sie ein P-Konto online eröffnen.
Wo bekomme ich sofort eine Schufa-Auskunft?
Möchten Sie Ihren Schufa-Basisscore direkt abfragen, können Sie die Plattform Bonify nutzen.
Wann ist die Schufa-Auskunft kostenlos?
Basisscore-Abfragen über Bonify sowie eine einmal im Jahr ausgestellte Datenkopie gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind kostenlos.
Wie komme ich an mein Geld bei einer Pfändung?
Im Falle einer Kontopfändung müssen Sie Ihr Girokonto in ein P-Konto umwandeln lassen. Das P-Konto schützt automatisch den gesetzlichen Pfändungsfreibetrag. Auf Antrag können Sie den Grundfreibetrag erhöhen lassen.
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Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.