Illegal Geld leihen - absolut nicht zu empfehlen!

Illegal Geld leihen – absolut nicht zu empfehlen!

In finanzieller Notlage erscheint oft ein Kredit als letzter Ausweg. Bei schlechter Bonität lehnen seriöse Banken den Kreditantrag jedoch ab. In ihrer Verzweiflung wenden sich manche Betroffene an unseriöse Anbieter.

Sich Geld aus illegaler Quelle zu leihen, löst jedoch keineswegs das Schuldenproblem. Ganz im Gegenteil: Wucherzinsen und Gebühren führen immer tiefer in die Schuldenspirale.

Warum Kredithaie „gefährlich“ sind

Im Unterschied zu seriösen Kreditinstituten arbeiten Kredithaie außerhalb des staatlich überwachten Finanzwesens. Wer in Deutschland gewerbsmäßig Kredite vergeben oder vermitteln möchte, benötigt eine Lizenz der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und ist dazu verpflichtet, die Bonität der Antragsteller zu überprüfen. Kredithaie besitzen keine BaFin-Lizenz und operieren damit illegal.

Illegale Anbieter nutzen die Not der Schuldner aus, um sich selbst zu bereichern. Über auffällig gestaltete Internetauftritte präsentieren sie sich als Retter für Schuldner in prekärer Lage und versprechen, Kredite auch bei schlechter Bonität und ohne Schufa-Auskunft zu vergeben. Dafür verlangen sie allerdings sehr hohe Zinsen und zahlreiche Zusatzgebühren.

Die Kreditvergabe ist zudem häufig an den Abschluss von Versicherungen gekoppelt. Noch bevor Schuldner auch nur einen Cent gesehen haben, sind sie oft mehrere Hundert Euro los. Statt einen Ausweg aus der Schuldenfalle zu finden, geraten Betroffene nur noch tiefer hinein.

Einen Kredithai in Anspruch zu nehmen und sich Geld illegal zu leihen, ist nicht nur teuer, sondern kann sogar gefährlich werden. Ausstehende Gebühren und Raten treiben illegale Kreditgeber oft auf aggressive Weise ein und schrecken auch vor der Androhung von Gewalt nicht zurück.

So erkennen Sie Wucherzinsen: Sittenwidrige Zinsen erkennen Sie, wenn Sie die marktüblichen Zinssätze kennen. Ist der vom Kreditgeber verlangte Zinssatz mindestens doppelt so hoch wie der vergleichbare Marktzins, liegt laut Bundesgerichtshof (BGH) Zinswucher vor. Zinswucher ist strafbar (§ 291 Abs. 1 Nr. 2 StGB).

Gehen Sie Ihre Schulden systematisch an!

Möchten Sie langfristig einen Ausweg aus der Schuldenfalle finden, sollten Sie sich nicht von dubiosen Kreditangeboten verlocken lassen. Gehen Sie Ihre Schulden stattdessen systematisch an. Unterstützung erhalten Sie bei einer öffentlichen, gemeinnützigen Schuldnerberatung oder bei einem anwaltlichen Schuldnerberater.

Ein aufs Insolvenzanwalt begleitet sie bei Bedarf auch durch die Privatinsolvenz. Für die Anwaltskosten können Sie beim örtlichen Amtsgericht Beratungshilfe beantragen.

Der Weg aus den Schulden beginnt damit, dass Sie sich eine Übersicht über Ihre finanzielle Situation verschaffen. Legen Sie ein Gläubigerverzeichnis mit allen Ausständen und eine Vermögensübersicht an. Ein Haushaltsbuch hilft Ihnen, Einnahmen und Ausgaben im Blick zu behalten.

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Für die Schuldensanierung kommen folgende Maßnahmen infrage:

  1. Umschuldung

Mehrere laufende Darlehen zu einem Kredit zusammenzufassen, spart Zinsen. Die Umschuldung funktioniert allerdings nur bei ausreichender Bonität.

  1. Geld leihen von privat

Mit einem privaten Kredit von Freunden oder Verwandten lässt sich ein finanzieller Engpass ohne Bonitätsnachweis überbrücken. Um Konflikte zu vermeiden, empfiehlt es sich, einen Darlehensvertrag aufzusetzen. Darin werden unter anderem die geliehene Summe, Höhe und Zahlungsweise der Raten sowie der eventuell vereinbarte Zinssatz vermerkt.

  1. Schuldenvergleich

Der Königsweg der Schuldensanierung ist der Schuldenvergleich. Dafür schlägt Ihr Schuldnerberater Ihren Gläubigern einen Schuldenbereinigungsplan vor. Er bietet zum Beispiel Ratenzahlungen an oder die einmalige Zahlung einer Teilsumme.

Viele Gläubiger lassen sich auf einen solchen Vergleich ein, selbst wenn sie dabei nicht die gesamte Schuldensumme zurückerhalten. Im Falle einer Privatinsolvenz würden sie nämlich oft noch weniger bekommen oder leer ausgehen.

  1. Privatinsolvenz

Scheitert der Schuldenvergleich, besteht für private Schuldner die Möglichkeit, Verbraucherinsolvenz anzumelden. Ihr Einkommen steht dabei unter gerichtlicher Verwaltung. Zum Leben bleibt der Pfändungsfreibetrag. Nach einer dreijährigen Wohlverhaltensphase können Sie die Restschuldbefreiung beantragen und sind danach schuldenfrei.

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Schuldnerberatung Schulz: Oliver Schulz (Rechtsanwalt / Fachanwalt für Insolvenzrecht)
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Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.

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