Ist ein Geschäftskonto pfändbar?

Ist ein Geschäftskonto pfändbar?

Genau wie jedes andere Konto kann auch ein Geschäftskonto gepfändet werden. Für Selbstständige bedroht die Kontopfändung die unternehmerische Existenz: Das gesamte Guthaben wird auf dem Konto eingefroren, Rechnungen und laufende Kosten können nicht mehr bezahlt werden.

Wann eine Pfändung des Geschäftskontos möglich ist und wie Sie richtig reagieren, erfahren Sie hier.

Das Wichtigste – kurz & knapp

  • Ein Geschäftskonto darf gepfändet werden, sofern Gläubiger über einen rechtsgültigen Vollstreckungstitel verfügen.
  • Auch private Gläubiger können das Geschäftskonto pfänden lassen, wenn sie von dessen Existenz wissen und es im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss aufgeführt ist.
  • Natürliche Personen sollten ihr Geschäftskonto in ein P-Konto gemäß Zivilprozessordnung (ZPO) umwandeln lassen oder alternativ ein neues Girokonto eröffnen und als P-Konto führen.

Wer darf ein Geschäftskonto pfänden lassen?

Die Pfändung eines Geschäftskontos kann grundsätzlich von jedem Gläubiger angestrengt werden. Dazu gehören etwa Lieferanten und Zulieferer, deren Rechnungen Sie nicht gezahlt haben, die Krankenkasse oder das Finanzamt.

Haben Sie privat Schulden gemacht, kann das ebenfalls in einer Pfändung des Geschäftskontos enden. Gläubiger werden sich in aller Regel informieren, welche Konten auf Ihren Namen laufen und können vor Gericht beantragen, alle diese Konten sperren zu lassen.

Betroffen sind vor allem Freiberufler und Soloselbstständige, die ihr Geschäftskonto für gewöhnlich unter ihrem eigenen Namen führen.

Was passiert bei einer Pfändung des Geschäftskontos?

Eine Kontopfändung kommt nicht ohne Vorwarnung. Der Vollstreckungsmaßnahme gehen mehrere Zahlungsaufforderungen und Mahnungen voraus. Bleiben die Zahlungen weiterhin aus, können Gläubiger vor Gericht einen rechtsgültigen Vollstreckungstitel beantragen.

Behörden wie das Finanzamt dürfen auf diesen Schritt verzichten und offene Forderungen nach einer einmaligen Mahnung direkt vollstrecken lassen.

Liegt ein rechtsgültiger Titel vor, können Gläubiger einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜb) ausstellen und an die Bank des Schuldners zustellen lassen. Die Bank wird daraufhin zum Drittschuldner, muss die im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss aufgeführten Konten sperren und Guthaben sowie Geldeingänge an den pfändenden Gläubiger auszahlen. Die Sperre bleibt bestehen, bis die gesamte Schuld beglichen ist.

Geschäftskonto gepfändet – was tun?

Wurde Ihr Geschäftskonto gepfändet, sollten Sie schnell handeln. Die Zivilprozessordnung gewährt natürlichen Personen wie Freiberuflern, Soloselbstständigen und Gesellschaftern von Personengesellschaften einen Anspruch auf Eröffnung eines Pfändungsschutzkontos (§ 850k ZPO).

Das sogenannte P-Konto können Sie auch noch einrichten lassen, wenn die Pfändung bereits eingetreten ist. Auf dem P-Konto bleibt automatisch ein Grundfreibetrag von 1.500 Euro geschützt (Stand: 1. Juli 2024). Auf Antrag und Vorlage einer P-Konto-Bescheinigung kann die Pfändungsfreigrenze angehoben werden.

Grundsätzlich müssen Banken dem Antrag auf Umwandlung in ein P-Konto innerhalb von vier Geschäftstagen nachkommen. Allerdings ermöglichen es nicht alle Banken, ein Geschäftskonto als P-Konto zu führen. Besteht diese Option bei Ihrer Bank nicht, sollten Sie bei einem anderen Geldinstitut ein privates Girokonto auf Guthabenbasis eröffnen und dieses direkt in ein P-Konto umwandeln lassen. Stellen Sie alle Geldeingänge auf dieses Konto um.

Am besten ist es natürlich, eine Kontopfändung zu vermeiden. Nehmen Sie finanzielle Probleme daher frühzeitig in Angriff. Wir unterstützen Sie bei Schulden mit kompetenter und individueller Beratung und übernehmen auch gerne die Verhandlungen mit den Gläubigern für Sie.

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Foto: Natali / stock.adobe.com

Schuldnerberatung Schulz: Oliver Schulz (Rechtsanwalt / Fachanwalt für Insolvenzrecht)
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Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.

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