Ist unser Gemeinschaftskonto pfändbar?

Ist unser Gemeinschaftskonto pfändbar?

Viele Eheleute führen ein gemeinsames Konto. Nun hat sich ein Ehepartner verschuldet und der Gläubiger strengt eine Kontopfändung an. Wirkt sich diese Pfändung auch aufs Gemeinschaftskonto aus?

Im folgenden Artikel erklären wir Ihnen, was Sie bei einer Pfändung des Gemeinschaftskontos beachten müssen und wie Sie richtig reagieren.

Das Wichtigste – kurz & knapp

  • Gemeinschaftskonten können genau wie Einzelkonten gepfändet werden.
  • Anders als Einzelkonten lassen sich Gemeinschaftskonten nicht in ein P-Konto umwandeln.
  • Nach Eingang des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses haben die Mitkontoinhaber einen Monat lang Zeit, um Einzelkonten zu eröffnen und Geldeingänge sowie Abbuchungen umzuleiten.
  • Der verschuldete Mitkontoinhaber sollte sein Einzelkonto als P-Konto führen, um sich den Pfändungsfreibetrag zu sichern.

Auch gemeinschaftlich geführte Konten können gepfändet werden

Zahlen Schuldner ihre offenen Forderungen auch nach dem Eingang von Mahnungen nicht, können Gläubiger vor Gericht einen vollstreckbaren Titel beantragen. Ein solcher Titel berechtigt sie zur Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, beispielsweise zur Kontopfändung.

Die Bank sowie der Schuldner werden per Pfändungs- und Überweisungsbeschluss von der bevorstehenden Kontopfändung informiert. Die Bank muss daraufhin die aufs Girokonto des Schuldners eingehenden Beträge sowie das vorhandene Guthaben an den Gläubiger abführen. Abbuchungen und Überweisungen werden nicht mehr ausgeführt.

Dem Schuldner bleibt zur Sicherung des Existenzminimums ein gesetzlich festgelegter, pfändungsfreier Betrag. Dessen Höhe ergibt sich aus der jährlich angepassten Pfändungstabelle. Um sich den Pfändungsfreibetrag zu sichern, müssen Schuldner ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln lassen. Banken sind gemäß Zivilprozessordnung (ZPO) dazu verpflichtet, dem Antrag auf Umwandlung nachzukommen (§ 850k ZPO).

Auch Gemeinschaftskonten können gepfändet werden, lassen sich allerdings nicht in P-Konten umwandeln. Der Gesetzgeber lässt P-Konten nämlich nur als Einzelkonten zu.

Gemeinschaftskonto gepfändet: Das können Sie tun

Wird Ihr Gemeinschaftskonto gepfändet, ist es wichtig, schnell und richtig zu reagieren. Bei der Pfändung eines Gemeinschaftskontos darf die Bank erst einen Monat nach Eingang des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses Beträge vom gepfändeten Konto an den Pfändungsgläubiger abführen (§ 850i ZPO).

Diesen Monat sollten die beiden Kontoinhaber nutzen, um jeweils ein Einzelkonto zu eröffnen. Auf diese Einzelkonten wird dann das anteilige Guthaben übertragen. Die Aufteilung erfolgt grundsätzlich pro Kopf, also zur Hälfte, zu zwei Dritteln oder ähnlich. In Einzelfällen kann mit dem Pfändungsgläubiger auch eine andere Aufteilung vereinbart werden.

Stellen Sie weiterhin sicher, dass alle Geldeingänge wie Gehalt, Rente, Kindergeld und Sozialleistungen künftig aufs entsprechende Einzelkonto eingezahlt werden. Auch Abbuchungen müssen nach Ablauf der Monatsfrist von einem der Einzelkonten vorgenommen werden. Nach Ablauf des Monatszeitraums lösen Sie das Gemeinschaftskonto auf.

Der verschuldete Ehepartner lässt sein Girokonto nun in ein P-Konto umwandeln. Da bei Kontoeinrichtung bereits eine Pfändung vorliegt, gestatten Banken meist nur die Eröffnung eines Basiskontos. Dieses wird rein auf Guthabenbasis geführt, lässt sich aber ebenso in ein P-Konto umwandeln wie ein jedes andere Girokonto.

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Foto: Hachem / stock.adobe.com

Schuldnerberatung Schulz: Oliver Schulz (Rechtsanwalt / Fachanwalt für Insolvenzrecht)
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Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.

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