Möchten Sie einen Weg aus der Schuldenfalle finden, können Sie die Hilfe einer öffentlichen Schuldnerberatung in Anspruch nehmen. Alternativ wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt, der Ihnen neben einer kompetenten Schuldner- auch eine fachkundige Rechtsberatung bietet.
Hier erfahren Sie mehr über Vorteile und Kosten einer anwaltlichen Schuldnerberatung.
Das Wichtigste – kurz & knapp
- Die Schuldnerberatungsstellen der Länder, Kommunen und Wohlfahrtsverbände bieten meist kostenlose Beratungsgespräche, für die aber lange Wartezeiten anfallen.
- Die Beratung bei einem Rechtsanwalt ist kostenpflichtig, jedoch sind schneller Termine zu bekommen.
- Ein Fachanwalt für Insolvenzrecht darf Sie auch im Privatinsolvenzverfahren beraten.
Beratungsmöglichkeiten für Schuldner
Suchen Sie als Schuldner nach professioneller Beratung, stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:
- Schuldnerberatungsstellen der Länder und Kommunen
- Schuldnerberatungsstellen in gemeinnütziger Trägerschaft von Wohlfahrtverbänden wie der AWO, Caritas, Deutsches Rotes Kreuz oder Diakonie
- Fachanwälte für Schulden- und Insolvenzrecht
Öffentliche Schuldnerberatungsstellen: oft kostenlos, aber mit langen Wartezeiten
Ein großer Vorteil der Schuldnerberatung durch kommunale oder gemeinnützige Träger: Da die Beratungsstellen öffentliche Förderung erhalten, ist die Beratung in den meisten Fällen kostenfrei. Um sicherzugehen, sollten Sie aber vor dem ersten Beratungsgespräch nachfragen, ob Kosten anfallen und wie sich diese zusammensetzen.
Ein Nachteil, wenn Sie Hilfe bei einer öffentlichen Schuldnerberatungsstelle suchen: Es kommt häufig zu langen Wartezeiten, die mitunter mehrere Monate betragen können. Vereinbaren Sie Ihren Termin daher so früh wie möglich, wenn Sie Ihre finanziellen Probleme bemerken. Andernfalls wächst der Schuldenberg immer weiter an.
Nutzen Sie die Wartezeit, um alle wichtigen Informationen und Unterlagen für das Beratungsgespräch zusammenzustellen: Ihre Vermögens- und Einkommensübersicht, eine Auflistung aller Verbindlichkeiten sowie eine Aufstellung Ihrer Gläubiger.
Beachten Sie auch, dass nicht jede öffentliche Schuldnerberatungsstelle Sie durch eine eventuelle Privatinsolvenz begleiten darf. Die Insolvenzordnung legt fest, dass zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens eine Bescheinigung nötig ist, die von einer geeigneten Stelle oder Person nach persönlicher Beratung und Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse ausgestellt wird.
Welche Stellen als geeignet gelten, legt jedes Bundesland individuell fest. Erkundigen Sie sich also im Vorfeld, ob eine Insolvenzberatung möglich ist.
Schuldnerberatung durch den Anwalt: Ihre Vorteile
Eine anwaltliche Schuldnerberatung empfiehlt sich vor allem in dringenden Fällen, in denen Sie nicht lange auf einen Termin warten können:
- Wenn Miet-, Gas- oder Stromschulden bestehen.
- Wenn die monatlichen Ausgaben das Einkommen längerfristig übersteigen.
- Wenn Sie bereits einen Mahn- oder Vollstreckungsbescheid erhalten haben.
- Wenn sich der Gerichtsvollzieher angekündigt hat bzw. eine Lohnpfändung oder Kontopfändung droht.
Genau wie eine öffentliche Beratungsstelle bemüht sich der Rechtsanwalt zunächst um einen außergerichtlichen Vergleich. Scheitert dieser, kann der Anwalt Sie durch die Privatinsolvenz begleiten. Ein Rechtsanwalt ist in aller Regel eine geeignete Person und kann die nötige Bescheinigung über das Scheitern der außergerichtlichen Einigung gemäß § 305 InsO auszustellen.
Eine anwaltliche Begleitung ist im Privatinsolvenzverfahren zwar nicht vorgeschrieben, dennoch ist es vorteilhaft, eine fachlich versierte Person an der Seite zu haben.
Kosten für die anwaltliche Schuldnerberatung
Eine unverbindliche Erstberatung durch einen Fachanwalt ist oft kostenlos. Die maximalen Kosten für das erste Beratungsgespräch sind aktuell auf 226,10 Euro festgesetzt. Die Beratungshilfe während des außergerichtlichen Schuldenvergleichs berechnet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach individueller Vereinbarung. Seriöse Anwälte legen Ihnen transparent dar, welche Kosten anfallen.
In gewissen Fällen können Schuldner einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht beantragen. Statt der gesamten Kosten zahlen Sie dann pauschal 15 Euro. Die Ausstellung des Beratungshilfescheins ist allerdings an strenge Vorgaben geknüpft und das Gericht kann Sie an eine öffentliche Beratungsstelle verweisen. Darüber hinaus gilt der Beratungshilfeschein nur für die außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern, nicht aber für das Insolvenzverfahren.
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Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.