Foto für den Blogartikel "Schulden loswerden ohne Geld - geht das?". Auf dem Bild sieht man einen leeren, gebogenen Tunnel mit hellem Licht am Ende – eine Metapher für das "Licht am Ende des Tunnels" und den Weg aus den Schulden.

Schulden loswerden ohne Geld – geht das?

Haben Sie Schulden, können Sie Ihre Gläubiger um eine Ratenzahlung oder einen Zahlungsaufschub bitten. Häufig zeigen sich Gläubiger kulant und lassen sich auf solche Vereinbarungen ein. Doch was, wenn Ihr Geld selbst für Ratenzahlungen nicht ausreicht?

Hier erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie haben, um Ihre Schulden ohne Geld loszuwerden.

Das Wichtigste – kurz & knapp

  • In Ausnahmefällen können Jobcenter und Sozialamt gewissen Schulden übernehmen, um zum Beispiel Wohnungslosigkeit zu vermeiden.
  • Mittellose Schuldner haben zudem die Möglichkeit, Privatinsolvenz anzumelden. Damit die Verfahrenseröffnung nicht abgewiesen wird, sollten Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten stellen.
  • Nehmen Sie auf jeden Fall die Hilfe einer professionellen Schuldnerberatung in Anspruch. Erfahrene Berater zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Schulden auch mit geringen finanziellen Mitteln abbauen können.

Mittellos und verschuldet – was tun?

Kommen Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nach, drohen schnell schwerwiegende Konsequenzen. Gläubiger können einen Vollstreckungsbescheid erwirken und Ihren Lohn oder Ihr Konto pfänden lassen. Geraten Sie mit Ihren Mietzahlungen in Rückstand, besteht das Risiko, wohnungslos zu werden.

Mittellose Schuldner haben häufig keine Möglichkeit, die Forderungen in Raten zurückzuzahlen. Dennoch bestehen einige Optionen, Ihre Schulden loszuwerden.

Zunächst sollten Sie sofort aufhören, neue Schulden zu machen. Verschaffen Sie sich zudem einen Überblick über alle offenen Forderungen. Führen Sie ein Haushaltsbuch, in dem Sie alle Einnahmen und Ausgaben auflisten. Auf diese Weise erkennen Sie Einsparpotenzial und sehen, ob eventuell doch etwas Geld zur Schuldensanierung zur Verfügung steht.

Schuldenübernahme durch Jobcenter und Sozialamt

Mittellose Schuldner können sich ans Jobcenter oder Sozialamt wenden. In Ausnahmefällen gewähren diese Stellen ein Darlehen oder Beihilfen, um eine akute Notlage wie den Verlust der Wohnung oder das Sperren des Stromanschlusses abzuwenden.

Übernommen werden unter anderem:

  • Mietschulden
  • Schulden bei Strom- und Gasversorgern
  • Tilgungsraten für Haus- oder Wohnungskredit

Voraussetzung ist, dass Anspruch auf eine Sozialleistung besteht. Sie müssen also dazu berechtigt sein, Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung zu beziehen. Eine Übernahme der Schulden kann jedoch auch erfolgen, wenn kein solcher Anspruch besteht, sie aber dennoch Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen können.

Wichtig: Ob ein Darlehen oder eine Beihilfe gewährt werden, ist stets Ermessensentscheidung des Jobcenters oder Sozialamts.

Schuldensanierung durch Privatinsolvenz

Damit sich Verbraucher von ihren Schulden befreien können, hat der Gesetzgeber die Option der Privatinsolvenz geschaffen. In diesem gerichtlichen Verfahren wird dem Schuldner ein Treuhänder zugeteilt, der die Insolvenzmasse – bestehend aus Vermögen und Einnahmen des Schuldners – verwaltet und an die Gläubiger aufteilt.

Zur Deckung ihres Lebensunterhalts steht Schuldnern während dieser Phase ein pfändungsfreier Betrag gemäß Zivilprozessordnung zu (§ 850c ZPO). Nach einer drei Jahre dauernden Wohlverhaltensphase erfolgt die Restschuldbefreiung.

Achtung: Die Kosten für das Insolvenzverfahren werden nicht von der Restschuldbefreiung erfasst, sondern sind weiterhin vom Schuldner zu tragen. Reicht das Vermögen des Schuldners voraussichtlich nicht aus, um die Verfahrenskosten zu decken, weist das Gericht den Antrag auf Insolvenzeröffnung ab. Mittellose Schuldner können allerdings einen Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten stellen. Wird der Antrag bewilligt, fließt das Geld aus der Insolvenzmasse zunächst in die Deckung der Verfahrenskosten. Sind nach Ende des Insolvenzverfahrens noch Kosten offen, müssen Sie den Rest in Raten zurückzahlen. Dazu haben Sie i.d.R. 48 Monate lang Zeit.

Mit einer Schuldnerberatung am Schuldenabbau arbeiten

Schulden ohne Geld loszuwerden ist schwierig, aber nicht unmöglich. Wachsen Ihnen Ihre Zahlungsverpflichtungen über den Kopf, nehmen Sie schnellstmöglich Kontakt zu einer Schuldnerberatungsstelle auf.

Unsere kompetenten Berater helfen Ihnen, wieder einen Überblick über Ihre Finanzen zu gewinnen, und ermitteln den für Sie den am besten geeigneten Weg zur Schuldensanierung. Auch im Privatinsolvenzverfahren stehen wir Ihnen gerne zur Seite!

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Schuldnerberatung Schulz: Foto von Oliver Schulz (Rechtsanwalt / Fachanwalt für Insolvenzrecht)
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Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.

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