Kinder machen Freude, können aber auch ganz schön ins Geld gehen. Neue Kleidung, neue Schuhe, ein Schulausflug, Schultaschen, Schreibunterlagen – da kommt im Monat einiges an Kosten zusammen.
Für Familien in ohnehin angespannten finanziellen Verhältnissen sind diese Ausgaben oft schwierig zu stemmen. Kommt es auch noch zu einer Pfändung, ist die Sorge groß, den Lebensunterhalt der Kinder überhaupt nicht mehr decken zu können. Der Gesetzgeber sieht für Eltern mit Kindern allerdings erhöhte Pfändungsfreigrenzen vor.
Das Wichtigste – kurz & knapp
- Die Zivilprozessordnung schreibt vor, dass Schuldnern im Falle einer Pfändung oder Insolvenz ein gewisser pfändungsfreier Betrag zum Leben bleiben muss.
- Bestehen Unterhaltsverpflichtungen, etwa gegenüber Kindern, erhöht sich die Pfändungsfreigrenze.
- Die aktuellen Pfändungsfreibeträge können der jährlich zum 1. Juli angepassten Pfändungstabelle entnommen werden.
Gesetzlicher Pfändungsfreibetrag zur Sicherung des Existenzminimums
Strengt ein Gläubiger eine Pfändung an oder melden Sie Privatinsolvenz an, müssen Sie Ihr Einkommen und Ihr Vermögen zur Deckung Ihrer Schulden abtreten. Der Gesetzgeber möchte allerdings sicherstellen, dass Schuldner trotz Pfändung ihren Lebensunterhalt bestreiten und das Existenzminimum sichern können.
Aus diesem Grund ist ein gewisser Anteil Ihres Nettoeinkommens vor der Pfändung geschützt. Auf diese Weise können Sie weiterhin laufende Kosten wie Miete, Strom und Versicherungen zahlen, ohne auf staatliche Leistungen angewiesen zu sein.
Das Recht auf einen pfändungsfreien Betrag ist in der Zivilprozessordnung festgeschrieben (§ 850c ZPO). Die Höhe des Pfändungsfreibetrags regelt der Gesetzgeber in der sogenannten Pfändungstabelle. Diese wird jährlich zum 1. Juli an die aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse angepasst. In der Regel steigen damit die pfändungsfreien Beträge.
Vom 1. Juli 2024 an liegt der pfändungsfreie Grundbetrag zum Beispiel bei 1.499,99 Euro im Monat. Verdienen Sie weniger, darf kein Geld gepfändet werden. Verdienen Sie mehr, richtet sich die Höhe des pfändbaren Anteils nach Ihrem Nettoeinkommen. Bei einer Kontopfändung bleibt Ihnen ein aufgerundeter Grundbetrag von 1.500 Euro zum Leben.
Achtung: Bei einer Kontopfändung ist der pfändungsfreie Betrag nicht automatisch geschützt. Sie müssen Ihr Girokonto zunächst in ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) umwandeln lassen. Unterhaltszahlungen und den Bezug von Kindergeld müssen Sie der Bank durch geeignete Bescheinigungen nachweisen.
Erhöhter Freibetrag für Eltern mit Kindern
Für Familien mit Kindern reichen knapp 1.500 Euro im Mona kaum aus, um alle Kosten zu decken. Der Nachwuchs benötigt schließlich regelmäßig neue Kleidung, außerdem fallen Kosten für die Schule an und auf alle Freizeitaktivitäten möchte man auch nicht verzichten.
Der Gesetzgeber sieht daher vor, dass sich der Pfändungsfreibetrag bei bestehenden Unterhaltsverpflichtungen erhöht. Sind Sie verheiratet und haben Kinder, steht Ihnen damit mehr Geld im Monat zu als einem alleinstehenden Schuldner.
Die Pfändungsfreigrenze erhöht sich bei Unterhaltsverpflichtungen automatisch. Bei einem Unterhaltsberechtigten liegt sie zum Beispiel bei 2.059,99 Euro im Monat. Sind Sie zwei Personen gegenüber unterhaltspflichtig, beträgt die Freigrenze 2.369,99 Euro. Bei fünf Unterhaltsberechtigten bleiben 3.309,99 Euro pfändungsfrei.
Wichtig zu wissen: Kindergeld und Unterhaltszahlungen, die Sie für Ihre Kinder erhalten, sind ebenfalls vor der Pfändung geschützt. Diese Bezüge stehen den jeweiligen Kindern zu, daher erhalten Gläubiger keinen Zugriff.
Beispiele zur Pfändungsfreigrenze mit Kindern
Wie viel Geld Sie im Falle einer Pfändung behalten dürfen, richtet sich also nach zwei Faktoren:
- Höhe des Nettoeinkommens
- Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen
Was bedeutet das in der Praxis? Zur Verdeutlichung haben wir einige Beispiele zusammengestellt. Stand ist jeweils die seit 1. Juli 2024 gültige Pfändungstabelle.
Beispiel 1: Alleinerziehender Elternteil mit einem Kind
Eine alleinerziehende Mutter arbeitet in Vollzeit und verdient ein Nettoeinkommen von 2.065,00 Euro im Monat. Sie hat ein minderjähriges Kind und ist damit einer Person gegenüber unterhaltspflichtig.
Ihr Einkommen liegt nun knapp über der Pfändungsfreigrenze für Personen mit einer Unterhaltsverpflichtung. Dadurch sind im Monat 3,41 Euro pfändbar.
Beispiel 2: Ehepaar mit einem Kind
Ein verheirateter Schuldner mit einem Kind ist zwei Personen gegenüber unterhaltspflichtig – dem Ehepartner und dem Kind gegenüber.
Die Pfändungsfreigrenze liegt in diesem Fall bei 2.369,99 Euro. Verdient der Schuldner 3.000 Euro netto im Monat, können 253,62 Euro gepfändet werden.
Beispiel 3: Ehepaar mit vier Kindern
In diesem Beispiel ist der verschuldete Ehepartner vier Personen gegenüber unterhaltspflichtig. Verdient er bis zu 2.999,99 Euro netto im Monat, bleibt sein Einkommen pfändungsfrei.
Liegt sein monatliches Einkommen dagegen zwischen 3.000 und 3.009,99 Euro netto, sind 1,70 Euro pfändbar. Bei einem Nettoeinkommen von 3.100 Euro im Monat können 21,70 Euro gepfändet werden.
Aktuelle Pfändungsfreigrenze schnell und bequem berechnen: Nutzen Sie einfach unseren Online-Pfändungsrechner, der Ihren pfändungsgeschützten Betrag automatisch und schnell berechnet. INFO: Sie können sich darüber hinaus alle Freibeträge seit 2002 anzeigen lassen.
Foto: calypso77 / stock.adobe.com
Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.


