Ist mein Paypal-Konto pfändbar?

Ist mein Paypal-Konto pfändbar?

Wer im Internet Waren einkauft, nutzt zur Zahlung häufig den Service von Paypal. Der Zahlungsdienstleister bietet einen ausgedehnten Käuferschutz, was Online-Transaktionen sicherer macht. Paypal-Nutzer können auf ihrem Konto auch Geld empfangen.

Ob das Paypal-Konto pfändbar ist, erfahren Sie in diesem Artikel.

Das Wichtigste – kurz & knapp

  • Paypal ist ein beliebter Zahlungsdienstleister für Transaktionen bei Online-Käufen. Verbraucher können auch Zahlungen entgegennehmen.
  • Ein Paypal-Konto wird pfändungsrechtlich wie ein normales Bankkonto behandelt. Guthaben ist damit pfändbar.
  • Bei der Abgabe der Vermögensauskunft ist das Paypal-Konto ebenfalls anzugeben.

Paypal: Ein beliebter Zahlungsdienstleister

Eine immer größere Zahl von Transaktionen findet heute online statt. Der Dienstleister Paypal stellt eine schnelle und für den Zahlenden sichere Methode des Geldtransfers zur Verfügung. Legen Kunden ein Konto an, verbinden sie dieses mit ihrem Girokonto. Nun können sie entweder ihr Paypal-Konto mit Guthaben aufladen oder Zahlungen per Lastschrift von ihrem Girokonto abbuchen lassen.

Bei Zahlungen tritt Paypal in Vorleistung. Für den Zahlungsempfänger hat das den Vorteil, dass das Geld direkt auf seinem Konto eingeht. Außerdem ist es zudem möglich, Geld an die Paypal-Konten von Freunden und Verwandten zu schicken. Verwaltet werden die Konten europäischer Kunden in Luxemburg.

Paypal-Konto ist pfändbar

Haben Sie sich verschuldet und ein Gläubiger strengt eine Pfändung an, wird das Paypal-Konto wie jedes andere Bankkonto behandelt: Befindet sich aktuell Guthaben auf dem Konto, kann das Geld gepfändet werden.

Anders als ein Girokonto bei einer deutschen Bank können Sie Ihr Paypal-Konto allerdings nicht als Pfändungsschutzkonto (P-Konto) führen. Daher besteht kein Schutz für den gesetzlich zugesicherten Pfändungsfreibetrag.

Kommt es zu einer Kontopfändung, sollten Sie das Girokonto bei ihrer Hausbank in ein P-Konto umwandeln lassen und keine Zahlungen mehr auf Ihrem Paypal-Konto entgegennehmen, um Probleme zu vermeiden. Das P-Konto kann aber weiterhin mit Ihrem Paypal-Konto verbunden bleiben.

Wichtig zu wissen: Werden Sie zur Abgabe der Vermögensauskunft (früher: eidesstattliche Versicherung) aufgefordert, müssen Sie Ihr Paypal-Konto ebenfalls angeben – unabhängig davon, ob Sie gerade über Guthaben verfügen. Verschweigen Sie es in der Vermögensauskunft, machen Sie sich strafbar.

Herausforderungen für Gläubiger

Aus Sicht des Gläubigers ist die Pfändung von Paypal-Konten mit einigen Herausforderungen verbunden – unter anderem, da der Drittschuldner Paypal eben in Luxemburg und nicht in Deutschland ansässig ist.

Im Ausland ist der von einem deutschen Gericht erlassene Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ist nicht zwangsläufig bindend. Wird er in Luxemburg nicht anerkannt, müssen Gläubiger einen europäischen Zahlungsbefehl beantragen. Das ist mit mehr Aufwand und höheren Kosten verbunden. Die Kosten muss der Gläubiger vorstrecken.

Befindet sich gerade kein Guthaben auf dem Paypal-Konto, verläuft die Pfändung zudem ins Leere. Aus diesen Gründen ziehen viele Gläubiger andere Methoden der Zwangsvollstreckung vor.

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Foto: Diego / stock.adobe.com

Schuldnerberatung Schulz: Oliver Schulz (Rechtsanwalt / Fachanwalt für Insolvenzrecht)
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Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.

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