Foto für den Blogartikel "Ist ein Tagesgeldkonto pfändbar?". Auf dem Bild sieht man ein goldenes Sparschwein auf hellem Hintergrund – Sinnbild für Ersparnisse, die bei Schulden ggf. gepfändet werden könnten.

Ist ein Tagesgeldkonto pfändbar?

Bei Zahlungsrückständen greifen Gläubiger häufig zum Mittel der Kontopfändung, um ihre Forderungen einzutreiben.

Darf auch ein Tagesgeldkonto gepfändet werden? Und wie sollten Sie sich im Falle einer Kontopfändung verhalten? Hier erfahren Sie mehr.

Das Wichtigste – kurz & knapp

  • Eine Kontopfändung bezieht sich in aller Regel auch auf das Tagesgeldkonto des Schuldners.
  • Während der laufenden Pfändung steht Schuldnern ein gewisser Freibetrag zur Deckung ihres Lebensunterhalts zu.
  • Lassen Sie Ihr Girokonto in ein P-Konto umwandeln, bleibt der monatliche Freibetrag automatisch geschützt. Der Pfändungsschutz erstreckt sich allerdings nicht auf das Tagesgeldkonto.

Tagesgeldkonten sind grundsätzlich pfändbar

Gerät ein Schuldner in Zahlungsverzug und zahlt auch trotz Mahnungen nicht, können Gläubiger vor Gericht einen vollstreckbaren Titel erwirken. Dieser Vollstreckungstitel ermöglicht es den Gläubigern unter anderem, einen sogenannten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) zu beantragen. Rechtsgrundlage bildet die Zivilprozessordnung (§ 829 ZPO).

Mit diesem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss darf der Gläubiger nun die Kontopfändung einleiten. Zu diesem Zweck schickt er den PfÜB an die Bank des Schuldners. Die Bank wird daraufhin zum Drittschuldner und muss die geforderte Summe vom Konto des Schuldners an den Gläubiger abführen.

Der PfÜB gilt, soweit nicht anders festgelegt, für alle Konten des Schuldners. Die Pfändung erstreckt sich also nicht nur auf das Girokonto, sondern auch auf Sparguthaben und das Tagesgeldkonto.

Tagesgeldkonto gepfändet: Das sollten Sie jetzt tun

Eine Kontopfändung hat weitreichende Folgen: Das Konto wird gesperrt, Lastschriften, Daueraufträge und Überweisungen gehen nicht mehr ab. Damit Schuldner weiterhin Miete, Strom und Lebensmittel zahlen können, gesteht ihnen der Gesetzgeber jedoch einen gewissen pfändungsfreien Betrag zu.

Der Freibetrag ergibt sich aus der jährlich angepassten Pfändungstabelle und beträgt aktuell 1.560,- Euro im Monat (Stand: Juli 2025).

Ihr Girokonto können Schuldner in ein Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, umwandeln lassen und auf diese Weise den gesetzlichen Freibetrag schützen (§ 850k ZPO). Auf Antrag lässt sich auch ein erhöhter Freibetrag schützen, wenn beispielsweise Unterhaltsverpflichtungen bestehen.

Jeder Schuldner darf jedoch nur ein P-Konto führen. Der Pfändungsschutz erstreckt sich zudem nur auf das umgewandelte Girokonto selbst – nicht auf das Tagesgeldkonto. Buchen Sie Geld vom Giro- aufs Tagesgeldkonto um, wird die Bank die Summe an den Gläubiger weiterleiten. Daher lassen Sie Ihr Tagesgeldkonto während einer laufenden Pfändung am besten ruhen.

Unterstützung bei allen Fragen zur Kontopfändung erhalten Sie von unseren Schuldnerberatern. Nehmen Sie möglichst frühzeitig Kontakt zu uns auf, um eine Pfändung nach Möglichkeit zu vermeiden.

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Foto: Fazal / stock.adobe.com

Schuldnerberatung Schulz: Foto von Oliver Schulz (Rechtsanwalt / Fachanwalt für Insolvenzrecht)
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Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.

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