Privatinsolvenz Selbstbehalt: Was darf ich behalten?

Privatinsolvenz Selbstbehalt: Was darf ich behalten?

Was darf ich behalten? Diese Frage stellen sich viele Schuldner, die eine Privatinsolvenz als Weg aus der Schuldenfalle in Erwägung ziehen. Glücklicherweise ist der Selbstbehalt gesetzlich geregelt, sodass das Existenzminimum gesichert ist.

Bei einer Verbraucherinsolvenz gelten im Prinzip die gleichen Regeln wie bei einer Pfändung. Der Gläubiger kann versuchen, über Sachwerte oder das Arbeitseinkommen an sein Geld zu kommen. Befindet sich der Schuldner nicht im Insolvenzverfahren, hilft ihm dabei ein Gerichtsvollzieher. Handelt es sich um eine Pfändung in einer laufenden Privatinsolvenz, übernimmt der Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder die Aufgabe der Vollstreckung.

Die Frage nach dem Selbstbehalt spielt direkt nach der Eröffnung der Privatinsolvenz sowie in der Wohlverhaltensphase eine wichtige Rolle.

Verwertung des Vermögens zu Beginn des Insolvenzverfahrens

Um seine Schulden zu begleichen, ist der Schuldner verpflichtet, Teile seines Vermögens abzugeben. Direkt am Anfang des Privatinsolvenzverfahrens prüft der Insolvenzverwalter, welche Vermögenswerte er zu Geld machen kann. Dabei schaut er nach Bargeld, Bankkonten und Wertpapiere, aber auch auf Sachwerte. Mit der Summe, die dadurch zusammenkommt, begleicht er die Verfahrenskosten und zahlt – sofern vorhanden – den Rest an die Gläubiger.

Der Insolvenzverwalter muss dabei die gleichen Regeln beachten wie bei einer „normalen“ Sachpfändung. Während er viele Dinge pfänden darf, wie z.B. Elektronikartikel, Schmuck, Antiquitäten oder Luxusartikel, darf er das bei anderen Gegenständen nicht. Zu den unpfändbaren Sachen gehören u.a.

  • Alltagskleidung und Arbeitskleidung
  • notwendige Möbel und Haushaltsutensilien
  • Fernseher (wenn es sich nicht um eine Luxusvariante handelt)
  • Ehering

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Darf man Haus und Auto behalten?

Bei der Frage, was man behalten darf, schwingt häufig die Angst mit, dass die eigene Immobilie oder das geliebte Auto im Rahmen einer Zwangsversteigerung verwertet werden könnten. Leider ist diese Sorge sehr berechtigt, da es für diese Werte keinen besonderen Pfändungsschutz gibt.

Der Insolvenzverwalter sieht i.d.R. nur von der Verwertung einer Immobilie ab, wenn diese mit hohen Schulden belastet ist. Das Auto darf man hingegen behalten, wenn man es zwingend für den Arbeitsweg benötigt oder aufgrund einer Behinderung darauf angewiesen ist.

Hat das Auto aber einen hohen Zeitwert, kann der Insolvenzverwalter es verwerten, auch wenn der Schuldner darauf angewiesen ist. Dieser muss dann auf ein deutlich günstigeren PKW „umsatteln“.

Wie hoch ist der Selbstbehalt während der Privatinsolvenz?

Nach der Vermögensverwertung zu Beginn des Insolvenzverfahrens ist der Schuldner in der Wohlverhaltensphase verpflichtet, monatlich den pfändbaren Teil seines Nettoeinkommens an den Treuhänder abzuführen (Lohnpfändung / Gehaltspfändung). Dieser leitet das Geld dann an die Gläubiger weiter.

Nach einer gesetzlichen Neuregelung Ende 2020 und der daraus resultierenden Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens dauert die Privatinsolvenz nur noch maximal drei Jahre. Vorher lag die Höchstdauer bei sechs Jahren.

Wie hoch der Selbstbehalt exakt ist, richtet sich nach der Höhe des Lohns und der Zahl der unterhaltspflichtigen Personen. Über unseren Pfändungsrechner oder die Pfändungstabelle mit den aktuellen Pfändungsfreibeträgen finden Sie schnell heraus, wie viel Sie von Ihrem Einkommen behalten dürfen.

Photo by Micheile Henderson on Unsplash

Schuldnerberatung Schulz: Oliver Schulz (Rechtsanwalt / Fachanwalt für Insolvenzrecht)
Oliver Schulz

Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.

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