GLOSSAR
Gehaltspfändung
Im Zuge der Zwangsvollstreckung ist eines der unangenehmsten Mittel der Gläubiger die Gehaltspfändung. Hierzu wird bei Gericht ein sogenannter Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragt. Dieser wird direkt beim Arbeitgeber vorgelegt, der dann auch über die finanzielle Situation des Mitarbeiters informiert ist.
Das wird von den meisten Schuldnern als sehr unangenehm empfunden. Bei der Gehaltspfändung ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen Teil Ihres Gehaltes direkt an den oder die Gläubiger zu überweisen. Ihnen selbst wird dann oft nur noch der sogenannte Selbstbehalt ausgezahlt.
Dieser ist in der sogenannten Düsseldorfer Tabelle festgelegt und berücksichtigt unter anderem auch Ihre Unterhaltsverpflichtungen. Es können mehrere Gläubiger eine Gehaltspfändung durchsetzen. Dann müssen sie in chronologischer Reihenfolge bedient werden.
Auch während des Insolvenzerfahrens (Privatinsolvenz und Regelinsolvenz) wird in Ihr Gehalt gepfändet. Nun allerdings nicht mehr an mehrere Gläubiger, sondern einzig und allein an Ihren Insolvenzverwalter, dessen Aufgabe es ist, dieses Vermögen einzuziehen, zu verwalten und gerecht an alle Gläubiger zu verteilen.