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Zwangsversteigerung

Die Zwangsversteigerung ist im Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG) normiert. Dabei handelt es sich um ein Vollstreckungsverfahren, mit dem der Gläubiger seinen Anspruch gegen den Schuldner mit staatlichen Machtmitteln durchsetzen kann.

Mit der Zwangsversteigerung kann der Gläubiger wegen einer Geldforderung in das unbewegliche Vermögen des Schuldners vollstrecken, zum Beispiel in ein Grundstück, in Wohnungseigentum, in Gebäude oder Gebäudekomplexe, in ein Register eingetragene Schiffe oder Flugzeuge oder in grundstücksgleiche Rechte wie das Erbbaurecht.

Die Zwangsversteigerung muss von einem Gläubiger oder von mehreren Gläubigern gemeinsam beantragt werden. Voraussetzung für die Antragstellung ist ein Vollstreckungstitel, der aus einem Mahnbescheid resultiert. Das für die Zwangsversteigerung zuständige Vollstreckungsgericht ist meistens das Amtsgericht, in dessen Zuständigkeitsbereich sich die zu versteigernde Immobilie befindet.

Vor der Zwangsversteigerung wird der Verkehrswert des jeweiligen Objektes durch einen vom Gericht eingeschalteten Sachverständigen festgelegt. Im Ergebnis entsteht ein Verkehrswertgutachten, das von allen Verfahrensbeteiligten und auch von Biet-Interessenten eingesehen werden kann. Anschließend legt das Vollstreckungsgericht den Versteigerungstermin fest.

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