Foto für den Blogartikel "Privatinsolvenz online anmelden - geht das?". Auf dem Foto sieht man ein ausgefülltes Formular (Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens) mit blauem Kugelschreiber - symbolisch für das Anmelden einer Privatinsolvenz.

Privatinsolvenz online anmelden – geht das?

Mit der Privatinsolvenz bietet der Gesetzgeber zahlungsunfähigen und überschuldeten Verbrauchern eine Möglichkeit, sich wirtschaftlich zu sanieren. Das Insolvenzverfahren wird allerdings nur auf Antrag eröffnet.

Lässt sich die Privatinsolvenz auch online anmelden? Wir geben Antworten.

Das Wichtigste – kurz & knapp

  • Die Privatinsolvenz kann nicht online angemeldet werden. Der Antrag muss dem zuständigen Insolvenzgericht schriftlich zugehen.
  • Vor der Antragstellung hat ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern zu erfolgen.
  • Da die Antragstellung äußerst komplex ist, empfiehlt es sich, eine professionelle Schuldnerberatung oder einen versierten Anwalt hinzuzuziehen.

Privatinsolvenz muss schriftlich angemeldet werden

Die Verbraucherinsolvenz dauert drei Jahre. Hält sich der Schuldner in dieser Wohlverhaltensphase an bestimmte Auflagen, wird ihm zum Ende des Verfahrens die restliche Schuldensumme erlassen – die sogenannte Restschuldbefreiung.

Einkommen und Vermögen des Schuldners unterstehen während des laufenden Verfahrens einem Insolvenzverwalter und werden auf die Gläubiger aufgeteilt. Damit dem Schuldner noch ausreichend Geld zum Leben bleibt, gesteht ihm der Gesetzgeber monatlich einen bestimmten pfändungsfreien Betrag zu. Die Höhe ergibt sich aus der Pfändungstabelle.

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens muss vor dem zuständigen Insolvenzgericht beantragt werden. Um die Ausgangsfrage zu beantworten: Der Antrag auf Privatinsolvenz kann nicht online eingereicht werden.

Schuldner können lediglich das benötigte Formular aus dem Internet herunterladen. Der ausgefüllte Antrag ist anschließend schriftlich Amtsgericht am Wohnort des Schuldners einzureichen. Schuldner müssen den Antrag also entweder per Post ans Gericht schicken (idealerweise per Einschreiben) oder persönlich vorbeibringen. Das regelt die Insolvenzordnung (§ 3 Abs. 1 InsO) unter der Überschrift „Örtliche Zuständigkeit“.

Dem Antragsformular sind verschiedene weitere Unterlagen beizufügen:

  • Angaben zum Schuldner
  • Bescheinigung über einen gescheiterten außergerichtlichen Einigungsversuch (§ 305 InsO)
  • Vermögensübersicht und Vermögensverzeichnis
  • Forderungs- und Gläubigerverzeichnis
  • Forderungsabtretungserklärung
  • Schuldenbereinigungsplan

Vor der Privatinsolvenz steht der außergerichtliche Einigungsversuch

Schulden allein reichen noch nicht aus, um ein Insolvenzverfahren anzumelden. Die Insolvenzordnung legt fest, dass einer von drei Insolvenzgründen vorliegen muss (§ 17 ff InsO):

  • Zahlungsunfähigkeit
  • drohende Zahlungsunfähigkeit
  • Überschuldung

Das gilt für die Regelinsolvenz ebenso wie für Privatinsolvenzverfahren. Können Sie Ihre Schulden in absehbarer Zeit aus eigener Kraft tilgen, kommen Sie nicht für die Privatinsolvenz infrage. Bevor es ins Verfahren geht, müssen Sie sich zudem um einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit Ihren Gläubigern bemühen (§ 305 InsO).

Zu diesem Zweck erstellen Sie einen Schuldenbereinigungsplan, in dem Sie festhalten, wie und in welchem Zeitraum Sie Ihre Schulden zurückzahlen möchten. Abhängig von Ihren finanziellen Möglichkeiten können Sie Ihren Gläubigern zum Beispiel Ratenzahlungen bzw. einen Schuldenvergleich anbieten.

Der Aufwand lohnt sich: Da viele Gläubiger in einem Insolvenzverfahren noch weniger Geld erhalten oder komplett leer ausgehen würden, stehen die Chancen auf einen erfolgreichen Schuldenvergleich gut. Für Schuldner bietet die außergerichtliche Einigung die Möglichkeit, sich ohne Gerichtsverfahren von ihren Schulden zu befreien und so die während der Wohlverhaltensphase geltenden Auflagen zu vermeiden. Eine professionelle Schuldnerberatung unterstützt Sie bei den Verhandlungen mit Ihren Gläubigern.

Privatinsolvenz anmelden: Das sollten Sie beachten

Der außergerichtliche Vergleich kommt nur zustande, wenn ihm alle Gläubiger zustimmen. Ist das nicht der Fall, geht es weiter in die Privatinsolvenz.

Wichtig zu wissen: Der Antrag muss sorgfältig und natürlich wahrheitsgemäß ausgefüllt werden. Außerdem müssen die beigefügten Unterlagen vollständig sein. Damit Ihnen keine Fehler unterlaufen, nehmen Sie für die Antragstellung am besten professionelle Hilfe in Anspruch.

Anwaltliche Schuldnerberater sind dazu berechtigt, die benötigte Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs auszustellen und begleiten Sie von der Schuldenanalyse bis zur Restschuldbefreiung.

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FAQ

Kann ich einen Insolvenzantrag online stellen?

Nein. Dem deutschen Insolvenzrecht zufolge ist der Antrag auf Eröffnung des Privatinsolvenzverfahrens schriftlich beim zuständigen Insolvenzgericht einzureichen.

Kann man einfach so Privatinsolvenz anmelden?

Privatinsolvenz können Sie nur anmelden, wenn einer von drei Insolvenzgründen vorliegt: Zahlungsfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung (§ 17 ff InsO).

Wie hoch sind die Kosten für eine Privatinsolvenz?

Die Kosten für ein Insolvenzverfahren richten sich nach der Insolvenzmasse. Ist keine Masse vorhanden, betragen die Verfahrenskosten rund 2.000 bis 2.500 Euro. Dazu gehören die Gerichtskosten in Höhe von etwa 1.000 sowie die Gebühren für den Insolvenzverwalter, mindestens 1.120 Euro.

Was kostet eine Privatinsolvenz bei der Caritas?

Die Beratungsleistung der Caritas ist kostenlos. Schuldner müssen aber für die Verfahrenskosten von rund 2.000 Euro aufkommen.

Wie lange ist Privatinsolvenz einsehbar?

Insolvenzverfahren müssen öffentlich bekannt gemacht werden (§ 9 InsO). Zu diesem Zweck dient das Internetportal www.insolvenzbekanntmachungen.de. Daten zu Privatinsolvenzen sind dort zwei Wochen lang für jeden einsehbar. Anschließend können sie nur bestimmten Bedingungen eingesehen werden, um die Privatsphäre der Betroffenen zu schützen.

Wie lange steht man nach einer Privatinsolvenz noch bei der Schufa?

Die Schufa löscht den Eintrag zur Privatinsolvenz taggenau sechs Monate nach Erteilung der Restschuldbefreiung.

Wie lange dauert der Antrag auf Privatinsolvenz?

Wie viel Zeit zwischen Insolvenzantrag und Verfahrenseröffnung vergeht, richtet sich nach der Auslastung der Gerichte. Im Durchschnitt müssen Sie mit fünf Wochen bis drei Monaten Wartezeit rechnen. Die Privatinsolvenz dauert drei Jahre. Am Ende dieser sogenannten Wohlverhaltensphase steht die Restschuldbefreiung.

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Schuldnerberatung Schulz: Foto von Oliver Schulz (Rechtsanwalt / Fachanwalt für Insolvenzrecht)
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Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.

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