Foto für den Blogartikel "Vergleich mit Gläubigern durch Einmalzahlung". Auf dem Bild ist eine stilisierte, grafische Darstellung eines Handschlags zwischen zwei unterschiedlich gefärbten Händen zu sehen. Die Szene symbolisiert Einigung in einem modernen, digitalen Stil.

Vergleich mit Gläubigern durch Einmalzahlung – so geht’s!

Der außergerichtliche Schuldenvergleich wird häufig als „Königsweg aus den Schulden“ bezeichnet, denn mit dieser Option können Schuldner eine Privatinsolvenz vermeiden. Laut Insolvenzordnung ist der Versuch einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern auch eine Voraussetzung für das Insolvenzverfahren (§ 305 InsO).

Durch eine einmalige Zahlung können Sie sich gegebenenfalls von Ihren Schulden befreien. Wie das funktioniert, erklären wir Ihnen hier.

Das Wichtigste – kurz & knapp

  • Der außergerichtliche Schuldenvergleich mit den Gläubigern ist in Deutschland Voraussetzung für das Insolvenzverfahren (§ 305 InsO).
  • Schuldner können sich durch eine einmalige Teilzahlung von ihren Schulden befreien und so die Insolvenz vermeiden.
  • Die angebotene Summe für eine Einmalzahlung sollte zwischen 20 und 40 Prozent der Schuldensumme betragen.

Für wen eignet sich der Schuldenvergleich durch Einmalzahlung?

In Deutschland sieht der Gesetzgeber vor, dass sich überschuldete Verbraucher vor einem Insolvenzverfahren zunächst um eine außergerichtliche Einigung mit ihren Gläubigern bemühen müssen. Diese Vorschrift ist in § 305 InsO festgehalten. Diese gesetzliche Regelung soll die Zahl der Verfahren reduzieren und die Gerichte entlasten.

Auch für Schuldner hat ein Vergleich Vorteile: Dieser ermöglicht eine schnelle, vergleichsweise unbürokratische und diskrete Entschuldung. Bis zum erfolgreichen Vergleich vergehen meist nur einige Wochen.

Das Privatinsolvenzverfahren dauert hingegen i.d.R. drei Jahre. Während dieser Zeit muss sich der Schuldner an strenge Auflagen halten. Zudem werden Insolvenzverfahren öffentlich bekannt gemacht (www.insolvenzbekanntmachungen.de).

Ob ein Schuldenvergleich durch Einmalzahlung für Sie infrage kommt, hängt von Ihren finanziellen Mitteln ab. Haben Sie noch genügend Geld, um allen Gläubigern eine Teilsumme zur Abgeltung der Forderungen anzubieten, können Sie diesen Weg der Entschuldung einschlagen.

Reichen Ihre finanziellen Mittel dafür nicht aus, können Sie Ihren Gläubigern alternativ vorschlagen, die Teilsumme in Raten zu zahlen.

Schuldenvergleich durch Einmalzahlung – so funktioniert’s

Damit Ihr Vorhaben gelingt, müssen Sie zunächst einen Schuldenbereinigungsplan aufstellen. Dafür sind die folgenden Schritte wichtig:

  • Erstellen Sie eine Auflistung aller Gläubiger und offenen Forderungen.
  • Ermitteln Sie, wie viel Geld Sie Ihren Gläubigern für eine Teilzahlung anbieten können.
  • Nun müssen Sie Ihre Gläubiger davon überzeugen, dass Sie Ihre Schulen auch langfristig nicht in voller Höhe begleichen können und der Vergleich ein vorteilhaftes Angebot darstellt.

Stimmen ALLE Gläubiger dem Schuldenbereinigungsplan zu, gilt der Vergleich als angenommen. Lehnt allerdings auch nur ein Gläubiger ab, ist die außergerichtliche Einigung gescheitert. Für die Entschuldung steht Ihnen dann der Weg in die Privatinsolvenz offen.

Einmalzahlung: Wie viel sollten Sie anbieten?

Eine der zentralen Fragen für erfolgreiche Verhandlungen ist, wie hoch die Teilsumme sein sollte, die Sie auf einen Schlag zurückzahlen. Bei einer zu niedrig gewählten Quote werden die Gläubiger dem Vergleich kaum zustimmen. In der Praxis liegen die angebotenen Quoten zwischen 20 und 40 Prozent der Schuldensumme. Ein Fünftel der Schulden sollten Sie aber mindestens begleichen können.

Die Höhe der Quote ist ein wichtiges Argument für den Schuldenvergleich: Im Insolvenzverfahren liegt die durchschnittliche Rückzahlungsquote bei etwa fünf Prozent. Bieten Sie Ihren Gläubigern 20, 30 oder sogar 40 Prozent der Schuldensumme als Teilzahlung an, ist das zwar immer noch ein Verlust, der jedoch geringer ausfällt als bei einer Privatinsolvenz.

Bessere Chancen auf Einigung mit professioneller Unterstützung

Verhandlungen mit Gläubigern gestalten sich für Laien oft schwierig. Mit einer professionellen Schuldnerberatung an der Seite stehen Ihre Chancen auf einen erfolgreichen Vergleich wesentlich besser.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Erstellung eines Schuldenbereinigungsplans. Gemeinsam mit Ihnen ermitteln wir die Rückzahlungsquote für den Vergleich mit Einmalzahlung oder legen alternativ Ratenzahlungen fest, die Ihnen noch ausreichend finanziellen Spielraum für Ihren Lebensunterhalt lassen.

Sollte der Schuldenvergleich durch Einmalzahlung scheitern, stellen wir Ihnen die Bescheinigung nach § 305 InsO für den Insolvenzantrag aus und begleiten Sie auch durch das Insolvenzverfahren.

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Schuldnerberatung Schulz: Foto von Oliver Schulz (Rechtsanwalt / Fachanwalt für Insolvenzrecht)
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Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.

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