Vollstreckungsaufschub beantragen

Vollstreckungsaufschub beantragen

Eine Vollstreckung geht für Schuldner mit vielen Sorgen und zusätzlichen Kosten einher. Unter gewissen Umständen kann die Vollstreckungsbehörde jedoch einen Vollstreckungsaufschub gewähren, die Vollstreckung also für einen gewissen Zeitraum aussetzen oder beschränken.

Hier erfahren Sie, wann ein Vollstreckungsaufschub für Schuldner sinnvoll ist und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen.

Wann wird ein Vollstreckungsaufschub gewährt?

Die Entscheidung, ob ein Vollstreckungsaufschub gewährt wird, liegt jeweils im Ermessen der vollstreckenden Behörde. Das Amtsgericht, das Hauptzollamt oder das Finanzamt prüfen individuell, ob eine sogenannte Unbilligkeit vorliegt. Das ist der Fall, wenn die Vollstreckung mit unangemessenen Nachteilen für den Schuldner einhergeht (§ 258 Abgabenordnung).

Typische Beispiele für eine unangemessene Benachteiligung:

  • Die Vollstreckungsmaßnahmen gefährden Ihre wirtschaftliche Existenz.
  • Ihre wirtschaftliche Lage wurde durch unabwendbare Naturereignisse negativ beeinträchtigt.
  • Sie sind schwer erkrankt und die Vollstreckungsmaßnahmen stellen eine Gefahr für Ihre Gesundheit oder Ihr Leben dar.

In der Regel erwartet die Vollstreckungsbehörde eine verbindliche Zusage, dass Sie die offenen Forderungen innerhalb einer gewissen Frist per Einmal- oder Ratenzahlung begleichen. Ratenzahlungen werden für gewöhnlich mit einer Tilgungsfrist von zwölf Monaten gewährt, in Einzelfällen können die Vollstreckungsbehörde oder der Gerichtsvollzieher aber auch längere Tilgungsfristen festsetzen.

Die üblichen Nachteile einer Vollstreckung müssen vom Schuldner hingenommen werden und stellen keinen Grund für einen Vollstreckungsaufschub dar.

Vollstreckungsaufschub: Erforderliche Unterlagen und Nachweise

Der Antrag auf Vollstreckungsaufschub kann formlos in Schriftform gestellt werden und ist gebührenfrei. Der Zoll stellt auf seinem Bürger- und Geschäftskundenportal auch die Möglichkeit bereit, den Antrag online beim zuständigen Hauptzollamt einzureichen. Dafür müssen Sie sich einmalig im Portal registrieren. Besondere Fristen müssen Sie für den Antrag nicht beachten.

Der Vollstreckungsaufschub wird stets unter der Berücksichtigung Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse gewährt. Zusammen mit dem Antrag müssen Sie daher Nachweise zu Ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen einreichen, zum Beispiel:

  • Lohnabrechnungen und Gehaltsbescheinigungen
  • Einkommensteuerbescheide
  • Nachweise über den Bezug von Sozialleistungen
  • Rentenbescheide

Bei kleinen Forderungen von unter 5.000 Euro kann die Behörde nach eigenem Ermessen auf diese Nachweise verzichten.

Stimmt die Behörde dem Vollstreckungsaufschub zu, werden die Vollstreckungsmaßnahmen für einen gewissen Zeitraum ausgesetzt und der Schuldner erhält eine angemessene Frist zur Schuldentilgung – in der Regel maximal 24 Monate.

Eine positive Entscheidung bedeutet jedoch nicht immer, dass komplett auf Vollstreckungsmaßnahmen verzichtet wird. Gegebenenfalls stellt die Behörde nur besonders belastende Maßnahmen ein, etwa eine Kontopfändung, und greift auf andere Varianten der Zwangsvollstreckung zurück.

Vollstreckungsaufschub – sinnvoll oder nicht?

Der Antrag auf Vollstreckungsaufschub kann vor allem bei höheren Forderungen sinnvoll sein. Durch den Aufschub erhalten Sie mehr Zeit, Ihre wirtschaftliche Situation zu verbessern oder können die offene Forderung in Raten abzahlen.

Doch Achtung: Auch bei Gewährung eines Vollstreckungsaufschubs können weiterhin Säumniszuschläge auf die rückständigen Forderungen erhoben werden. Der Erlass von Säumniszuschlägen erfordert einen gesonderten Antrag.

Nicht sinnvoll ist der Antrag auf Vollstreckungsaufschub, wenn Sie Ihre Schulden voraussichtlich auch nach Ablauf der Frist nicht zurückzahlen können bzw. wenn Ihr Einkommen für eine Ratenzahlung nicht ausreicht. Versäumen Sie die rechtzeitige Zahlung der Raten, wird der Vollstreckungsaufschub nach einem Zahlungsrückstand von zwei Wochen unwirksam und die Vollstreckungsmaßnahmen werden fortgesetzt.

Info: Stundungsantrag als Alternative
Voraussetzung für einen Vollstreckungsaufschub ist das Vorliegen einer „unbilligen Härte“. Erfüllen Sie diese Voraussetzung nicht, können Sie alternativ einen Stundungsantrag stellen, der lediglich eine „erhebliche Härte“ voraussetzt, zum Beispiel ernsthafte Zahlungsschwierigkeiten. Für eine Stundung fallen Stundungszinsen in Höhe von 2 Prozent über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank an.

Hilft Ihnen ein Zahlungsaufschub allein nicht weiter, sollten Sie die Unterstützung einer anerkannten Schuldenberatung in Anspruch nehmen. Professionelle Schuldnerberater finden den individuell besten Weg zur Schuldenbereinigung.

Dieser kann zum Beispiel in einem außergerichtlichen Vergleich mit den Gläubigern bestehen, der auf einer Teilzahlung der offenen Forderung basiert. Lassen sich Ihre Gläubiger darauf nicht ein, bleibt noch der Weg in die Privatinsolvenz.

Geldsorgen? Zahlungsunfähig?

ENDLICH RAUS AUS DEN SCHULDEN!

Machen Sie den ersten Schritt in eine Zukunft ohne Schulden und vereinbaren Sie – völlig unverbindlich – eine telefonische Erstberatung.

Foto: jenny on the moon / stock.adobe.com

Schuldnerberatung Schulz: Oliver Schulz (Rechtsanwalt / Fachanwalt für Insolvenzrecht)
Oliver Schulz

Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.

Nach oben scrollen