Privatinsolvenz - diese Voraussetzungen müssen Sie erfüllen

Privatinsolvenz: Voraussetzungen für einen erfolgreichen Antrag

Die Privatinsolvenz bietet Verbrauchern die Möglichkeit, sich von ihren Schulden zu befreien. Erfüllen Schuldner innerhalb einer dreijährigen Wohlverhaltensphase gewisse Auflagen und Obliegenheiten, wird ihnen die Restschuldbefreiung gewährt und sie können schuldenfrei neu durchstarten.

Für die Anmeldung des Insolvenzverfahrens sind jedoch einige Voraussetzungen zu erfüllen. Welche das sind, regelt die Insolvenzordnung (InsO).

Das Wichtigste – kurz & knapp

  • Die Insolvenzordnung regelt, welche Voraussetzungen Schuldner zur Anmeldung des Privatinsolvenzverfahrens erfüllen müssen.
  • Die Privatinsolvenz ist zahlungsunfähigen Verbrauchern sowie ehemaligen Selbstständigen mit weniger als 20 Gläubigern vorbehalten (§ 304 InsO).
  • Das Verfahren wird nur auf Antrag und nur nach einem Versuch zur außergerichtlichen Schuldensanierung eröffnet (§ 305 InsO).

Die Voraussetzungen für eine Privatinsolvenz

Die Höhe der Schulden spielt für eine Privatinsolvenz keine Rolle. Einige andere Voraussetzungen müssen Schuldner aber dennoch erfüllen.

1. Schuldner muss Privatperson sein

§ 304 InsO legt fest, dass nur natürliche Personen Privatinsolvenz anmelden können. Dazu gehören Arbeitnehmer und Beamte, aber auch Rentner, Arbeitslose, Hausfrauen und -männer sowie Bürgergeldempfänger. Kleinunternehmer können ebenfalls Privatinsolvenz anmelden. Andere Selbstständige und Freiberufler müssen die Regelinsolvenz durchlaufen.

Wer seine Selbstständigkeit aufgegeben hat, darf Privatinsolvenz anmelden, sofern seine Vermögensverhältnisse überschaubar sind und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen. Als überschaubar gelten die Vermögensverhältnisse, wenn weniger als 20 Gläubiger Forderungen angemeldet haben.

Gut zu wissen: Ist Ihr Einkommen zu gering, um die Verfahrenskosten zu decken, können Sie einen Stundungsantrag stellen. Der Staat streckt dann die Verfahrenskosten vor. Nach dem Ende der Privatinsolvenz müssen Sie diese Summe zurückzahlen. Hat sich Ihre Einkommenssituation nicht verbessert, können Ihnen die Kosten für weitere drei Jahre erlassen werden.

2. Lebensmittelpunkt in Deutschland

Um Privatinsolvenz anmelden zu können, muss der Lebensmittelpunkt des Schuldners in Deutschland liegen. Ist der Antrag bereits gestellt und das Verfahren eröffnet, dürfen Schuldner auch auswandern. Sie müssen aber weiterhin ihren Auskunfts- und Mitwirkungsverpflichtungen nachkommen. Andernfalls kann die Restschuldbefreiung versagt werden.

3. Zahlungsunfähigkeit

Schulden zu haben, reicht für eine Privatinsolvenz nicht aus. Die Betroffenen müssen auch zahlungsunfähig sein. Das bedeutet, sie sind nicht mehr in der Lage, ihren finanziellen Verbindlichkeiten nachzukommen. Besitzen sie noch Vermögenswerte, etwa Immobilien oder eine Lebensversicherung, oder liegt das Einkommen deutlich über den Lebenshaltungskosten, ist ein Antrag auf Privatinsolvenz in der Regel nicht erfolgreich.

4. Bescheinigung über Scheitern einer außergerichtlichen Einigung

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Schuldner zunächst einen Versuch zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung unternehmen müssen, bevor sie Privatinsolvenz anmelden. Ein solcher Versuch besteht meist in einem Schuldenvergleich mit den Gläubigern: Der Schuldner bietet an, einen Teil der offenen Forderungen sofort zu bezahlen. Die restlichen Schulden werden ihm daraufhin erlassen.

Viele Gläubiger lassen sich auf einen solchen Vergleich ein, da sie in einem Insolvenzverfahren oft weniger oder gar kein Geld erhalten würden. Lehnt allerdings nur ein Gläubiger den Schuldenvergleich ab, gilt der außergerichtliche Einigungsversuch als gescheitert.

Das Scheitern muss mittels einer Bescheinigung nachgewiesen werden (§ 305 Abs. 1 InsO). Als anwaltliche Schuldnerberatung dürfen wir Ihnen diese ausstellen.

5. Insolvenzantrag

Die Eröffnung des Privatinsolvenzverfahrens ist nur auf Antrag möglich. Gemäß § 305 InsO muss der Antrag schriftlich beim zuständigen Insolvenzgericht eingereicht werden. Für gewöhnlich handelt es sich dabei um das Amtsgericht am Wohnort des Schuldners.

Zusammen mit den Antrag einzureichen sind:

  • Die Bescheinigung über das Scheitern der außergerichtlichen Schuldenbereinigung.
  • Der Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung gemäß § 287 InsO.
  • Ein Verzeichnis des vorhandenen Vermögens und Einkommens.
  • Ein Schuldenbereinigungsplan.

Da der Antrag äußerst komplex ist, sollten sich Schuldner von einer versierten Schuldnerberatungsstelle oder einem Fachanwalt unterstützen lassen! Falsche Angaben können dazu führen, dass die Restschuldbefreiung versagt wird.

Wir helfen Ihnen gerne und stehen Ihnen auch während des laufenden Verfahrens zur Seite.

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Schuldnerberatung Schulz: Oliver Schulz (Rechtsanwalt / Fachanwalt für Insolvenzrecht)
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Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.

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