Sinn, Zweck und Aufbau der Insolvenztabelle

Insolvenztabelle – Sinn, Zweck und Aufbau

Muss ein Schuldner Privatinsolvenz anmelden, kommt schnell die Insolvenztabelle zur Sprache. Doch wobei handelt es sich darum genau, welchen Zweck erfüllt sie und welche Informationen werden aufgeführt? In diesem Artikel erfahren Sie mehr.

Die Insolvenztabelle: Amtliche Auflistung bestehender Verbindlichkeiten

Melden Sie Privatinsolvenz an, ernennt das zuständige Insolvenzgericht bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens einen Insolvenzverwalter. Ihm kommt die Aufgabe zu, die Insolvenzmasse zu ermitteln, also die Höhe des pfändbaren Vermögens. Weiterhin ist er dafür verantwortlich, die Insolvenzmasse an die Gläubiger zu verteilen. Zu diesem Zweck erstellt er die sogenannte Insolvenztabelle, die alle bestehenden Forderungen auflistet.

Rechtliche Grundlage für die Insolvenztabelle bildet die Insolvenzordnung (§§ 174 und 175 InsO). Gläubiger müssen demnach ihre Forderungen schriftlich beim Insolvenzverwalter anmelden und gegebenenfalls Nachweise einreichen. Im Insolvenzverfahren werden ausschließlich angemeldete Forderungen berücksichtigt.

Die Anmeldefrist wird vom Insolvenzgericht festgelegt. Versäumt ein Gläubiger diesen Termin, ist unter Umständen eine nachträgliche Anmeldung möglich. In der Regel legt der Insolvenzverwalter für später angemeldete Forderungen einen gesonderten, kostenpflichtigen Prüfungstermin fest.

Die Insolvenztabelle hat zwei Aufgaben:

  • Die gerechte Verteilung der Insolvenzmasse an die Gläubiger.
  • Einsatz als vollstreckbarer Auszug für Gläubiger, die auch nach Restschuldbefreiung Anspruch auf Bezahlung ihrer Forderungen haben. Schulden aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen, aus vorsätzlicher Verletzung der Unterhaltspflicht und aus Steuerstraftaten (§§ 370, 373 oder § 374 der Abgabenordnung) bleiben auch nach der Restschuldbefreiung bestehen und verjähren erst nach 30 Jahren.

Unterschied zwischen Insolvenztabelle und Pfändungstabelle

Sowohl der Insolvenztabelle als auch der Pfändungstabelle kommen im Privatinsolvenzverfahren große Bedeutung zu. Beide dienen jedoch sehr unterschiedlichen Zwecken: Bei der Insolvenztabelle handelt es sich um die amtliche Auflistung aller Verbindlichkeiten eines Schuldners, die zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehen.

Die Pfändungstabelle führt dagegen die geltenden Pfändungsfreigrenzen auf. Sie legt den pfändungsfreien Betrag fest, über den Schuldner zur Deckung ihres Lebensunterhalts und zur Erfüllung ihrer Unterhaltspflichten verfügen können.

Aufbau und Inhalt der Insolvenztabelle

Es gibt kein einheitliches Muster zum Anlegen der Insolvenztabelle. In § 174 InsO ist jedoch festgelegt, dass Gläubiger den Grund und den Betrag ihrer Forderung angeben müssen sowie eine Einschätzung, ob die Schulden aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen entstanden sind. Der Insolvenzverwalter vermerkt zudem, ob er die Forderung anerkennt oder nicht.

In der Praxis kann eine Insolvenztabelle zum Beispiel wie folgt aussehen:

Beispiel einer Insolvenztabelle
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Was ist die Insolvenzquote?
Die Insolvenzquote bezeichnet das Verhältnis von tatsächlich getilgten zu angemeldeten Forderungen gem. Insolvenztabelle. Beträgt die Gesamtsumme der Forderungen z.B. 100.000,- Euro und der Schuldner zahlt während der Insolvenz 50.000,- Euro davon ab, liegt die Insolvenzquote bei 50%. In der Praxis liegt die Quote aber eher deutlich unter 10%.

Insolvenzschulden und Masseschulden

Die Insolvenztabelle bildet die Grundlage für den Insolvenzplan, in dem der Insolvenzverwalter das pfändbare Vermögen und Einkommen des Schuldners an die Gläubiger aufteilt. Bei der Bedienung der Gläubiger kommt es darauf an, wann die Schulden entstanden sind.

Forderungen, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemacht wurden, werden als Insolvenzschulden bezeichnet, nach Eröffnung entstandene Forderungen als Masseschulden oder Masseverbindlichkeiten. Dazu zählen etwa Steuerschulden sowie Verbindlichkeiten aus laufenden Verträgen. Masseschulden werden im Insolvenzverfahren vorrangig bedient.

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FAQ

Wie lange kann man eine Forderung zur Insolvenztabelle anmelden?

Die Anmeldefrist wird vom zuständigen Insolvenzgericht festgelegt. Sie beträgt in der Regel zwischen zwei Wochen und drei Monaten. Unter Umständen ist bis zum Schlusstermin des Verfahrens auch eine nachträgliche Anmeldung möglich, meist gegen einen kostenpflichtigen Prüfungstermin.

In welcher Reihenfolge werden Gläubiger bedient?

Bei der Bedienung der Gläubiger wird zwischen Masse- und Insolvenzschuldnern unterschieden. Masseverbindlichkeiten werden vorrangig beglichen. Dazu zählen insbesondere die Kosten des Insolvenzverfahrens, die Vergütung des Insolvenzverwalters und Verbindlichkeiten aus bestehenden Verträgen. Erst wenn die Masseverbindlichkeiten getilgt sind, erhalten Insolvenzschuldner ihr Geld. Zum Schluss werden nachrangige Forderungen wie laufende Zinsen, Säumniszuschläge, Geldbußen und Ordnungsgelder bedient.

Was steht in der Insolvenztabelle?

Die Insolvenztabelle führt den Gläubiger, seinen Vertreter, den Forderungsbetrag, Zinsen, den Rechtsgrund der Forderung und das Ergebnis der Forderungsprüfung auf. Gegebenenfalls können auch Belege und Nachweise aufgenommen werden.

Wo kann ich die Insolvenztabelle einsehen?

Die Insolvenztabelle ist online auf der Website Insolvenzbekanntmachungen.de einsehbar. Die Daten werden täglich aktualisiert.

Was bedeutet Rang 0 in der Insolvenztabelle?

Rang 0 bedeutet, dass dieser Gläubiger vorrangig aus der Insolvenzmasse des Schuldners bedient wird.

Foto: thingamajiggs / stock.adobe.com

Schuldnerberatung Schulz: Oliver Schulz (Rechtsanwalt / Fachanwalt für Insolvenzrecht)
Oliver Schulz

Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.) und im Norddeutschen Insolvenzforum Hamburg e.V.. Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.

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