Stirbt der Ehepartner, ist neben der persönlichen Trauer auch der bürokratische Aufwand zu bewältigen. Bestehen zum Zeitpunkt des Todes noch laufende Kredite oder anderweitige Zahlungsverpflichtungen, stellt sich zudem die Frage, was mit den Schulden des Verstorbenen passiert.
Das Wichtigste – kurz & knapp
- Im Todesfall erben Ehepartner nicht nur das Vermögen, sondern auch die Schulden des Verstorbenen.
- Einen überschuldeten Nachlass können Erben mit einer Frist von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls ausschlagen.
- Alternativ bestehen die Optionen, Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz zu beantragen.
Schulden gehören zum Erbe
Ein Todesfall muss innerhalb von drei Tagen beim zuständigen Standesamt gemeldet werden. Das Standesamt stellt die Sterbeurkunde aus und tritt mit dem Zentralen Testamentsregister in Kontakt. Dort wird geprüft, ob ein Testament registriert ist.
Ist das der Fall, wird das Nachlassgericht informiert. Finden Sie ein noch nicht registriertes Testament des Verstorbenen, müssen Sie dies umgehend dem Nachlassgericht melden. Versäumen Sie dies, machen Sie sich strafbar.
Hat der Verstorbene kein Testament hinterlassen, tritt die gesetzliche Erbfolge laut Bürgerlichem Gesetzbuch in Kraft (§§ 1924 – 1927 BGB). Für Ehepartner gilt § 1931 BGB. Ehe- und Lebenspartner sowie Kinder und Enkelkinder stehen bei der gesetzlichen Erbfolge an vorderster Stelle.
Damit erben Sie aber nicht nur das Vermögen Ihres Ehepartners, sondern auch dessen Schulden.
Dazu gehören:
- Vom Erblasser vor seinem Tod aufgenommene Schulden.
- Noch ausstehende Kredite und Hypotheken.
- Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsansprüchen und testamentarischen Auflagen.
- Kosten für die Nachlassverwaltung.
Reicht der Nachlass nicht aus, um die Forderungen zu decken, können Gläubiger auch den hinterbliebenen Ehepartner in die Haftung nehmen.
Schulden geerbt: Was tun?
Bei einem überschuldeten Nachlass können Sie das Erbe beim Amtsgericht ausschlagen. Dazu haben Sie sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls Zeit. Hielten Sie sich zum Eintritt des Erbfalls im Ausland auf, verlängert sich die Frist auf sechs Monate. Gleiches gilt, wenn der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz im Ausland hatte.
Schlagen Sie das Erbe aus, verzichten Sie auch auf eventuell zum Nachlass gehörendes Vermögen. Möchten Sie das nicht, können Sie alternativ beim Nachlassgericht eine Nachlassverwaltung beantragen. Zur Begleichung der Schulden wird dann nur das Vermögen des Verstorbenen herangezogen. Für gemeinsam aufgenommene Schulden müssen Ehepartner aber weiterhin aufkommen.
Reicht der Nachlass nicht aus, um die Schulden zu tilgen, besteht die Möglichkeit der Nachlassinsolvenz. Da das Verfahren recht kompliziert ist, nehmen Sie am besten die Hilfe eines Fachanwalts in Anspruch.
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Oliver Schulz ist seit 2010 Rechtsanwalt und hat sich als Fachanwalt auf das Rechtsgebiet Insolvenzrecht spezialisiert. Mit seiner Kanzlei Schulz & Partner führt er seit 2012 die Schuldnerberatung Schulz, die in mehreren deutschen Städten ansässig ist und Schuldnern dabei hilft, ihre Schulden durch einen außergerichtlichen Vergleich, eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz loszuwerden und finanziell neu durchzustarten. Er ist u.a. Mitglied im HAV (Hamburgischer Anwaltverein e.V.). Als ausgewiesener Experte gibt er Interviews, z.B. bei RTL Direkt (zum Thema SchuldnerAtlas 2023). Außerdem ist er als Gastautor aktiv, z.B. auf Unternehmer.de.


